Christian Rudolph über den aktuellen Stand der Branderkennung im Privatbereich
Im Frühjahr fand die European Conference on Fire Detection in Private Homes der EUSAS (European Society for Automatic Alarm Systems) in Freiburg statt. Dabei tauschten sich Experte...
Im Frühjahr fand die „European Conference on Fire Detection in Private Homes“ der EUSAS (European Society for Automatic Alarm Systems) in Freiburg statt. Dabei tauschten sich Experten aus Industrie und Wissenschaft über den aktuellen Stand der Branderkennung im Privatbereich aus. GIT SICHERHEIT sprach darüber mit Christian Rudolph. Er ist Vorsitzender des Forums Brandrauchprävention sowie Mitglied der Geschäftsleitung bei Hekatron, Ausrichter der EUSAS-Konferenz.
GIT SICHERHEIT: Herr Rudolph, Brandmeldung im Privatbereich ist vor allem durch die Einführung der Rauchwarnmelderpflicht ein Thema geworden, das in aller Munde ist. Theoretisch müssten private Wohnungen und Häuser ja inzwischen weitgehend mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein. Wie ist der aktuelle Stand?
Christian Rudolph: Eine Umfrage, die von der GfK für die Zürich Versicherung im November 2014 erstellt wurde, ergab, dass seinerzeit 41 Prozent der Haushalte noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet waren. Und das, obwohl 85 Prozent der Deutschen eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht befürworten. Nun muss man aber bedenken, dass es diese Pflicht momentan erst in 13 von 16 Bundesländern gibt und dass die Frist für das Nachrüsten von Bestandsbauten in einigen der einwohnerstärksten Länder noch läuft. Erfahrungsgemäß liegt die Ausstattungsquote in Ländern mit Rauchwarnmelderpflicht nach einer gewissen Nachlaufzeit bei über 80 Prozent. Das belegt auch, wie notwendig die gesetzliche Pflicht letzten Endes ist.
Rauchwarnmelder lassen sich vernetzen und könnten grundsätzlich auch aus der Ferne inspiziert werden, ohne dass extra jemand in die Wohnung kommen muss. Hekatron vertritt den Standpunkt, der Mensch vor Ort – sprich: eine Fachkraft für Rauchwarnmelder – könne das besser. Warum?
Christian Rudolph: Bei komplexen Vorgängen wie einer brandschutztechnischen Inspektion überschaut der Experte vor Ort die gesamte Installation und erkennt aufgrund seiner Erfahrung Abweichungen besser als eine automatisierte Prüftechnik. Auch ist er häufig in der Lage, den Sollzustand eigenhändig wiederherzustellen. Wirklich entscheidend ist aber letztlich die Tatsache, dass eine reine Ferninspektion ohne begleitende Vor-Ort-Überprüfung bis auf Weiteres nicht konform mit der Anwendungsnorm DIN 14676 ist, weil sie nicht als allgemein anerkannte Regel der Technik gelten kann.
Die aus den USA als Referentin zur EUSAS-Konferenz angereiste Marty Ahrens – sie ist Senior Manager beim amerikanischen Verband National Fire Protection Association (NFPA) – begrüßte immerhin die Möglichkeit der Ferninspektion. Sie hat die zuständigen Hauseigentümer im Blick, die zwar verantwortlich seien, die aber dem Brandschutz de facto nicht immer genügend Aufmerksamkeit widmeten – und da sei die Ferninspektion besonders interessant.
Christian Rudolph: An dieser Stelle muss ich die Erwartungen leider ein wenig dämpfen. Es ist doch so: Wenn ein Eigentümer die Instandhaltung seiner Rauchwarnmelder vernachlässigt, ob nun aus Unkenntnis oder sogar absichtlich, dann wird er wohl auch keinen Wartungsvertrag abschließen, sei es nun einer mit Vor-Ort-Inspektion oder mit Ferninspektion. Hier sind die Facherrichter, Messdienstleister und sonstigen Rauchwarnmelderprofis gefordert, ihre Kunden über das Haftungsrisiko aufzuklären und ihnen den Instandhaltungsservice aktiv anzubieten.
Dadurch dass die Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland der Gesetzgebung auf Bundesländerebene unterliegt, tritt sie erst nach und nach in Kraft. Nun gilt die DIN EN 14604 ja EU-weit – dennoch gibt es Unterschiede?
Christian Rudolph: Die DIN EN 14604 ist die europäische Produktnorm, die die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien für Rauchwarnmelder festlegt. Sie trifft aber keine Aussage zum verpflichtenden Einbau von Meldern. Das ist Sache der Mitgliedsstaaten bzw. im Falle Deutschlands Sache der Länder. Man muss ja feststellen, dass die technologisch leistungsfähigste EU-Nation hier nicht gerade ein Vorreiter ist: Die Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland auf den Weg zu bringen, bedeutete für uns vom Forum Brandrauchprävention sehr viel und langjährige Überzeugungsarbeit.
Auf der EUSAS-Konferenz wurde darauf hingewiesen, dass gleichzeitig mit der Menge der installierten Rauchwarnmelder auch die Zahl der Falschalarme ansteigt. Ist das sozusagen ein natürlicher Zusammenhang oder gibt es zu viele schlecht funktionierende und minderwertige Rauchwarnmelder?
Christian Rudolph: Grundsätzlich ist jeder Melder, der entweder gar nicht oder fehlerhaft arbeitet, einer zu viel. Man kann nur immer wieder appellieren, bei der Anschaffung auf Qualität zu achten. Hochwertige Rauchwarnmelder passen sich an ihre Umgebungstemperatur an und reagieren intuitiv auf ihr Umfeld, wodurch sich Täuschungsalarme ausschließen lassen. Rauchwarnmelder, die die weltweit härtesten Qualitätsprüfungen – entsprechend vfdb-Richtlinie 14-01 – bestanden haben, sind an dem Qualitätskennzeichen „Q“ zu erkennen.
Auch die Aufklärung über die Existenz und die Funktionsweise von Rauchwarnmeldern wurde auf der Konferenz thematisiert. Nachholbedarf gebe es hier gerade bei Kindern und alten Menschen, die die Hauptrisikogruppen darstellten. Welche Strategien gibt es hier?
Christian Rudolph: Kinder erreicht man über die Brandschutzerziehung in Schule und Kindergarten. Hier leisten Meinungsbildner wie die Feuerwehren vor Ort wertvolle Arbeit. In Eigenheimen befinden sich die Kinderzimmer häufig im Dachgeschoss. Ein Melder, der dort Alarm schlägt, wird unter Umständen von den übrigen Hausbewohnern nicht gehört. Das zeigt, wie notwendig es ist, in solchen Objekten funkvernetzte Rauchwarnmelder einzusetzen, die den Alarm an die anderen Melder weiterleiten. Die zweite Gruppe, die Senioren, gewinnt unter anderem dadurch an Bedeutung, dass immer mehr Menschen bis ins hohe Alter in den eigenen vier Wänden leben. Einige Sicherheitstipps sind sehr einfach umzusetzen, z. B. dass Fluchtwege in Wohnungen und Treppenaufgängen nicht durch Gegenstände versperrt werden dürfen, oder dass die Gehhilfe auch nachts parat stehen sollte. Unterstützung leistet hier auch die Checkliste, die wir vom Verband unter www.senioren-brandschutz.de im Internet bereitgestellt haben.
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