EU verbietet PFAS in Schaumlöschmitteln: Warum Betriebe jetzt auf fluorfreie Feuerlöscher umstellen sollten
Mit dem Inkrafttreten des lange erwarteten PFAS-Verbots in Schaumlöschmitteln (EU-Verordnung 2025/1988) am 23. Oktober 2025 steht fest: Alte PFAS-haltige Feuerlöscher müssen ausgetauscht werden – idealerweise frühzeitig. So vermeiden Betreiber unnötige Risiken.
Markus Dumrath, Geschäftsführer Minimax Mobile Services GmbH
Die Umstellung von PFAS-haltigen auf fluorfreie Feuerlöschgeräte ist mit dem Beschluss der EU-Kommission nicht mehr wie bisher eine umweltfreundliche Option, sondern ein verpflichtender Schritt. Während dahingehend für Betreiber nun Klarheit herrscht, lauern gleichzeitig nicht nur wegen der Komplexität der Verordnung Risiken im Rahmen der gegebenen Übergangsfristen.
PFAS – das unsichtbare Risiko im Brandschutz

PFAS, per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, wurden jahrzehntelang wegen ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften und ihrer extremen Hitzebeständigkeit in zahlreichen Produkten eingesetzt – wie Pfannen, Lebensmittelverpackungen, Kleidung und auch Feuerlöschschaum. PFAS verliehen Löschschaum eine sehr hohe Wirksamkeit bei Flüssigkeitsbränden bei wesentlich geringerer Gefahr eines Löschschadens. Ende der 1990er Jahre löste der Feuerlöscher mit AFFF-Schaum daher in unseren Breiten den Pulverlöscher als Standard zur Abdeckung der Brandklassen A (Feststoffbrände) und B (Flüssigkeitsbrände) weitgehend ab. Doch heute ist klar: PFAS sind kaum abbaubar, reichern sich in Umwelt und Körper an und können ernsthafte Krankheiten wie Krebs, Leber- und Hormonstörungen verursachen. Die „Ewigkeitschemikalien“ wurden weltweit im Grundwasser, in Lebensmitteln und im Blut nachgewiesen.
Seit 2009 reguliert die Europäische Union schrittweise verschiedene PFAS-Untergruppen in Feuerlöschmitteln, wie PFOS, PFOA oder PFHxA. Die neue Regelung geht deutlich weiter, sie betrifft alle PFAS-Zusätze und sieht gestaffelte Übergangsfristen vor.
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