08.02.2021 • Produkt

Hymer: Neue Fassung der EN 1004 für Fahrgerüste

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Hymer-Leichtmetallbau hat normkonforme Produkte im Sortiment, die auch der neuen Fassung der Norm EN 1004 entsprechen. Die für die Fertigung von Fahrgerüsten europaweit geltende Norm EN 1004 wurde in den vergangenen Monaten überarbeitet. Die neue Fassung tritt am 1. Februar 2021 in Kraft. Neben der Erweiterung des Gültigkeitsbereichs auch auf kleinere Fahrgerüste gelten nun zugunsten einer nochmals verstärkten Anwendersicherheit geänderte Konstruktionsvorgaben, nach denen sich die Hersteller bei der Fertigung der Produkte zu richten haben. Spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist Ende Januar 2022 müssen neu in den Handel gebrachte Fahrgerüste mit der Kennzeichnung EN 1004 den neuen Vorgaben entsprechen.

Eine der wesentlichen Änderungen der überarbeiteten Norm EN 1004 für Fahrgerüste ist der Gültigkeitsbereich, so Volker Jarosch, Geschäftsbereichsleiter Steigtechnik Serie bei Hymer-Leichtmetallbau. Bisher galt die EN 1004 ausschließlich für fahrbare Arbeitsbühnen und Fahrgerüste ab einer Standhöhe von zweieinhalb Metern. Diese Einschränkung wurde mit der aktualisierten Fassung komplett aufgehoben. Die neue EN 1004 gilt jetzt für alle Produkte dieser Kategorie, also für fahrbare Arbeitsbühnen und Fahrgerüste ab einer Standhöhe von null Metern. Ziel der überarbeiteten EN 1004 ist eine bestmögliche Anwendersicherheit. Nach aktualisierter Norm müssen die betreffenden Produkte so konstruiert sein, dass sie auch beim Auf-, Um- oder Abbau einen kontinuierlichen Seitenschutz gewährleisten. Geländerteile und Verstrebungen für die jeweils nächste Lage müssen somit vom Boden aus, von der darunter liegenden Plattform aus oder nach der sogenannten 3-T-Methode „through the trapdoor“, also durch die Durchstiegsklappe der Plattform, aufbaubar sein.

Eine weitere Änderung betrifft den vertikalen Abstand zwischen den zu verwendenden Gerüstbühnen. Um die Absturzgefahr bei der Montage und Demontage sowie beim Besteigen des Fahrgerüsts zu minimieren, wurde der Abstand zwischen den einzelnen Bühnen auf maximal 2,25 Meter begrenzt. Die unterste Bühne darf maximal auf einer Höhe von 3,40 Meter eingesetzt werden. Auch die Anforderungen an die Statik haben sich mit der Reform der EN 1004 verändert: Zur Erhöhung der Standsicherheit von fahrbaren Arbeitsbühnen und Fahrgerüsten liegen künftig neue Vorgaben für die statische Berechnung vor. Die neuen statischen Anforderungen können bei Bestandsprodukten eine Änderung des Ballastierungsbedarfs zur Folge haben.

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