05.06.2023 • Produkt

Hekatron: Neue Fassung der MVV TB bringt mehr Klarheit

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Sie konkretisiert nun bauordnungsrechtliche Festlegungen für Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, die bisher unterschiedlich ausgelegt werden konnten. Die Fassung 2023/1 der MVV TB beinhaltet im Anhang 14 auch eine überarbeitete Fassung der Technischen Regel Technische Gebäudeausrüstung (TR TGA). Darin sind unter anderem die bauordnungsrechtlichen Festlegungen an Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen definiert. Die Änderungen bringen Klarheit in Themen, die in der Fachwelt in den letzten Jahren zu verschiedenen Interpretationen geführt haben.

So ist nun unmissverständlich beschrieben, dass Brandwarnanlagen nicht die Aufgaben von bauordnungsrechtlich geforderten Brandmeldeanlagen oder Alarmierungsanlagen übernehmen können. Zudem wird deutlicher als bisher dargestellt, dass Alarmierungsanlagen auch als Brandmeldeanlage mit Alarmierungsfunktion ausgeführt werden können. Neue Fußnoten in der Tabelle mit den wesentlichen Merkmalen für Bauprodukte von Brandmeldeanlagen zeigen, dass gewisse Eigenschaften nicht immer, sondern in Abhängigkeit der Nutzung oder des konkreten Anwendungsfalls erforderlich sind.

In einigen Bundesländern gilt die neue Fassung aufgrund von dynamischen Verweisen im Landesbaurecht direkt. Die meisten Bundesländer müssen die neue Fassung jedoch erst einmal ins Bauordnungsrecht überführen. Die Änderungen seien positiv zu bewerten, denn sie konkretisieren wichtige Punkte und bedeuten eine Klarstellung gegenüber den vorherigen Fassungen. Das Regelwerk mit seinen Vorgaben und komplexen Zusammenhängen bleibe allerdings schwer durchschaubar und eine Herausforderung für viele Fachplanende und Errichtende, so Bastian Nagel, Spezialist für Bauordnungsrecht, Normen und Richtlinien bei Hekatron Brandschutz. Er rät allen am Bau Beteiligten, sich mit den Inhalten und insbesondere der Systematik der MVV TB vertraut zu machen.

Wer sich dabei Unterstützung wünscht, ist gut aufgehoben im Webinar „Bauordnungsrecht: Der Anhang 14 der MVV TB“. Hier werden die wesentlichen Aspekte der MVV TB und deren Bedeutung im deutschen Bauordnungsrecht verständlich erläutert. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Anhang 14 der MVV TB, der unter anderem wichtige Regelungen zu Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen enthält. Das Webinar findet am 14. September 2023 von 9.00 bis 11.30 Uhr statt und wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort- oder Weiterbildung mit einem Umfang von zwei Unterrichtsstunden für Mitglieder anerkannt.

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