EU verbietet PFAS in Schaumlöschmitteln: Warum Betriebe jetzt auf fluorfreie Feuerlöscher umstellen sollten
Mit dem Inkrafttreten des lange erwarteten PFAS-Verbots in Schaumlöschmitteln (EU-Verordnung 2025/1988) am 23. Oktober 2025 steht fest: Alte PFAS-haltige Feuerlöscher müssen ausgetauscht werden – idealerweise frühzeitig. So vermeiden Betreiber unnötige Risiken.
Markus Dumrath, Geschäftsführer Minimax Mobile Services GmbH
Die Umstellung von PFAS-haltigen auf fluorfreie Feuerlöschgeräte ist mit dem Beschluss der EU-Kommission nicht mehr wie bisher eine umweltfreundliche Option, sondern ein verpflichtender Schritt. Während dahingehend für Betreiber nun Klarheit herrscht, lauern gleichzeitig nicht nur wegen der Komplexität der Verordnung Risiken im Rahmen der gegebenen Übergangsfristen.
PFAS – das unsichtbare Risiko im Brandschutz

PFAS, per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, wurden jahrzehntelang wegen ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften und ihrer extremen Hitzebeständigkeit in zahlreichen Produkten eingesetzt – wie Pfannen, Lebensmittelverpackungen, Kleidung und auch Feuerlöschschaum. PFAS verliehen Löschschaum eine sehr hohe Wirksamkeit bei Flüssigkeitsbränden bei wesentlich geringerer Gefahr eines Löschschadens. Ende der 1990er Jahre löste der Feuerlöscher mit AFFF-Schaum daher in unseren Breiten den Pulverlöscher als Standard zur Abdeckung der Brandklassen A (Feststoffbrände) und B (Flüssigkeitsbrände) weitgehend ab. Doch heute ist klar: PFAS sind kaum abbaubar, reichern sich in Umwelt und Körper an und können ernsthafte Krankheiten wie Krebs, Leber- und Hormonstörungen verursachen. Die „Ewigkeitschemikalien“ wurden weltweit im Grundwasser, in Lebensmitteln und im Blut nachgewiesen.
Seit 2009 reguliert die Europäische Union schrittweise verschiedene PFAS-Untergruppen in Feuerlöschmitteln, wie PFOS, PFOA oder PFHxA. Die neue Regelung geht deutlich weiter, sie betrifft alle PFAS-Zusätze und sieht gestaffelte Übergangsfristen vor.
Weiterlesen mit kostenfreier Registrierung
Geschützter Bereich: Registrieren Sie sich jetzt kostenfrei und erhalten Sie vollen Zugriff auf alle exklusiven Inhalte von GIT SICHERHEIT. Mit unserem Newsletter senden wir Ihnen regelmäßig Top-Meldungen aus der Sicherheitsbranche sowie die aktuelle E-Ausgabe.
Business Partner
Minimax Mobile Services GmbHMinimaxstraße 1
72574 Bad Urach
Deutschland
Meist gelesen

Sicherheit im Ernstfall: Wie Unternehmen mit strategischem Personenschutz und Amokprävention Verantwortung übernehmen
Personenschutz & Amokprävention: Strategische Konzepte, Training & Verantwortung für Unternehmenssicherheit

Videoüberwachung im Museum: Datenschutz und Kameraauswahl
Sicherheit für Kulturgüter ist - auch angesichts des Diebstahls im Pariser Louvre - ein wichtiges Thema. Von großer Bedeutung: die Überwachung mittels Videotechnik. Ein Beitrag darüber, was dabei zu beachten ist.

BASF eröffnet 2028 innovatives Gefahrenabwehrzentrum in Ludwigshafen: KI-Technologie für maximale Sicherheit am Standort
BASF stärkt Sicherheit: Neues Gefahrenabwehrzentrum in Ludwigshafen mit KI & Leitstelle ab 2028

Krankenhaustransformationsfonds: Warum Sicherheit zum Kern der Reform gehört
Deutschlands Krankenhäuser stehen vor einem tiefgreifenden Umbau. Die Krankenhausreform soll Strukturen straffen, Leistungen bündeln und die Versorgung zukunftsfähig machen.

NIS-2 & KRITIS-Dachgesetz: Vernetzte Sicherheit als Schlüssel zur Resilienz
NIS-2 und KRITIS-Dachgesetz erhöhen die Anforderungen – vernetzte Sicherheitslösungen werden zum Erfolgsfaktor.









