VDSI-Stellungnahme zum BAMS-Konzept „Sicherheitsbeauftragte“
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant im Rahmen seines „Konzepts für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz“ eine deutliche Reduktion der Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen. Der VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit begrüßt zwar das Ziel, Bürokratie im Arbeitsschutz zu verringern, warnt jedoch in einer aktuellen Stellungnahme eindringlich vor den Risiken einer pauschalen Reduktion.
Sicherheitsbeauftragte sind ein zentrales Element gelebter Prävention und tragen wesentlich zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei. Der Verband fordert das BMAS auf, Reformen differenziert und wissenschaftlich fundiert anzugehen – unter Einbeziehung betrieblicher Praxis und partizipativer Präventionsstrukturen.
Sicherheitsbeauftragte kennen Abläufe, Gefährdungen und Verbesserungspotenziale aus erster Hand – ihre Nähe zum Arbeitsgeschehen ist durch kein externes Instrument ersetzbar. Sie fördern Sicherheitskultur, Gesundheitsbewusstsein und gelebte Prävention im Betrieb. Der VDSI betont daher: Bürokratieabbau ja – aber mit Augenmaß und Verantwortung.
Vorschläge des VDSI
Der Verband plädiert für ein differenziertes, risikoorientiertes Vorgehen:
- Begleitende Wirkungsprüfung zu den präventiven Effekten (Return on Prevention)
- Orientierung an den Kriterien der DGUV Regel 100-001 statt starrer Beschäftigtenschwellen
- Entlastung kleiner Betriebe mit geringer Gefährdung, ohne das Schutzniveau zu senken
Reformen im Arbeitsschutz müssen auf wissenschaftlicher Evidenz und betrieblicher Erfahrung beruhen – unter aktiver Mitwirkung der Beschäftigten und ihrer Vertretungen. Sicherheitsbeauftragte machen Arbeitsschutz wirksam, erlebbar und nachhaltig.