Videoüberwachung unterliegt Datenschutz- und Datenschutzgesetzen! Was ist erlaubt?
Videoüberwachung unterliegt dem Datenschutz! Doch was bedeutet das für Ihre Anwendung? Da derzeit noch kein eindeutiges „Videoüberwachungsgesetz“ existiert, müssen weltweit verschiedene Gesetze und Vorschriften beachtet werden.
Zur Abwehr von Gefahren, zur Verfolgung von Straftaten und zur Wahrung berechtigter Interessen ist es erlaubt, in frei zugänglichen Bereichen Ihres Unternehmens Videokameras zu betreiben. Allerdings müssen Hinweisschilder auf die Kameras aufmerksam machen. Die Aufzeichnungen der Videobilder müssen gegen freien Zugriff geschützt sein und nach einem festgelegten Zeitraum gelöscht werden. Eine Nutzung der Bilder darf nur zur Abwehr von Gefahren sowie zur Verfolgung von Straftaten oder nach Zustimmung der betroffenen Personen erfolgen.
Ein Geutebrück Video-Sicherheitssystem bietet auch Ihren Mitarbeitern Vorteile. Die Prozess-Visualisierung ist ein hervorragendes Instrument zur Optimierung und Dokumentation von Arbeitsabläufen. Auch Reklamationen können einfach widerlegt werden.
Außerdem ist es möglich, frei definierbare und passwortgeschützte Bereiche im Videobild zu maskieren oder Bewegungen in diesem Bereich zur Unkenntlichkeit zu verpixeln. Diese unkenntlich geschalteten Bereiche können dann nur gemeinsam mit dem Betriebsrat oder einem Mitarbeiter-Vertreter sichtbar geschaltet werden.
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