VDMA-Information zur Verwendung von Brandschutz- und Entrauchungsklappen

E-Zeichen, Leistungserklärung, Technische Dokumentation das jüngste Informationsblatt des Arbeitskreises Bandschutz im VDMA nimmt Bezug auf die Begrifflichkeiten, die bei der Verw...

E-Zeichen, Leistungserklärung, Technische Dokumentation − das jüngste Informationsblatt des Arbeitskreises Bandschutz im VDMA nimmt Bezug auf die Begrifflichkeiten, die bei der Verwendung von Brandschutz- und Entrauchungsklappen nach Produktnorm zu beachten sind.

Mechanische Festigkeit und Standsicherheit, Brandschutz, Hygiene, Gesundheit und Umwelt, Schallschutz, Energieeinsparung und Wärmeschutz sowie die nachhaltige Nutzung von Ressourcen – diese „Grundanforderungen an Bauwerke“ sind in der Bauprodukteverordnung (BauPVO) definiert und die eingesetzten Bauprodukte tragen dazu bei, dass Gebäude diese Grundanforderungen erfüllen.

VDMA-Informationsblatt bietet Orientierung
Im Sinne der Information und Orientierung hat der VDMA sich als Herstellerverband im Arbeitskreis Brandschutz dafür entschieden, das System der Nachweisführung für die Verwender von Brandschutz- und Entrauchungsklappen in den wichtigsten Punkten aktuell aufzubereiten, im VDMA-Informationsblatt Nr. 8 „Verwendung von Brandschutz- und Entrauchungsklappen mit CE-Kennzeichnung.

Denn die Verantwortung liegt nun bei den Herstellern und den am Bau Beteiligten. Dieser Tatsache müssen alle am Bau Beteiligten gerecht werden. Die im Arbeitskreis vertretenen Hersteller stehen zu dieser Verantwortung. Ihre Brandschutz- und Entrauchungsklappen entsprechen den Anforderungen dieser europäischen Produktnormen. Ihre Leistungsmerkmale erfüllen die Anforderungen des nationalen Bauordnungsrechts.

Zum Hintergrund: Die BauPVO gilt unmittelbar, d. h. aus sich heraus, als nationales Recht. Für Brandschutz- und Entrauchungsklappen waren in der Vergangenheit Mandate für die Erarbeitung von Produktnormen erteilt worden. Diese Normen wurden vom CEN/TC 156 für Brandschutzklappen und dem CEN/TC 191 für Entrauchungsklappen erarbeitet. Für Brandschutz- und Entrauchungsklappen bestehen also Normen, nach denen diese Produkte geprüft, klassifiziert, zertifiziert, im Folgenden hergestellt und in Verkehr gebracht werden können. Nach einer definierten Übergangszeit sind und waren daher europäische Nachweisführungen für diese Bauprodukte vorgeschrieben.

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