Einbruchschutz-Förderprogramm sollte mehr genutzt werden
Das 2009 eingeführte KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen (Barrierereduzierung – Einbruchschutz)“ wurde für die Jahre 2014 bis 2018 durch das Institut Wohnen und Umwelt evaluiert. Das Ergebnis für die 2015 innerhalb des Förderprogramms eingeführte Förderung einbruchschützender Maßnahmen: Insgesamt wurden in dem Zeitraum für Einbruchschutzmaßnahmen etwa 166.000 Wohneinheiten, also zirka 55.000 Wohnungen jährlich, mit einem Fördervolumen von 107 Millionen Euro gefördert. Die große Mehrheit davon im Rahmen eines Zuschusses, denn 38 Millionen Euro wurden im Kreditprogramm und 69 Millionen Euro im Zu-schussprogramm ausgezahlt.
Laut der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik geht die Zahl der Wohnungseinbrüche in den letzten Jahren immer weiter zurück. Im Jahr 2019 waren es 87.000 Fälle. Trotzdem zeigen die Zahlen, dass Einbruchschutz nach wie vor ein wichtiges Thema ist. Über 45 Prozent der Wohnungseinbruchdiebstähle scheiterten bereits beim Versuch. Das lässt vermuten, dass sich die Sicherungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren immer weiter verbessert haben.
„Sicherungsmaßnahmen schrecken Einbrecher ab, denn sie wollen natürlich nicht erwischt werden. Dauert es zu lange sich Zutritt zu verschaffen, wird der Einbruchversuch abgebrochen“, so Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie FVSB. Um noch mehr Einbrüche im Vorfeld zu verhindern, sei es wichtig, in Sicherungstechnik zu investieren.
Einbruchschutz verbessern
Obwohl das KfW-Förderprogramm gut angenommen wird, ist der Wohnungsbestand laut der KfW in Deutschland jedoch insgesamt nur schlecht gegen Einbrüche geschützt. Nur zirka ein Viertel, das entspricht 9 Millionen Woh-nungen von gesamt 37 Millionen Wohnungen, sind ausreichend gesichert. Beliebte Einstiegsorte sind meist Haustüren und Terrassentüren in Häusern oder im Erdgeschoss sowie Wohnungstüren in Mehrfamilienhäusern und leicht zugängliche Fenster. Daher sollte vor allem hier in entsprechende Sicherungstechnik investiert werden. Geeignet sind beispielsweise geprüfte einbruchhemmende Türen mit Sicherheitsbeschlägen, Sicherheitsschlössern, Querriegelschlössern und Mehrfachverriegelungen. Solche einbruchhemmenden Türen sind nach der DIN EN 1627 geprüft. Diese Europäische Norm beinhaltet die Anforderungen und Klassifizierung von einbruchhemmenden Bauteilen. Je nachdem welchen Anforderungen das Bauteil in der Prüfung standhält, wird es gemäß der Norm entsprechend als einbruchhemmend klassifiziert. So werden die Produkte nach der Norm DIN EN 1627 in eine der Widerstandsklassen RC 1 N bis RC 6 klassifiziert. Bei Türen wird mindestens die Widerstandsklasse RC 2 empfohlen.
„Wichtig bei einbruchhemmenden Produkten ist, dass ein Nachweis eines akkreditierten Prüfinstituts wie dem Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert und einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorliegt“, erläutert Stephan Schmidt. Steht keine Neuanschaffung einer Tür an, gibt es zahlreiche Produkte zum Nachrüsten. Wichtig ist es hier, sich von einem Fachbetrieb beraten zu lassen. Der Fachbetrieb wählt dann die passenden Produkte aus und montiert diese fachgerecht. Bei Nachrüstprodukten muss darauf geachtet werden, dass nur geprüfte Nachrüstprodukte gemäß DIN 18104-1 und -2 verwendet werden. Diese Produkte sind in Anlehnung an die DIN EN 1627 auf die Widerstands-klasse RC 2 geprüft. Bei fachgerechter Montage bieten diese Produkte auch einen sehr guten Schutz gegen Einbruch.
Staatliche Förderung nutzen
Bei dem KfW-Förderprogramm gibt es verschiedene Möglichkeiten, in den Einbruchschutz zu investieren. Die KfW führt in dem Merkblatt zur entsprechenden Förderung alle förderfähigen Maßnahmen auf. Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise der Einbau einbruchhemmender Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren und das Nachrüsten einbruchhemmender Produkte für die genannten Türen und für vorhandene Fenster und Fenstertüren. Neu dazugekommen sind seit 2019 Smarthome-Anwendungen mit Ein-bruchmeldefunktion. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, ist es notwendig, den Antrag vor Umbaubeginn bei der KfW zu stellen.
Für die Investitionszuschüsse im Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen (Barrierereduzierung – Einbruchschutz) stellte der Bund in den Jahren 2014 bis 2018 Fördermittel in Höhe von insgesamt zirka 431 Millionen Euro bereit. Davon entfallen ein Drittel auf Einbruchschutzmaßnahmen. Über das KfW-Zuschussprogramm zum Einbruchschutz erhalten alle, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchten, einen Zuschuss in Höhe von 10 bis 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Bei Investitionen von 500 bis 1.000 Euro erhält man so pro Antrag Zuschüsse in Höhe von 100 bis 200 Euro. Übersteigen die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro, fördert die KfW die ersten 1.000 Euro mit 20 Prozent und die restlichen Investitionskosten mit 10 Prozent. Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter beantragen und es muss nicht zurückgezahlt werden. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000 Euro förderfähig.
So ist es möglich, je nach Höhe der Investitionskosten, Zuschüsse in Höhe von bis zu 1.600 Euro zu erhalten. „Ältere Türen und Schlösser, sowie nicht ausreichend gesicherte Fenster und Fenstertüren bieten kaum Schutz vor einem Einbruch. Daher ist es wichtig, in moderne Sicherheitstechnik zu investieren“, erläutert der FVSB-Geschäftsführer. Aktuell sei es so, dass der überwiegende Teil der Zuschussempfänger selbstnutzende Eigentümer sind und somit mehr in Ein- und Zweifamilienhäuser investiert wurde. „Es ist wichtig, dass jeder etwas gegen Einbruchschutz tut. Auch Mieter erhalten den Zuschuss der KfW und diesen sollten sie auch in Anspruch nehmen."
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