Neue Muster-Industriebau-Richtlinie

„Die neue Muster-Industriebau-Richtlinie (M-IndBauRL) schafft Klarheit im Baurecht", sagt Ministerialrat Dipl.-Ing. Jost Rübel in seinem Vorwort zur Sonderausgabe „Rauch- und Wärme...

„Die neue Muster-Industriebau-Richtlinie (M-IndBauRL) schafft Klarheit im Baurecht", sagt Ministerialrat Dipl.-Ing. Jost Rübel in seinem Vorwort zur Sonderausgabe „Rauch- und Wärmeabzugsgeräte" des Fachverbands für Tageslicht und Rauchschutz (FVLR).

Die neue Muster-Industriebau-Richtlinie bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Da diese bis zur endgültigen Fassung selbst noch Modifizierungen durchläuft, hat der Verband den im September herausgebrachten Sonderdruck „Rauch- und Wärmeabzugsgeräte" in einer aktualisierten Sonderausgabe veröffentlicht. Die darin ausführlich thematisierte Muster-Industriebau-Richtlinie entspricht damit dem aktuellen Stand, d. h. dem von Februar 2014. Zu diesem Zeitpunkt hat die Fachkommission Bauaufsicht die Richtlinie verabschiedet und zur Notifizierung durch die EU-Kommission freigegeben. Danach muss sie noch von den einzelnen Bundesländern in deren Baurecht übernommen werden.

Die wesentlichen Änderungen, die die M-IndBauRL aller Vor-aussicht nach bringen wird, sind schon jetzt im FVLR-Heft 14 zu lesen. Wie nah die Broschüre dabei den Inhalt der neuen Richtlinie abbildet, zeigt die Tatsache, dass der Obmann der M-IndBauRL, Ministerialrat Dipl.-Ing. Jost Rübel, das Vorwort zur FVLR-Sonderausgabe geschrieben hat. Darin macht er hinsichtlich der neuen M-IndBauRL darauf aufmerksam, dass immer nur die Fassung baurechtlich relevant sei, die im jeweiligen Bundesland auch eingeführt wurde.

Der aktualisierte Sonderausgabe „Rauch- und Wärmeabzugsgeräte" steht als Heft Nummer 14 allen Interessierten kostenlos auf der Webseite des Verbands (www.fvlr.de) unter der Rubrik Publikationen zum Download bereit.

 

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