15.02.2012 • TopstoryEvakuierungEvac ChairEvac+Chair

Evakuierungspläne und -Trainings helfen Leben zu retten

Eine fundierte Risikobewertung im Zusammenhang mit der Evakuierung (geh-)behinderter Mitarbeiter aus Bürogebäuden muss von Arbeitgebern proaktiv angegangen werden. Eine Europäische...

Evakuierungspläne und -Trainings helfen Leben zu retten

Eine fundierte Risikobewertung im Zusammenhang mit der Evakuierung (geh-)behinderter Mitarbeiter aus Bürogebäuden muss von Arbeitgebern proaktiv angegangen werden. Eine Europäische Richtlinie und eine Vielzahl regionaler Vorschriften schreiben klar vor, dass die Sorgfaltspflichten des Arbeitgebers heute auch diese Problematik umfasst.

Das Arbeitsschutzgesetz 1996 (zweiter Abschnitt) und die Europäischen Richtlinien 89/391/EWG Artikel 8 und 2000/78/EG schreiben vor, dass die Verantwortlichen für das Gebäudemanagement geeignete Einrichtungen für die Notfallevakuierung schaffen müssen - für alle Personen die sich im Gebäude befinden - nicht nur die Mitarbeiter. Viele Arbeitgeber beziehen dabei Maßnahmen zur Rettung von Menschen mit ein, die in ihrer Bewegung eingeschränkt sind. Allerdings haben - auch dank der nicht immer leicht nachzuvollziehenden Gesetzessprache - viele Unternehmen durchaus Mühe, den Umfang ihrer rechtlichen Verpflichtung zu einzuschätzen.

Evakuierungspläne für Behinderte
Pläne zur Evakuierung von Menschen mit Gehbehinderungen sollten eine geplante Route ausweisen, über die man sich in Sicherheit bringen kann - und sie sollten Personen benennen, die dabei behilflich sind. Auch praktische Aus- und Weiterbildung ist dabei zu bedenken. Arbeitgeber sollten Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass Arbeiter mit Behinderungen oder Bewegungseinschränkungen keinen ernsten Gefahren ausgesetzt sind. Dazu bedarf es einer umfassenden Risikoeinschätzung, die regelmäßig überprüft wird. Jedes in diesem Rahmen identifizierte Risiko sollte schnell abgestellt werden.

Die Bereitstellung von Einrichtungen, die eine sichere Evakuierung unterstützen können, sollten ebenfalls im Rahmen des Brandschutzes berücksichtigt werden. Weil Fahrstühle im Brandfall nicht genutzt werden können, sind Evakuierungs-Stühle ein wichtiges Mittel: Sie ermöglichen es nämlich, (geh-)behinderte Personen des Hauses sicher durch das Treppenhaus zu transportieren. Damit das funktioniert, müssen die Mitarbeiter im Umgang mit diesen Rettungsstühlen geschult sein.

Einen Evakuierungsplan überhaupt zu erstellen, ist erst einmal das Wichtigste - doch selbst der verständlichste Plan ist überflüssig, solange der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht darin trainiert, nach diesem zu verfahren. Ohne regelmäßige Fortbildungstermine, Kommunikationsübungen und Überprüfungen der Evakuierungspläne funktioniert die Installation eines solchen Prozesses nicht - und das Leben der Betroffenen wird im Brandfall aufs Spiel gesetzt.

Trainingsstunden sind Lebensretter
Die Regelmäßigkeit des Übens ist von zentraler Wichtigkeit - und das schließt das Training im Umgang mit den benötigten Rettungsmitteln notwendig mit ein. Eine Studie mit 200 Unternehmen, die mit "Evac+Chairs"-Evakuierungsstühlen ausgestattet sind, hat vor kurzem erbracht, dass 40 % der Teilnehmer diese nicht in ihr Notfall-Evakuierungstraining mit einbezogen haben. Die Studie brachte außerdem zum Vorschein, dass eine große Zahl von Organisationen den einmal ausgebildeten Mitarbeiter für die Rettungsmittel nicht mehr beschäftigt. Obwohl 73 % der Teilnehmer diesen inzwischen ersetzt haben, sind wiederum 40 % von ihnen bedenklicherweise noch nicht geschult im Umgang mit essentiellen Rettungsmitteln. Das schließt die Evakuierungs-Stühle mit ein - denn sie sind entscheidend, wenn es darum geht, Personen aus Hochhäusern zu schaffen, wenn Aufzüge nicht benutzt werden dürfen. Ausfallsicherheit erreicht man also nur, in dem man ein ganzes Team schult und nicht nur ein einzelner Mitarbeiter.
Notfall-Treffpunkte sind bei vielen kommerziell genutzten Gebäuden berücksichtigt. Sie sind von vitaler Bedeutung für alle die nicht in der Lage sind, ohne fremde Hilfe Treppenhäuser zu benutzen - aber auch für alle die ihnen beim Verlassen des Gebäudes Hilfe leisten sollen. Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen fordern jedoch sehr klar, dass interne Treffpunkte für den Notfall nur als kurzfristiger Aufenthaltsort gesehen werden dürfen. Hier sollen immobile Personen warten können, bis sie sicher evakuiert werden. Wer noch immer der Vorstellung anhängt, dass die Feuerwehr für diesen Aspekt der Evakuierung zuständig sei, sollte sich vor Augen führen, dass auch sie nicht immer schnell genug vor Ort sein kann.

Notfall-Maßnahmen im Brandfall
Ein umfassender Notfallevakuierungsplan für den Brandfall - einschließlich der für jeden Einzelnen spezifizierten Aufgaben -, der auch behinderte Personen mitberücksichtigt, sollte klar kommuniziert werden. Die erforderlichen Anweisungen müssen auch in verschiedenen Formaten angeboten werden - etwa auch in Braille, als Audiofassung oder im Großdruck. Dazu kommen andere Gebäudemodifikationen wie Rampen und Vibrationsalarmeinrichtungen für Hörgeschädigte - auch diese Maßnahmen unterstützen die sichere Evakuierung. Behinderte Gebäudenutzer sind regelmäßig über die Einzelheiten des für sie geltenden Evakuierungsplanes aufzuklären. Regelmäßiges und forderndes Training schöpft das volle Potential des Planes aus - und das trägt letztlich zur Rettung von Leben bei.

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