VdS-Fachtagung „Brandschutz in elektrischen Anlagen“
Am 15.10.2024 findet im Hotel Pullman in Köln und im Livestream die VdS-Fachtagung „Brandschutz in elektrischen Anlagen“ statt. Sie bietet aktuelles Fachwissen zu Schadenanalysen und Schadenprävention sowie Technik und Regelwerken.
Elektrische Geräte und Anlagen sind die häufigsten Verursacher von Bränden – und ihr Anteil steigt weiter: Im Jahr 2023 konnten 32 % der Brände in Deutschland auf Elektrizität zurückgeführt werden (Quelle: IFS – Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V.). Gründe sind unter anderem Mängel bei der Planung, der Errichtung, dem Betrieb und der Instandhaltung der technischen Einrichtungen. Auch Akkubrände haben laut IFS mittlerweile einen erheblichen Anteil an den Bränden durch Elektrizität.
Die Tagung informiert über aktuelle Schadenanalysen und Ursachenermittlungen und über Möglichkeiten der Schadenprävention. Darüber hinaus werden neue technische Entwicklungen sowie Änderungen in relevanten Normen und Vorschriften vorgestellt.
Die Fachtagung findet alle zwei Jahre statt. In diesem Jahr stehen folgende Themen auf dem Programm:
- Erdungsanlagen nach neuer Norm DIN 18014 (Erdungsanlagen für Gebäude – Planung, Ausführung und Dokumentation)
- Vorausschauender Brandschutz für Batteriespeicher: Betriebssicherheit durch Batteriemonitorin
- Brandschäden und Elektrounfälle
- Auswahl von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)
- Differenzstrommonitoring (RCM) mit Doepke e.Guard
- Neues aus Normung und Richtlinien
Die Tagung richtet sich an Elektroingenieure und -Sachverständige, Ingenieure für Technische Gebäudeausrüstung und Gebäudeautomatisierung, Elektro-Installateure und Dienstleister zum Prüfen elektrischer Anlagen, Prüf- und Zertifizierungsinstitute, Dienstleister im Bereich Arbeits- und Brandschutz, Versicherer, Genehmigungs- und Überwachungsbehörden sowie an Werk- und Berufsfeuerwehren. Die Fachtagung ist unter anderem für notwendige Fortbildung von Elektro-Sachverständigen geeignet. Sie erfüllt die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 4,8 Zeitstunden.