VdS: Richtlinien für Schlüsselübergabeboxen
Diese sind für eine zeitweise Verwahrung von Schlüsseln oder Codeträgern vorgesehen und bieten einen Grundschutz gegen die unrechtmäßige Entnahme der Schlüssel oder Codeträger. Schlüsselübergabeboxen ermöglichen eine sichere Schlüsselübergabe zwischen dem Mieter und Betreiber einer Beherbergungsstätte. Vielfach ist eine persönliche Übergabe nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich, sodass sich die Schlüsselübergabebox zu einer praktischen Option für die Bereitstellung der notwendigen Schlüssel oder Eingangscodes entwickelt hat. Dabei gilt es zu beachten, dass die Aufbewahrung nur für jeweils kurze Zeit gestattet ist und die Schlüssel nur vor und nach der Vermietung in der Schlüsselübergabebox untergebracht sein dürfen.
Schlüsselübergabeboxen seien prinzipiell nicht geeignet, um Schlüssel gegen Diebstahl oder eine andere zweckfremde Nutzung zu sichern, so Frederic Prudent, VdS-Abteilungsleiter im Labor für mechanische Sicherungstechnik. Denn eine Einbruchdiebstahlversicherung erstattet den entstandenen Schaden im Regelfall nur dann, wenn Aufbruchspuren erkennbar sind. Deshalb sollten Betreiber von Beherbergungsstätten dringend Rücksprache mit dem Sachversicherer halten, wenn sie Schlüsselboxsysteme einsetzen.
Um vor dem Hintergrund dieser Prämissen eine größtmögliche Sicherheit zu schaffen, wurden die Richtlinien VdS 3898-1 entwickelt. Die Richtlinien verpflichten Hersteller und Betreiber von Schlüsselübergabeboxen dazu, bestimmte Sicherheitsstandards einzuhalten. Dazu gehören neben Hinweisen zur Montage und Beschaffenheit insbesondere Vorgaben zur Widerstandsfähigkeit, die bei einer Verwendung von Sägen oder Bohrern sowie bei anderen mechanischen Angriffen nachgewiesen werden muss. Hersteller erhalten nach bestandener Laborprüfung ein Zertifikat und dürfen auf ihrem geprüften Produkt das VdS-Logo anbringen, das nicht zuletzt als wichtige Orientierungshilfe für Verbraucher fungiert.