GfS Komplettlösung macht Fluchtwege in Tiefgaragen sicherer
Jeder hat schon einmal eine Tiefgarage benutzt und sich gefragt: „Wo und wie komme ich auf dem schnellsten Weg raus, wenn es brennt?“ Der erste Rettungsweg bzw. Notausgang befindet sich meist in der Nähe der Ein- und Ausfahrttore. Da er allein nicht ausreicht, ist ein zweiter Notausgang vorgeschrieben. Die Praxis zeigt, dass dieser häufig zweckentfremdend genutzt wird, etwa für Diebstahl, Einbruch oder zum unbefugten Betreten eines gesonderten Treppenhauses. Die angrenzenden Treppenhäuser dürfen in der Regel nur von berechtigten Personen genutzt werden und machen Mietern und Bewohnern oft große Sorgen.
GfS hat eine Lösung, die einfach und kostengünstig nachrüstbar ist:
Als Kernkomponente kommt der GfS Einhand-Türwächter zum Einsatz. Dieser wird mit einem selbstverriegelnden Antipanikschloss in der Ausführung Wechselfunktion E und einem Klinke-/ Knaufbeschlag kombiniert. Immer, wenn die Tür geschlossen ist, ist das Schloss über die Schlossfalle und den Schließriegel verriegelt. So ist eine Sabotage mittels Scheckkarte oder ähnlichen Hilfsmitteln unmöglich. Eine Begehung im Notfall ist dank des GfS Einhand-Türwächters über die Türklinke jederzeit möglich. Der Türwächter wird auf der Seite der Tiefgarage unterhalb der Türklinke montiert und baut hier eine wirksame Hemmschwelle gegen unbefugte Nutzung auf. Wird die Klinke gedrückt, ertönt Alarm (95 dB/1 m), welcher optional per Funk oder Kabel auf weitere Alarmgeber oder auch Telefonzentralen geschaltet werden kann. Nur berechtigte Personen können den Alarm mittels Geräteschlüssel quittieren. Außerdem können nur sie mittels Schlüssel über das Türschloss, ohne Klinkenbenutzung, die Tür von beiden Seiten alarmfrei begehen.
Der Vorteil dieser Variante besteht darin, dass sie kostengünstig mit wenigen Handgriffen an bestehenden Türen nachgerüstet werden kann. Die Folgekosten und der Wartungsaufwand sind ebenfalls gering.