16.10.2012 • Produkt

Start für Werkfeuerwehrtechniker

Die Werkfeuerwehren haben durch Schaffung des Fortbildungsberufes Werkfeuerwehrtechniker einen wesentlichen Schritt der Zukunftssicherung vollzogen. Hiermit bewegen sie sich erstmals außerhalb der Ländergesetzgebung im Rahmen des Berufsbildungsgesetz (BBiG). Somit werden sie in der Wirtschaft leichter vergleichbar, zumal die dortigen Tarifverträge die Begriffe aus dem Beamtenrecht, wie mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst, nicht kennen.

Dies ist ein wichtiger erster Schritt heraus aus der Sonderrolle gegenüber den anderen Belegschaftsangehörigen. Der tatsächliche Dienst bei Werkfeuerwehren besteht weniger aus Einsatzdienst, wie er in den Ausbildungsvorschriften der Länder vorgeschrieben ist, sondern überwiegend durch Erbringung von Serviceleistungen in der vorbeugenden Gefahrenabwehr. Gerade diese Serviceleistungen rechtfertigen die hohen Ausgaben für Werkfeuerwehren, zumal hier mit tatsächlichen Zahlen das auch belegt werden kann.

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