TÜV Rheinland: Arbeits- und Gesundheitsschutz ist auch für Start-ups Pflicht

Im Durchschnitt haben Start-ups junge und innovative Unternehmen, die weniger als zehn Jahre am Markt sind neben den Inhabern zehn Mitarbeiter. Das Thema Arbeits- und Gesundheits...

Im Durchschnitt haben Start-ups – junge und innovative Unternehmen, die weniger als zehn Jahre am Markt sind – neben den Inhabern zehn Mitarbeiter. „Das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz haben die Gründer oft nicht im Blick. Dabei sind Unternehmen ab dem ersten Mitarbeiter dazu verpflichtet, die Vorgaben des Arbeitsschutzes zu erfüllen. Die von einer fachkundigen Person erstellte Gefährdungsbeurteilung hilft dabei, den Arbeits- und Gesundheitsschutz passgenau auf den Bedarf des Startups anzupassen“, weiß Werner Lüth, der als Fachgebietsleiter Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland Unternehmen unterschiedlichster Branchen berät.

Gefährdungen erkennen und minimieren
Welche Gefahren drohen im Unternehmen, zum Beispiel in einem Start-up für Internet-Dienstleistungen? Antworten auf diese Frage gibt die Gefährdungsbeurteilung, die für jeden Arbeitsplatz die Gefährdungen ermittelt. Daneben mangelt es in Start-ups oftmals auch an der Organisation des Arbeitsschutzes: Verantwortlichkeiten sind nicht geklärt, geeignete Maßnahmen für Erste-Hilfe und Notfälle sind nicht festgelegt und auch Sicherheitsunterweisungen der Mitarbeiter kommen zu kurz.

„Unsere Experten beraten Arbeitgeber, wie sie passend zum Bedarf des Unternehmens die Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes umsetzen können. Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter tragen zu einem störungsfreien Betriebsablauf bei und erhöhen die Zufriedenheit. Durch die Beauftragung externer Experten legen die Gründer diesen wichtigen Bereich in erfahrene Hände und haben den Kopf frei für ihre unternehmerischen Aufgaben und das Erreichen der gesetzten Ziele“, so Lüth.

 

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