17.06.2014 • NewsGesundheitLeitfaden

VBG gibt Tipps zum Aufstellen des PC-Bildschirms

Nackenverspannung ade – Wer auf Dauer gesund am PC arbeiten möchte, sollte seinen Bildschirm so niedrig wie möglich aufstellen. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG ...

Nackenverspannung ade – Wer auf Dauer gesund am PC arbeiten möchte, sollte seinen Bildschirm so niedrig wie möglich aufstellen. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin. Die häufig geäußerte Empfehlung, die oberste Zeile solle sich in Augenhöhe befinden, ist ein Relikt aus der Zeit als Bildschirme noch spiegelnde Oberflächen besaßen und hat mit Ergonomie wenig zu tun. Diese Bildschirmeinstellung wurde verwendet, da es die einzige Möglichkeit war, Reflexionen auf dem Bildschirm zu vermeiden.

Wer bei der Arbeit überwiegend am Schreibtisch sitzt, kann durch die ergonomische Einrichtung des Arbeitsplatzes gesundheitsschädliche Rückenbelastungen vermeiden. Die Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken" liefert praktische Tipps zur Erhaltung der Rückengesundheit. Mehr Informationen sind unter www.vbg.de/deinruecken zu finden.

Fünf Tipps zur richtigen Einstellung des Bildschirms:

  • Der Abstand der Bildschirmunterkante zur Tischoberfläche sollte so gering wie möglich sein.
  • Für optimales Sehen sollte der Bildschirm so weit nach hinten geneigt sein, dass der Blick senkrecht auf den Bildschirm trifft.
  • Der Abstand der Augen zum Bildschirm sollte mindestens 50 cm betragen.
  • Schrift sollte auf dem Bildschirm ohne Anstrengung gut lesbar sein. Das bedeutet für einen Sehabstand von 50 cm eine Zeichenhöhe für Großbuchstaben von mindestens 3 mm, für einen Sehabstand von 60 cm mindestens 4 mm.
  • Die Helligkeit des Bildschirms ist richtig eingestellt, wenn die dargestellten Informationen gut zu sehen sind, ohne dass der Bildschirm blendet.

Noch mehr Tipps und Tricks für die ergonomische Büroarbeit enthält die Fachinformation „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" (BGI 650). Sie steht unter www.vbg.de (Suchwort „BGI 650") zum Download bereit.

 

 

 

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