VdS-Anerkennung für Selbsttesteinrichtungen

VdS bietet Herstellern die Möglichkeit, Selbsttesteinrichtungen objektiv und zuverlässig prüfen und anerkennen zu lassen.

Bild: VdS
Bild: VdS

Immer mehr Komponenten in Brandmeldesystemen sind in der Lage, ihre Zustandsdaten oder Funktionen in Teilen eigenständig zu überwachen. Zuverlässige Selbsttesteinrichtungen können die Verfügbarkeit von Brandmeldeanlagen erhöhen und Betreiber sowie Errichter bei Wartung und Instandhaltung unterstützen. Um die notwendige Qualität dieser Techniken sicherzustellen, hat VdS Richtlinien für eine klare Beurteilung erarbeitet.

Selbsttesteinrichtungen könnten z. B. einzelne Leistungsmerkmale kontinuierlich oder in regelmäßigen Abständen überwachen, aktiv wie passiv. Um die innovativen und verschiedenartigen Lösungen qualifiziert und normkonform bewerten zu können, sei – wie immer gemeinsam mit zahlreichen Branchenexperten – ein Verfahren zur Prüfung und Anerkennung entwickelt worden, so Bettina Bormann, im VdS-Produktmanagement verantwortlich für die neue Publikation. Die Richtlinien VdS 3860, „Selbsttesteinrichtungen für Bestandteile der Brandmeldetechnik – Anforderungen und Prüfmethoden“, ist im VdS-Shop erhältlich.

Business Partner

VdS Schadenverhütung GmbH

Amsterdamer Str. 174
50735 Köln
Deutschland

Kontakt zum Business Partner







Wiley Industry Talk

Zugangssysteme für sichere Infrastrukturen
WEBINAR

Zugangssysteme für sichere Infrastrukturen

Talk am 22. Mai 2025: Wie sich physische und digitale Zugangspunkte in einheitliche Zugangssysteme integrieren lassen.

VIP

VIP-Interview: Dr. Alexandra Forster, Konzernsicherheit Bayer

VIP-Interview: Dr. Alexandra Forster, Konzernsicherheit Bayer

GIT SICHERHEIT im Interview mit Dr. Alexandra Forster, Leiterin Konzernsicherheit bei der Bayer AG.

Meist gelesen

Photo
09.04.2025 • NewsManagement

Luftsicherheit: Neuer Tarifvertrag 2025

In der 8. Verhandlungsrunde für die Beschäftigten der deutschen Luftsicherheitsunternehmen konnten sich die Parteien auf neue Konditionen für den Mantel- und Entgelttarifvertrag einigen.