Fraport: Sicherheit in den Flughafen-Terminals muss gewährleistet bleiben
Die Fraport AG begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem gestrigen Urteil zu Demonstrationen in Flughafen-Terminals für Klarheit in einer wichtigen Rechtsfrage gesorgt ...
Die Fraport AG begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem gestrigen Urteil zu Demonstrationen in Flughafen-Terminals für Klarheit in einer wichtigen Rechtsfrage gesorgt hat. „Für den Flughafen ist es entscheidend, dass nunmehr klare Regeln gelten, die sowohl die Sicherheit als auch einen für die Fluggäste reibungslosen Betrieb weiterhin gewährleisten", sagte Dr. Stefan Schulte, Vorstandsvorsitzender der Fraport AG, am Dienstag in Karlsruhe.
Seinen Angaben zufolge werden die Terminals von bis zu 180.000 Passagieren täglich frequentiert. Hinzu kommen die Beschäftigten des Flughafens und der Airlines sowie Abholer von Fluggästen. „Ihre Sicherheit und letztlich auch die von Demonstranten muss gewährleistet sein", hob Schulte hervor. Das Urteil bedeute nicht, dass von jetzt an unbegrenzt Demonstrationen in den Terminals stattfinden können. Wie bei jeder anzumeldenden Demonstration sind bei der Beurteilung einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Besonderheiten der Flughafen-Terminals zu berücksichtigen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Terminals bei konkreten Gefahren jederzeit evakuiert werden können. Auch sind im Falle von konkreten Terrorwarnungen durch die Behörden Demonstrationen in den Terminals kaum vorstellbar. Flucht- und Rettungswege müssen frei bleiben, Abfertigungsschalter und Gates jederzeit zugänglich sein.