Neue Branchenregel der DGUV bietet praxiserprobten Leitfaden
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat den Leitfaden: „Die Branchenregel“ herausgebracht, der kostenlos zum Download bereitsteht.
Der Schrotthandel ist eine raue Branche. Schweres Gerät wie Schienenbrecher, Hammermühle und Schredder kommen zum Einsatz. Oft wird der Metallschrott auch selbst zur Gefahr, wenn sich darin zum Beispiel Hohl- und Sprengkörper befinden. Als besonders unfallträchtig haben sich Arbeiten zur Störungsbeseitigung und Instandhaltung von Maschinen erwiesen. Umso wichtiger ist es, dass jedes Unternehmen sorgfältig alle relevanten Gefährdungen ermittelt, darauf aufbauend die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit auf den Weg bringt und deren Wirksamkeit fortlaufend überprüft. Die DGUV bietet mit der neuen Branchenregel Schrotthandel dafür eine praxiserprobte Grundlage.
Aus der Praxis entstanden:
Mit der Branchenregel wurde eine zentrale Veröffentlichung geschaffen, mit der die Unternehmerinnen und Unternehmer im Schrotthandel ihre Betriebsabläufe systematisch auf Gefährdungen überprüfen und Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten festlegen können. Sämtliche Betriebseinrichtungen und Tätigkeiten im klassischen Schrotthandel seien mit Blick auf ihr Gefahrenpotenzial übersichtlich und gut strukturiert beschrieben. Die Branchenregel ist aus der Praxis heraus entstanden und kann von der Unternehmensleitung als Nachschlagewerk und Leitfaden genutzt werden.
Hilfestellung für Gefährdungsbeurteilung
Von Transportvorgängen innerhalb und außerhalb des Betriebsgeländes über sämtliche Arbeiten bei der Metallschrottaufbereitung und der Materialtrennung: Die Branchenregel beschreibt Gefährdungen, einzuleitende Maßnahmen, rechtliche Grundlagen und gibt weitere Informationen. Sie eignet sich aufgrund ihrer detaillierten Systematik als Hilfestellung für die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung. Nahezu sämtliche Fotos sind vor Ort bei Begehungen in Schrotthandelsbetrieben entstanden.
Gute Kommunikation ist wichtig für die Sicherheit
Häufig spielt bei Unfällen eine unzureichende Kommunikation zwischen den Beteiligten eine Rolle. Die Unternehmensleitung habe diese auf eindeutige und sichere Art und Weise zu gewährleisten und die Beschäftigten dazu zu unterweisen. Beispielsweise habe sie dafür zu sorgen, dass die Kommunikation nicht durch schlechte Sicht oder akustische Störeinflüsse – wie etwa beim Brennschneiden – behindert wird, so Birgit Groß, Aufsichtsperson bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) und dort verantwortlich für das Themenfeld Schrotthandel.
Überaus wichtig sei es, die richtigen Personen an die richtigen Stellen einzusetzen. Die Beschäftigten müssten in der Lage sein, Gefährdungen zu erkennen, die sich aus der eigenen und der Tätigkeit anderer ergeben, und mit den Maßnahmen zu deren Abwehr absolut vertraut sein.
Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug.
Die Branchenregel gibt es in der DGUV-Publikationsdatenbank kostenfrei zum Herunterladen: https://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=2701.