Gesetzentwurf Bewacherregister veröffentlicht

Wie der ASW Norddeutschland (ASWN) mitteilt, wurde der Entwurf eines Gesetzes zum Übergang des Bewacherregisters vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf das Statistische Bundesamt von der Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt.

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2666) wurde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Registerbehörde des Bewacherregisters bestimmt.

Die Aufgabenzuweisung an das BAFA ergab sich aus der Zuständigkeit des BMWK für das Bewachungsgewerbe und war an diesen Sachzusammenhang gekoppelt. Mit Verwaltungsvereinbarung vom 8. Juni 2020 ist die ministerielle Zuständigkeit für das Bewachungsrecht vom BMWK auf das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übertragen worden. Die ministerielle Zuständigkeit umfasst die Fachaufsicht über die Registerbehörde des Bewacherregisters.

Die Aufgabe der Registerbehörde ist wegen des Sachzusammenhangs zur ministeriellen Zuständigkeit in den Geschäftsbereich des BMI zu übertragen. Neue Registerbehörde für das Bewacherregister wird das Statistische Bundesamt (StBA) als nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des BMI. Ziel des Gesetzentwurfs ist, die rechtlichen Voraussetzungen für den Wechsel der Registerbehörde und die damit einhergehende Übermittlung des Datenbestands des Bewacherregisters zu schaffen.

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