Web-App des IFA informiert über lärmmindernde Produkte
Lärm am Arbeitsplatz stellt in zahlreichen Branchen immer noch ein großes Problem für die Gesundheit der Beschäftigten dar. In vielen Fällen helfen lärmmindernde Materialien und Ge...
Lärm am Arbeitsplatz stellt in zahlreichen Branchen immer noch ein großes Problem für die Gesundheit der Beschäftigten dar. In vielen Fällen helfen lärmmindernde Materialien und Geräte, die Geräuschbelastung unter die gehörschädigende Grenze zu senken. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat deshalb in einer Web-Anwendung Bezugsquellen für geräuscharme Werkzeuge, Materialien, Bauelemente und Einrichtungen zur Lärmminderung umfassend zusammengestellt.
Die Web-App steht allen Interessierten kostenlos zur Verfügung: https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-laerm/laermmessung-und-laermminderung/ifa-lsi-01-200/index.jsp
In Deutschland sind etwa vier bis fünf Millionen Beschäftigte gehörschädigendem Lärm bei der Arbeit ausgesetzt. Das bleibt nicht ohne Folgen: Immer noch werden jährlich weit über 6.500 neue Fälle von Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit anerkannt. Lärm bleibt damit in vielen Branchen – vom Baugewerbe bis zur Nahrungsmittelindustrie – ein wichtiges Thema im Arbeitsschutz.
„Stellt der Betrieb bei der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung eine gesundheitskritische Lärmbelastung am Arbeitsplatz fest, sind Maßnahmen gefordert, die Abhilfe schaffen“, sagt Dr. Florian Schelle, Leiter des Referates Lärm im IFA. Technische Schutzmaßnahmen stehen dabei ganz oben auf der Liste. Dazu gehören lärmgeminderte Werkzeuge und Geräte, aber auch Absorptionsmaterial oder Bauelemente wie schalldämmende Türen und Schallschutzkabinen.
Schelle: „Das Produktangebot ist erheblich. Allerdings wissen viele Betriebe nicht, was es gibt oder wo sie es bekommen. Wir haben deshalb eine einfache Web-App konzipiert, die mit wenigen Mausklicks bis zur Adresse und Website einzelner Hersteller führt.“
Das Verzeichnis stellt keine Wertung der gelisteten Angebote dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Firmen, die entsprechende Produkte herstellen oder liefern, können sich jederzeit kostenlos aufnehmen lassen.