Absturzsicherung: Wie Schulungen das Unfallrisiko minimieren
Große Maschinen oder meterhohe Regallager gehören in der verarbeitenden Industrie bei einem Großteil der Unternehmen zum Inventar. Die Unfallgefahr ist immens, wenn Beschäftigte an...
Große Maschinen oder meterhohe Regallager gehören in der verarbeitenden Industrie bei einem Großteil der Unternehmen zum Inventar. Die Unfallgefahr ist immens, wenn Beschäftigte an hochgelegenen Arbeitsplätzen arbeiten. Um sich gegen einen möglicherweise tödlichen Sturz in die Tiefe zu sichern, ist Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) für sie verpflichtend. Der Einsatz der Ausrüstung allein reicht aber nicht aus. Wenn es um die Sicherheit von Beschäftigten geht, sind darüber hinaus eine routinierte Anwendung und regelmäßige Schulungen unverzichtbar.
Wenn Beschäftigte zur Wartung auf große Maschinen oder in mehreren Metern Höhe zur Instandhaltung auf eine Produktionsanlage steigen, ist das Unfallrisiko in den meisten Fällen erheblich. Ein unaufmerksamer Tritt ins Leere, eine falsche Bewegung in einem ohnehin schwer zugänglichen Bereich oder ein plötzlicher Schwächeanfall können ausreichen, um bei der Arbeit in die Tiefe zu stürzen. Aus gutem Grund macht der Gesetzgeber in puncto Arbeitssicherheit daher klare Vorgaben: Das Tragen von PSAgA und die Verwendung entsprechender Sicherungssysteme sind vorgeschrieben. Aus der Gefährdungsbeurteilung geht hervor, welche Ausrüstung an einem bestimmten Arbeitsplatz eingesetzt werden soll. Sie stellt fest, welche Risiken für die Beschäftigten bestehen, und muss durch den Unternehmer durchgeführt werden. Dies schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor.
Erhöhtes Unfallrisiko für ungeübte Anwender
Die Notwendigkeit von Absturzsicherung erkennen inzwischen immer mehr Unternehmen. Mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen tun sich insbesondere kleinere und mittlere Betriebe aber noch häufig schwer. Das liegt daran, dass die Arbeitssicherheit ein vielschichtiges Thema ist – und Fragen zur Absturzsicherung oder PSAgA bei den zuständigen Fachkräften für Arbeitssicherheit kaum oder noch gar nicht im Fokus stehen. Angesichts der Vielzahl der am Markt erhältlichen Produkte fällt dadurch allein schon die Auswahl der passenden PSAgA nicht leicht. In manchen Fällen kommt noch ein weiterer Nachteil hinzu: Häufig fehlt auch das Wissen darüber, wie die Ausrüstung richtig verwendet wird. Daher können Arbeitgeber ihrer Pflicht nur teilweise nachkommen, ihren Beschäftigten die richtige Anwendung der Ausrüstung zu vermitteln. Dazu ist ein Unternehmer allerdings gemäß der DGUV-Regeln 112-198 und 112-199 gesetzlich verpflichtet.
Wie wichtig der sichere Umgang mit PSA im Bereich der Absturzsicherung ist, ist ein nicht zu unterschätzender Faktor. Das gilt insbesondere für jene Anwender, die ihre Ausrüstung im Job nicht jeden Tag verwenden. Denn für sie besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Das zeigen auch Statistiken der Unfallversicherung: In den wenigsten Fällen nämlich ist das Versagen von Ausrüstungsteilen die Ursache für einen Arbeitsunfall. Vielmehr liegt es an der fehlerhaften Anwendung durch den Betroffenen. So kommt es beispielsweise nicht selten vor, dass ungeübte Beschäftigte schon beim Anlegen ihres Auffanggurtes Fehler machen. Oder sie wissen nicht, dass sie ihr Verbindungsmittel nicht an allen Ösen des Gurtes, sondern nur an den Hauptanschlagpunkten anschlagen dürfen. Die Verletzungsgefahr steigt dadurch erheblich, weil die bei einem Sturz auftretenden Kräfte dadurch nur einseitig auf den Körper wirken.
Schulungen: Individuell, mit erfahrenen Trainern
Um sich durch das Tragen von PSAgA tatsächlich zuverlässig vor Verletzungen schützen zu können, ist für Beschäftigte die regelmäßige Teilnahme an Schulungen unumgänglich. Für Unternehmen, die ihrer Unterweisungspflicht nachkommen müssen, sind daher jene Hersteller von Absturzsicherungen die richtigen Ansprechpartner, die mehr bieten als nur ein vielfältiges Produktprogramm. So wie Skylotec. Das Unternehmen aus Neuwied verfügt über ein umfangreiches Schulungsangebot und führt in seinem Vertical Rescue College weltweit Schulungen zur Absturzsicherung durch. Dabei lernen Anwender von erfahrenen Instruktoren. Sie haben im Mobilfunkmastbau, in der Windenergie und in der Höhenrettung gearbeitet oder sind Mitglieder in Hilfsorganisationen. Zudem erfüllen sie die Anforderungen an Unterweisende und Auszubildende, die im DGUV-Grundsatz 312-001 formuliert sind. Demnach sollen Ausbilder beispielsweise Ersthelfer sein, über theoretische Kenntnisse gesetzlicher Vorschriften verfügen und praxiserfahren sein. Das bedeutet, dass sie ihre PSAgA mindestens 15 Tage im Jahr benutzen müssen. Wer in einem Unternehmen nur unregelmäßig mit Absturzsicherung zu tun hat, darf die notwendigen Schulungen also gar nicht durchführen.
Die Schulungen kann Skylotec unmittelbar in einem Unternehmen durchführen. Das ist ein großer Vorteil, denn die Teilnehmer können so in ihrem tatsächlichen Arbeitsumfeld trainieren. Sie erleben zudem Szenarien, die speziell auf ihren Einsatzort zugeschnitten sind. Darüber hinaus wird stets jene Ausrüstung eingesetzt, die die Mitarbeiter in ihrem Job verwenden. Das schafft Vertrauen. Denn wer bei einem Einsatz tatsächlich einmal abstürzt, will sich nicht nur darauf verlassen, dass die Kollegen für den Ernstfall vorbereitet sind. Sie wollen auch in die Ausrüstung vertrauen können, die sie tragen.
Theoretische Details zu Normen und Gesetzen, Unfallrisiken oder medizinischen Grundlagen gehören ebenfalls zu den Schulungsinhalten. Die Übungen in der Praxis stehen jedoch im Mittelpunkt. Ob das ordnungsgemäße Anlegen der PSA, die Auswahl der richtigen Anschlagpunkte oder das Retten – jeder Handgriff wird immer wieder durchgeführt. Das ist überlebenswichtig. Denn vielen Beschäftigten ist gar nicht bewusst, dass es selbst dann riskant bleibt, wenn man sich vorschriftsmäßig schützt. Das kann etwa dann vorkommen, wenn ein Mitarbeiter durch eine unachtsame Bewegung stürzt oder durch einen Schwächeanfall zusammensackt und daraufhin regungslos in seinem Sicherheitsgurt hängt. In solchen Fällen wird die Blutzirkulation eingeschränkt. Dies kann bereits nach wenigen Minuten zu einem lebensbedrohlichen Schockzustand führen, dem sogenannten Hängetrauma. Wird die betroffene Person in diesem Zustand der Ohnmacht am Seil hängen gelassen, kann dies innerhalb weniger Minuten zu seinem Tod führen. Bei der Rettung kommt es daher auf jede Sekunde an. Denn Rettungskräfte oder Feuerwehrleute können den Einsatzort im Notfall häufig nicht in adäquater Zeit erreichen, insbesondere nicht in ländlichen Regionen. Deshalb muss jeder Unternehmer sicherstellen, dass die Rettung verunfallter Personen durch eigenes Personal gewährleistet werden kann.
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