03.07.2025 • News

DGUV: Brandschutzhelfer sichern im Ernstfall den Betrieb

Ein Brand kann die Gesundheit und das Leben der Beschäftigten sowie die Existenz eines Unternehmens bedrohen. Es ist deshalb wichtig, für guten Brandschutz zu sorgen und Beschäftigte darin zu unterweisen, was im Ernstfall zu tun ist. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin.

Beschäftigte, die bereits über eine abgeschlossene Grundausbildung bei einer freiwilligen Feuerwehr verfügen, können direkt als Brandschutzhelfer eingesetzt werden. Voraussetzungen sind, dass die Grundausbildung eine praktische Feuerlöscherunterweisung beinhaltete und die Beschäftigten mit den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten vertraut sind.

Für alle anderen Beschäftigten gilt: Die Unterweisung zum Brandschutzhelfer ist nicht aufwendig, aber sie haben eine wichtige Funktion. Im Ernstfall kennt sich der Brandschutzhelfer mit der Bedienung der Feuerlöschanlagen im Betrieb aus und kann seine Kollegen bei Feueralarm unterstützen. Die DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“ gibt eine Übersicht zu den Inhalten der Ausbildung.

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