bvbf: Betrieblicher Brandschutz hat Handlungsbedarf
Auf ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung in Dresden haben die technischen Dienstleister im Brandschutz, organisiert im Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf), die n...
Auf ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung in Dresden haben die technischen Dienstleister im Brandschutz, organisiert im Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf), die neuen brandschutzrelevanten Arbeitsstättenregeln und das eigene Berufsbild in den Fokus gestellt. Abgerundet wurde die Tagung mit Vorträgen zur Brandgefährdungsanalyse und zu Brandschutzmaßnahmen in Arbeitsstätten sowie zur Kontrolle und Wartung von Brandschutzanlagen.
Die Arbeitsstättenregel „Maßnahmen gegen Brände" (ASR A2.2) stellt Unternehmen vor komplexe Herausforderungen: Demgemäß muss eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung sämtliche Brandrisiken einschließen, woraus umfassende Brandschutzmaßnahmen je nach Brandgefährdung abzuleiten sind. Insbesondere die Anforderungen an die Unterweisung von Beschäftigten und betrieblichen Brandschutzhelfern sowie die Ausstattung mit Feuerlösch- und Alarmierungs- und Brandmeldeeinrichtungen und deren Wartung sowie Prüfung sind näher beschrieben. Die fachkundige Beurteilung und Umsetzung können den verantwortlichen Unternehmer überfordern. Dieses ist aber auch zugleich eine Chance für die Brandschutz-Fachbetriebe, neue Aufgabenfelder zu erschließen und ihre Kompetenzen im Sinne der Kunden einzusetzen.