Brandschutzsanierung: Elektrische Leitungen und Rettungswege

Sowohl die Erschließung von ­Gebäuden mit elektrischen Leitungsanlagen als auch die Sanierung oder Erweiterung von Bestandsanlagen beeinflussen in der Regel die nutz­baren Rettungs...

Sowohl die Erschließung von ­Gebäuden mit elektrischen Leitungsanlagen als auch die Sanierung oder Erweiterung von Bestandsanlagen beeinflussen in der Regel die nutz­baren Rettungswege - denn sie sind gleichzeitig auch die optimalen ­Installationsbereiche im Gebäude. Zur Versorgung eines Gebäudes ­werden die elektrischen Leitungsanlagen durch vertikale Steigeschächte in die einzelnen Etagen geführt und dort weiter horizontal verteilt - dort ist häufig auch der Bereich der nutz­baren Rettungswege (notwendige Flure, notwendige Treppenräume).

In Bestandsbauten werden die vorhandenen Leitungsanlagen meistens entweder erweitert oder aus Kostengründen nur teilweise saniert. Die Leitungsanlagen befinden sich dabei sehr oft im Bereich der nutzbaren Rettungswege (notwendige Flure, notwendige Treppenräume) und müssen entsprechend den neusten baurechtlichen Vorschriften (LBO/LAR/RbALei) brandschutztechnisch ertüchtigt werden.
Wegen der potentiellen Brandgefahr sind elektrische Leitungsanlagen in den genannten Bereichen nur zulässig, wenn eine Nutzung als Rettungsweg im Brandfall ausreichend lang möglich ist - wobei in Verbindung mit Sicherheitstreppenräumen nur die elektrischen Leitungsanlagen zur unmittelbaren Versorgung oder Brandbekämpfung zulässig sind.

Anforderungen aus der MLAR 2005/LAR/RbALei
Für den Fall, dass elektrische Leitungsanlagen (Leitungen, Messeinrichtungen oder Verteiler) im Bereich der nutzbaren Rettungswege installiert werden, sind in der aktuellen MLAR 2005/LAR/RbALei eindeutige Forderungen hinsichtlich des Brandschutzes definiert:
Elektrische Leitungen dürfen offen verlegt werden, wenn sie entweder nichtbrennbar sind (nach DIN EN 60702-1) oder ausschließlich der Versorgung der nutzbaren Rettungswege dienen. Im Ausnahmefall dürfen auch elektrische Leitungen mit verbesserten Brandverhalten offen verlegt werden, dies gilt jedoch nur für notwendige Flure der Gebäudeklassen (1-3) mit einer Nutzungsfläche kleiner oder gleich 200 m² (keine Sonderbauten).
In allen anderen Fällen müssen die elek­trischen Leitungen entsprechend brandschutztechnisch geschützt verlegt werden, z. B. voll eingeputzt, in feuerwiderstandsfähigen, nichtbrennbaren Installationsschächten, Kanälen, Unterdecken, Unterflurkanälen sowie Systemböden oder innerhalb mindestens feuerhemmender Wände in Leichtbauweise, wenn sie nur der Versorgung der Betriebsmittel innerhalb dieser Wand dienen.
Messeinrichtungen und Verteiler sind gegenüber notwendigen Treppenräumen und Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie durch mindestens feuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstandsdauer 30 Minuten) aus nichtbrennbaren Baustoffen (Baustoffklasse A1/A2) abzutrennen, wobei die darin befindlichen Abschlüsse (z. B. Revisionsöffnungen) ebenfalls feuerhemmend und mit einer umlaufender Dichtung ausgeführt werden müssen.

Praxisbeispiel
In einem mehrgeschossigen Verwaltungs- und Bürogebäude stand aufgrund allgemeiner umfangreicher Renovierungsarbeiten auch eine Sanierung des Treppenhauses an. Da es sich in diesem Fall um ein notwendiges Treppenhaus handelte, war auch die Umsetzung von gesetzlichen Brandschutzmaßnahmen durchzuführen.

Die vorhandenen Installationen waren bisher hinter brennbaren, lackierten Holztüren ohne jegliche Feuerwiderstandsklassifizierung oder Klassifizierung das Brandverhalten betreffend verkleidet. Das Brandschutzkonzept und die darin enthaltenen Auflagen forderten, diese brandschutzmäßig zu ertüchtigen. Neben dem eigentlich abzuschottenden Schacht befanden sich in der gleichen brennbaren Holzverkleidung zwei Durchgangstüren, welche allerdings nicht als Feuerschutzabschlüsse ausgeführt sein mussten. Diese Problematik stellte sich in der gleichen Weise auf mehreren Geschossen.

Abschottung der Brandlasten - nichtbrennbare Bauteile
Die aus dem Brandschutzkonzept folgenden Schutzziele waren zum einen Abschottung der bestehenden Brandlasten des Installationsschachtes entsprechend F90/EI90 gegenüber dem notwendigen Flucht- und Rettungsweg (notwendiger Treppenraum) sowie Anforderungen nach einer Nichtbrennbarkeit der eingesetzten Bauteile. Darüber hinaus suchte der Bauherr eine Lösung, die neben den technischen Anforderungen optisch ansprechend und möglichst einfach und staubfrei zu montieren war, da die Montage ohne größere Beeinträchtigung des Betriebsablaufs erfolgen sollte.

Bei einem gemeinsamen Ortstermin wurden die Gegebenheiten vor Ort besichtigt und beurteilt. Daraus ergaben sich konkrete Anfragen und Wünsche seitens des Architekten und des Bauherren an Priorit. Dazu zählte die optimale Zugänglichkeit der Installationen für Nachbelegung und Wartungsarbeiten, aber auch eine ansprechende Optik.

Gelöst wurden die Anforderungen mit Elementen des modularen, feuerbeständigen und nichtbrennbarem Wand- und Raumbausystem von Priorit, welches die Errichtung und Gestaltung von komplexen Fluchttunneln, Brandabschnitten sowie Räumen ermöglicht. Die standardisierten, einlagigen Wand-, Decken-, Tür-, Revisions-, Glas-, Schottungs- und Lüftungselemente sind untereinander flexibel zu kombinieren. Durch die vorgefertigten Elemente, mit einer maximalen Stärke von nur 42 mm, können nahezu alle Bauformen und Bauarten realisiert werden. Komplexe Fluchttunnel mit Wänden, Türen, Installationsschächten, unterschiedlichen Brandabschnitten und brandschutzmäßig getrennten Lagerbereichen können ebenso errichtet werden wie komplette Räume für elektrische Anlagen oder Lagergut.

Eine rauchdichte Verbindung zwischen den einzelnen Systemteilen wird mit einer universellen Verbindungstechnik mittels verdeckten Schnellverschlüssen hergestellt. Die einzelnen Elemente bestehen aus einem Plattenbaustoff welcher mit Oberfläche nichtbrennbar A2-s1 d0 nach EN 13501-1 klassifiziert ist. Durch den Einsatz dieses nichtbrennbaren Verbundbaustoffs werden keine zusätzlichen Brandlasten in die Gebäude eingebracht.

Oberflächen frei gestaltbar
Unterschiedlichste Möglichkeiten der Oberflächengestaltung stehen zur Verfügung - von Furnieren über farbige Dekore, farbpigmentierten Lackoberflächen bis zu einer Ausführung mit hochwertigem Edelstahl.
In diesem Fall wurde die gewünschte optimale Zugänglichkeit mittels zweiflügeligen Revisionstüren in einer Sondergröße von 2,5 m Höhe sichergestellt. Den Wünschen hinsichtlich der Oberflächengestaltung wurde mit einer Ausführung in Echtholz Rechung getragen. Die Wahl des Bauherrn fiel auf ein Ahornfurnier mit entsprechend angepasst lackierten Kanten und Türfalzen. Abgerundet wurde die Ausführung mit einem Eckschutz aus Edelstahlprofilen. Die beiden Durchgangstüren wurden, obwohl keine Anforderungen an eine T- Klassifizierung bestand, dennoch wegen der gewünschten einheitlichen Optik und der Anforderung nach einer klassifizierten Nichtbrennbarkeit mit Feuerschutztüren aus der Serie „Priodoor" ausgeführt. Diese wurden in die Gesamtlösung integriert und mit dar­überliegenden Blenden in der gleichen Ausführung deckenhoch ausgeführt.

Nach der technischen Klärung wurde ein Montageablaufplan erstellt und die Montage bei laufendem Betrieb ohne große Lärm- oder Schmutzbelästigung durchgeführt. Insgesamt wurde dem Bauherrn eine Lösung zur Brandschutzsanierung der Flucht- und Rettungswege geboten, die allen gestellten Anforderungen an Sicherheit, Flexibilität, optischer Gestaltung und baulicher Ausführung gerecht wurde.

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