31.01.2012 • TopstoryBrandfrüherkennungBrandschutzCCTV

Straßen­kriminalität: Kriminalitätsbelastung in deutschen Städten

Nicht nur in der bald zu Ende gehenden „dunklen Jahreszeit" müssen sich Sicherheitsdienste und Polizei verstärkt mit der Kriminalität auf öffentlichen Wegen und Plätzen befassen, w...

Nicht nur in der bald zu Ende gehenden „dunklen Jahreszeit" müssen sich Sicherheitsdienste und Polizei verstärkt mit der Kriminalität auf öffentlichen Wegen und Plätzen befassen, wenn Raubüberfälle, Einbrüche und Sachbeschädigungen deutlich zunehmen.

GIT-SICHERHEIT.de beschreibt das Phänomen Straßenkriminalität im Zusammenhang mit den Kriminalitätsbelastungen deutscher Großstädte und stellt Präven­tionsansätze für betroffenen Bürger, Geschäftsleute sowie für Verantwortliche in Politik und Verwaltung zur Diskussion.

Unter unseren Augen
Als Straßenkriminalität bezeichnet man alle Delikte, die zu öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einen speziellen Bezug haben, d. h. in der Öffentlichkeit begangen werden und bei denen sich der Täter vor, während oder nach der Tat auf der Straße bzw. in der Öffentlichkeit befindet. Die Straßenkriminalitätsdichte einer Stadt, eines Viertels oder einer Straße bestimmt deren Attraktivität und Wohnwert. Die typische Straßenkriminalität umfasst laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) des Jahres 2010 folgende Delikte:

  • überfallartige Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen, Zuhälterei,
  • Überfälle auf Geld- und Werttransporte, ­räuberische Angriffe auf Kraftfahrer,
  • Handtaschenraub, Zechanschlussraub, ­sonstige Überfälle in der Öffentlichkeit,
  • gefährliche und schwere Körperverletzung, Landfriedensbruch,
  • vorsätzliche Sachbeschädigungen und ­Vandalismus im öffentlichen Bereich.

Die PKS meldet davon jährlich ca. 1,5 Mio. Fälle mit einer Aufklärungsquote von lediglich 18,6 %. Nicht darin enthalten sind die Fälle von

  • Rauschgiftkriminalität (ca. 231.000 Fälle),
  • vorsätzlicher leichter Körperverletzung (ca. 373.000 Fälle),
  • einfachem und schweren Diebstahl (2,3 Mio. Fälle),
  • vorsätzlicher Brandstiftung (ca. 13.100 Fälle) und
  • andere schwere Straftaten,

die sich größtenteils auch im öffentlichen Raum unter unseren Augen abspielen. bei denen jedoch bei der Erfassung nicht zwischen Straßenkriminalität und anderen Deliktsformen unterschieden wird. Bei diesen Fällen liegen die Aufklärungsquoten deliktspezifisch zwischen 30 % beim schweren Diebstahl, 34,9 % bei vorsätzlicher Brandstiftung, bei über 94 % bei Drogen- und Tötungsdelikten.

Kriminalität in den Städten ab 200.000 Einwohnern

Was die registrierte Kriminalitätsbelastung 2009 und 2010 in Großstädten betrifft, hat Frankfurt am Main erneut den Spitzenplatz belegt - gefolgt von Berlin, Hannover, Düsseldorf, Köln und Bremen. Mit 10 % mehr Delikten erlebte Köln den stärksten Kriminalitätszuwachs. München ist die sicherste Metropole Deutschlands. Die bayerische Landeshauptstadt belegt Platz 68 der Risikoliste unter deutschen Städten. Die HZ (Häufigkeitszahl) als gemeinsame Größe, um Kriminalitätsbelastung einzelner Regio­nen miteinander vergleichbar zu machen, zeigt das auch für Kriminalität typische Stadt-Land-Gefälle.

Während die Häufigkeitszahlen in ländlichen Gegenden den oft den Durchschnittswert von 5.000 unterschreiten, drückt die HZ aus, dass - statistisch gesehen - z. B. in Hessen jeder 16. Einwohner und in Frankfurt jeder 6. Opfer einer Straftat wurde. Es ist unbestritten, dass bei der Berechnung der HZ viele Faktoren unberücksichtigt bleiben, wie beispielsweise die Kriminalitäts- und Bevölkerungsstruktur, die in jeder Stadt entwicklungsbedingt höchst unterschiedlich und von regionalen Besonderheiten abhängig ist. Dennoch sind das eklatante Unterschiede, die Fragen aufwerfen. In Frankfurt am Main werden jährlich fast 1.000 Raubüberfälle, 21.553 Diebstähle, 16.591 Einbrüche und 7.857 Sachbeschädigungen gemeldet. Dagegen konnte in München die Straßenkriminalität im Vergleich zum Vorjahr nochmals weiter gesenkt werden. Dort befindet sich die Straßenkriminalität mit 16.833 Delikten und einem Rückgang von 1,4 % auf dem niedrigsten Stand seit 1987.

Sicherheit im öffentlichen Raum
Sicherheitsmaßnahmen auf Straßen und Plätzen, für den öffentlichen Personennahverkehr, für Bahnhöfe, Einkaufszentren und andere öffentlich zugängliche Bereiche sind für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung von besonderer Bedeutung. Delikte wie Raubüberfälle, sexuelle Übergriffe, Körperverletzungen, Taschendiebstähle, Diebstähle an, aus und von Kraftfahrzeugen, Einbrüche und Vandalismus beunruhigen die Menschen. Viele Städte und Gemeinden haben bereits Maßnahmen getroffen, um die Wohnqualität, die Attraktivität von Einkaufszentren, U-Bahnhöfen, Bussen, Bahnen und öffentlichen Plätzen zu verbessern. Folgende Maßnahmen können erfahrungsgemäß Straßenkriminalität aus bestimmten Problembereichen und Angsträumen dauerhaft und erfolgreich verdrängen:

  • Kontrollen und sichtbare Präsenz durch ­Polizei und Sicherheitsdienste
  • verstärkte Aufklärung über ­Präventionsmaßnahmen
  • Zielgruppenorientierte kriminalpolizeiliche Beratung für Geschäftsleute, Geldboten und gefährdete Personen,
  • übersichtliche Bebauung,
  • technische Prävention,
  • Videoüberwachung und Beleuchtung,
  • Sauberkeit, Verhinderung und ­Beseitigung von Schmierereien,
  • Verdrängung der Rauschgift- und ­Alkoholikerszene, Verbot der Bettelei,
  • Bepflanzung und Möblierung
  • von Straßen und Plätzen,
  • Erhöhung der Attraktivität für Wohnanlagen, Einzelhandel und Gastronomie,
  • Verbesserung der Anzeigebereitschaft
  • und Straffung der Strafverfolgung.

Sicherheit im öffentlichen Raum gibt es nicht zum Nulltarif. Alle Maßnahmen verlangen, je nach der örtlichen Sicherheitsanalyse, den Einsatz von mehr Personal und spezieller Sicherheitstechnik.

Kommunalprävention
Es ist unbestritten, dass zu einer lebenswerten Stadt, in der sich alle wohlfühlen, auch der ­Aspekt der Sicherheit gehört. Viele Städte haben aus dieser Notwenigkeit Kommunal Präventionsräte gegründet, in denen Institutionen der Kommune und der Polizei zusammenarbeiten. Seit Mitte der 90er Jahre wird mit unterschiedlichen Ansätzen Kommunale Prävention praktiziert. Sie benötigt aber nicht nur die Vernetzung vor Ort, sondern auch den überregionalen Impuls und hatte damit zum Teil erhebliche Anlaufprobleme. Es wurden Kriminalitätsatlanten aufgestellt, Netzwecke erstellt und städtebauliche und soziostrukturelle Komponenten erfasst. Sicherheit auf öffentlichen Plätzen, Straßen und Verkehrsmittel ist zu einer wichtigen kommunalpolitischen Aufgabe geworden, bei der zum Teil erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken.

Die wirkungsvolle Bekämpfung, Verdrängung und Verunsicherung der Täter, Veränderung von Tatgelegenheiten und Aufklärung potentieller Opfer ist ohne personellen und technischen Einsatz nicht möglich. In vielen deutschen Großstädten haben Schwerpunkt- und Bekämpfungsprogramme, Einsatz von Videotechnik, Aufstellen von Notrufsäulen, sichtbare Präsenz von Polizei und Sicherheitsdiensten sowie Sonderaktionen an Brennpunkten und im öffentlichen Personennahverkehr einen deutlichen Rückgang der Straßenkriminalität bewirkt. Die moderne leistungsfähige intelligente Videotechnik hat durch spektakuläre Aufklärungserfolge und damit Verunsicherung der Täter einen großen Anteil an der Verbesserung der Sicherheitsstrukturen an Kriminalitätsbrennpunkten. Der richtige Einsatz dieser Technik zusammen mit Sicherheitspersonal ist sinnvoll und nötig, hilft auch dem Einzelhandel, Gastgewerbe und Tourismus. Auch in großflächigen Einkaufszentren, die öffentlich zugängliches Privatgelände darstellen, sind kombinierte Sicherheitsmaßnahmen aus Technik und Personal unabdingbar. Das Gleiche gilt für Bahnhöfe, U-Bahnanlagen und den öffentlichen Personennahverkehr. Zahlreiche Beispiele in deutschen Großstädten zeigen, dass die richtige Kombination aus städtebaulichen, technischen und personellen Maßnahmen die lästige Straßenkriminalität nachhaltig verdrängen kann. Auch die Angst, dass sich diese Kriminalitätsformen nur um ein paar Straßenecken verlagern, hat sich in den meisten Fällen nicht bestätigt. Laut der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) gibt es keine idealtypische Organisationsform für kommunale kriminalpräventive Gremien. Grundlegende Strukturprinzipien sind jedoch:

  • Ressortübergreifender Ansatz,
  • Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeit,
  • „Bürgermeisterpflicht".

Der Aufbau funktionierender Kooperationsstrukturen stellt eine der größten Herausforderungen für den Ansatz der kommunalen Kriminalprävention dar. Dabei gilt es, die Interessen, Re­striktionen und Handlungslogiken verschiedener Akteure miteinander in Einklang zu bringen. Laut DFK bietet eine frühzeitige Verankerung der Prävention als obligatorischem Planungsgegenstand im Zielbildungs-, Planungs- und Entscheidungsprozess der Kommunen die Möglichkeit finanzieller Einspareffekte. Die Teilnahme hochrangiger Vertreter aus der kommunalen und polizeilichen Führungsspitze in Präventionsgremien unterstreicht deren Stellenwert und erleichtert die Umsetzung von Entscheidungen in den Behörden.

Rechtsfragen und Datenschutz bei Videoüberwachung
Eine spezielle gesetzliche Regelung gibt es nicht. Rechtquellen sind Grundgesetz, Europäische Datenschutzrichtlinie, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), BGB und Arbeitsrecht. Länder-Polizeigesetze regeln offene Videoüberwachung auf öffentlichen Straßen und Plätzen. In Hessen werden derzeit zehn Videoüberwachungsanlagen mit insgesamt 38 Kameras zur Videoüberwachung gem. § 14 Abs. 3 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) betrieben.

Anders bei „öffentlich zugängliche Räumen", wie Eingangsbereiche, Verkaufsräume, Schalterhallen oder ÖPNV. Hier muss auf die überwachten Bereiche deutlich mit aussagekräftigen Schildern hingewiesen werden. Neben der Information über die Videoüberwachung muss der Betreiber konkret benannt werden. Damit erhält der Betroffene die Möglichkeit, sein Recht auf Auskunft nach § 19 BDSG wahrzunehmen. Jede Videoüberwachung unterliegt dem Prinzip der Erforderlichkeit, z. B. bei der Wahrnehmung des Hausrechts oder dem Schutz von Eigentum. Sie darf demnach nur eingesetzt werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, wobei stets die Rechte der Betroffenen Vorrang genießen. Eine Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume nach § 6 b BDSG ist bspw. zulässig zur:

  • Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
  • Wahrnehmung des privaten Hausrechts und
  • Wahrnehmung berechtigter Interessen
  • für konkret festgelegte Zwecke.

Die Zwecke müssen im Vorfeld festgelegt und dokumentiert werden. Wesentliche Aspekte sind auch die Datensparsamkeit und Transparenz (§ 6 b BDSG). Sofern die durch eine Videoüberwachung erhobenen Daten einer bestimmten Person zugeordnet werden können, ist der Betroffene über eine geplante Verarbeitung oder Nutzung entsprechend §§ 19 a und 33 BDSG zu benachrichtigen. Die erhobenen Daten müssen, sobald sie ihren Zweck erfüllt haben, sorgfältig gemäß § 6 b Abs.5 BDSG gelöscht werden. Konkrete Löschfristen werden nicht genannt. Es gilt der Grundsatz der „Erforderlichkeit". Das bedeutet, die Daten können so lange aufbewahrt werden, wie der Zugriff auf die Aufzeichnungen erfahrungsgemäß erforderlich ist. Eine Aufbewahrungsdauer von Daten über einen Zeitraum von vier bis sechs Monaten hinaus ist als kritisch zu betrachten und durch Fakten zu belegen. Rechtswidrig sind Überwachungen:

  • ohne die Voraussetzungen des § 6 BDSG,
  • am Arbeitsplatz ohne Zustimmung der ­Arbeitnehmervertretung (§ 87 BetrVerfG),
  • der Arbeitsleistung,
  • in Umkleidekabinen, Saunen,
  • Waschräumen und Toiletten,
  • außerhalb des Firmengeländes,
  • wenn damit Personen und Fahrzeuge
  • identifiziert werden können.

Nicht betroffen von den Vorschriften zur Videoüberwachung nach § 6 b BDSG sind rein private Räume oder Grundstücke, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Hier hat die Privatperson alleiniges Entscheidungsrecht. Eine verdeckte Videoüberwachung ist grundsätzlich verboten.

Hilfreiche CCTV-Technik
Videoüberwachungsanlagen eignen sich u. a. für den Einsatz bei der

  • Tor- und Eingangsüberwachung, ­Veranstaltungsschutz,
  • Freigelände- und Objektbewachung, ­Logistiksicherheit,
  • Objektsicherung in Museen,
  • Galerien, Ausstellungen,
  • Überwachung von Geldinstituten und Geldautomaten,
  • Sicherung von Tankstellen,
  • Sportstätten, Theater,
  • Diebstahlsüberwachung im Groß- und Einzelhandel,
  • Überwachungen an Kriminalitäts­schwerpunkten,
  • Überwachungen für den Daten- und Umweltschutz,
  • Überwachung im öffentlichen Personennahverkehr,
  • Verkehrs-, Parkplatz- und Parkhausüberwachung,
  • Flug- und Seehäfen, Bahnhöfe,
  • Vorbeugender Brandschutz
  • und Brandfrüherkennung.

Die Industrie bietet eine breite und technisch ausgereifte Palette von Anwendungen, Techniken und Installationsmöglichkeiten, wie z. B.:

  • statisch oder schwenkbar, mit Zoom,
  • einstellbare Privatzonen,
  • für Innen- und Außeneinsatz,
  • gegen Vandalismus und Wetter geschützt,
  • mit intelligenter Videosensorik,
  • mit Objekterkennung und Aufzeichnung,
  • im Tag- und Nachteinsatz,
  • Wärmebild, Perimeterdetektion,
  • diskret, verdeckt oder offen,
  • digital, drahtlos, hochauflösend.

Auch intelligente und flexible Leistellen- und Video-Management-Lösungen können eine Vielzahl objektspezifischer Anforderungen wie Überwachung, Alarmierung, Übertragung, Dokumentation und Kommunikation erfüllen. Vor dem Einsatz von CCTV-Technik sollte geklärt werden:

  • Welche Aufnahmen sind wann und wo gewünscht?
  • Wer und was sollen überwacht werden (Personen, Sachen, Abläufe, Verkehrsfluss, Zustände)?
  • Sind die Aufnahmen + Aufzeichnung rechtlich zulässig?
  • Welche Art von Zentral- und Sondertechnik, wie Recorder, Printer, Sensoren, Schalteinheiten oder intelligente Systeme, sollen eingesetzt werden?
  • Welche objektspezifischen Verhältnisse und Sicherheitsanforderungen sind zu berücksichtigen?
  • Wo werden wie viele Kameras sicher positioniert?
  • Mit oder ohne Fernsteuerung oder Zusatzbeleuchtung?
  • Wie erfolgt die Bildübertragung (Kabel, Funk, over IP, nie über WLAN)?
  • Welche Beobachtungs- und Bedienplätze sind nötig?

Die Projektierung, Montage, Wartung und der Service sollte nur von Errichtern erfolgen, die vom BHE, VdS oder den Polizeilichen Beratungsstellen empfohlen werden. Beim richtigen Einsatz und bei Beachtung der geltenden Gesetze dienen moderne Videoüberwachungsanlagen der Sicherheit auf vielfältige Weise, denn sie verhindern Straftaten und Unfälle, sie helfen bei der Aufklärung von Rechtsverstößen und schützen Personen und Sachwerte. Der Kosten-Nutzen-Faktor ist beispielhaft. Sie erhöhen messbar die Sicherheit im täglichen Leben durch flexible Einsatzarten, vielfältige Übertragungs- und Dokumentationsmöglichkeiten in allen betrieblichen, privaten und besonders in öffentlichen und öffentlich zugänglichen Bereichen.

Einbruchschutz durch Technik
Das Prinzip heißt: Rundherum gleichmäßig sichern und den Dieben die Arbeit so schwer wie möglich machen! Über ein Drittel der Einbrecher lässt angesichts gut gesicherter Türen und Fenster von ihrem Vorhaben ab. Bei 80 % der Einbrüche in Einfamilienhäuser werden Fenster sowie Terrassen- und Balkontüren aufgebrochen. Gegen die häufigste Einbruchsweise, das Aushebeln der Fensterflügel, sollten Fensterbeschläge mit Pilzkopfzapfen eingebaut werden, weil sich die Zapfen aufgrund ihrer T-Form mit dem Gegenstück verkrallen. Guten Einbruchschutz bieten Türen der Widerstandsklasse WK 2 nach DIN V ENV 1627 bzw. der Klasse ET 1 nach DIN V 18103. Zylinderschlösser sollten der Widerstandsklasse PZ 2 oder PZ 3 nach DIN 18252 bzw. DIN V 18254 entsprechen und müssen mit Schutzbeschlägen und Ziehschutz ausgestattet sein. Einbruchmeldeanlagen (EMA) bieten in Kombination mit zweckmäßigen mechanischen Sicherungsmaßnahmen und gesicherter Intervention eine sehr gute Schutzwirkung gegen zerstörende, schädigende Einwirkung Dritter auf Personen, Sachwerte und Informationen. Die Errichter von EMA sollten folgende Nachweise erbringen bzw. Anforderungen erfüllen:

  • Anerkennung durch VdS Schadenverhütung GmbH oder gleichwertiges Zertifikat,
  • Bereitschaft, die Instandhaltung nach
  • DIN VDE 0833 zu übernehmen,
  • EMA/Komponenten sollten grundsätzlich
  • von der VdS Schadenverhütung für die Klasse C anerkannt sein und
  • empfohlener Errichter der örtlichen
  • Polizeilichen Beratungsstelle.

Ohne Personal kein Erfolg
Alle Formen von Straßenkriminalität können besonders wirksam verhindert und bekämpft werden, wenn sich qualifiziertes Sicherheitspersonal oder Polizei sichtbar vor Ort befinden, wenn Kontrollen sowie Citystreifen durchgeführt werden und im Störungsfall ohne Verzögerung konsequent eingeschritten wird. Je nach Störung, Straftat, Örtlichkeit und Art der eingesetzten Kräfte können dann zivil- bzw. strafrechtliche oder strafprozessuale Maßnahmen durchgeführt oder/und Hausverbote oder Platzverweise erteilt werden. Auch Zusatzkräfte sollten zu den Brennpunkten dieser Straßendelikte kurze Interventionszeiten haben. Wirkungsvoll sind Sondereinheiten der Polizei, die z. B. zur Bekämpfung von Raubdelikten, Trick- und Taschendiebstahl, Drogenhandel und Vandalismus eingesetzt werden. Eine Kooperation zwischen privaten Sicherheitsdienstleistern mit Polizei und Ordnungsbehörden ist sinnvoll und effektiv.

Die Polizei rät
Zusätzlich zu technischen und personellen Maßnahmen an Orten mit hoher Kriminalitätsbelastung sollten Anwohner, Besucher und Geschäftsleute in Großstädten mit besonderen Kriminalitätsschwerpunkten Risiken erkennen, Störungen, Straftaten melden und sich zum Schutz gegen Überfälle, Einbrüche, Taschen- und Trickdiebstähle individuell von Fachleuten der Polizeilichen Beratungsstellen über technische Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensprävention beraten lassen. Das Phänomen Straßenkriminalität ist durchaus handelbar - aber nicht zum Nulltarif!

 

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