10.03.2021 • Produkt

DGUV-Branchenregel „Herstellung von Beschichtungsstoffen“

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine Branchenregel herausgebracht, die Unternehmen kompakte Informationen zu Gefährdungen und praxisorientierte Hilfestellungen für guten Arbeitsschutz liefert. Bei der Herstellung von Beschichtungsstoffen wie Lacke für Fahrzeuge, Farben für Bauten oder Druckfarben für Publikationen und Verpackungen kommen zahlreiche Stoffe zum Einsatz. Vielfältig sind auch die Erzeugnisse. Entsprechend groß sind die Lager – und es herrscht viel innerbetrieblicher Transportverkehr von Staplern, Hubwagen und Mitgänger-Flurförderzeugen. Sie bringen Roh- und Hilfsstoffe in die Produktion, um Ansatzbehälter oder bei der Herstellung von Pulverlacken Extruder zu bestücken. Außerdem befördern sie die abgefüllten und verpackten Gebinde fertiger Erzeugnisse ins Warenlager. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen. Der innerbetriebliche Transport sei ein spezifischer Unfallschwerpunkt dieser Branche, so Jürgen Winterlik von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI). Der promovierte Chemiker ist Aufsichtsperson der BG RCI und war Obmann des Arbeitskreises, der die neue Branchenregel „Herstellung von Beschichtungsstoffen“ der DGUV erarbeitet hat.

Auf 68 Seiten vermittelt die Branchenregel kompakt, welchen wesentlichen Gefährdungen die Beschäftigten ausgesetzt sind. Sie orientiert sich dabei am Herstellungsprozess und stellt sie an branchentypischen Arbeitsplätzen mit den entsprechenden Tätigkeiten dar: vom Ansetzen und Dispergieren über die Qualitätskontrolle sowie Abfüllung, Verpackung und Transport bis zum Reinigen der Maschinen und Anlagen. Weitere Kapitel befassen sich mit den Arbeiten an Rührwerksmühlen und an Walzenmaschinen. Die Herstellung von Bindemitteln wird in der Branchenregel genauso behandelt wie die Herstellung von Pulverlacken und die Arbeiten an Extrudern und Mahlanlagen. Angesichts des hohen Gefahrenpotenzials widmen sich zwei Kapitel eigens der Explosionsgefahr bei Tätigkeiten mit Nitrocellulose und der Vermeidung von Zündquellen. Eine häufig unterschätzte Zündquelle seien Entladungen statischer Elektrizität, so Jürgen Winterlik. Mit Aufladungen sei beispielsweise zu rechnen beim Einsatz unpolarer Lösemittel oder dem Umgang mit nicht ableitfähigen Materialien und Oberflächen wie etwa Kunststoffgebinden, -leitungen und -folien. Die DGUV-Regel 113-605 für die Branche Herstellung von Beschichtungsstoffen gibt es in der DGUV-Publikationsdatenbank zum Herunterladen oder als gedrucktes Exemplar zu bestellen.

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