Gefahrstoffarbeitsplätze: Schutz vor Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken
Wo Gefahrstoffe zum Einsatz kommen, müssen Mitarbeiter vor deren ätzenden, reizenden oder sogar giftigen Wirkungen geschützt werden. Deshalb gilt es dort, wo unter Nutzung sol...



Wo Gefahrstoffe zum Einsatz kommen, müssen Mitarbeiter vor deren ätzenden, reizenden oder sogar giftigen Wirkungen geschützt werden. Deshalb gilt es dort, wo unter Nutzung solcher Stoffe geklebt, gereinigt, gemischt, getrennt, umgefüllt wird, die Risiken zu minimieren. Dafür gibt es spezielle Gefahrstoffarbeitsplätze, die zuverlässig vor Stäuben, Dämpfen und Gasen schützen. Die Geräte verhindern, dass der Nutzer mit den in der Luft befindlichen Substanzen in Berührung kommt oder sogar gesundheitlich durch deren Einatmung bedroht wird.
Werden Gefahrstoffe aktiv im Arbeitsprozess von den Mitarbeitern genutzt, beispielsweise für Klebe- oder Umfüllarbeiten, können giftige Gase und Partikel in die Luft gelangen. Werden diese eingeatmet, können sie im schlimmsten Fall gesundheitsschädigend auf den Anwender wirken. Deshalb sollten diese Arbeiten an einem Gefahrstoffarbeitsplatz durchgeführt werden. Dessen Aufgabe besteht darin, eine sichere Arbeitsumgebung für den Mitarbeiter zu schaffen.
Pflichten nach Gefahrstoffverordnung
Nach der bundesweit geltenden Gefahrstoffverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten wirksam vor gesundheitsschädlichen Stoffen zu schützen. Wichtig ist es dabei, zu wissen, wann welche Gefahrstoffe in welchen Bereichen eingesetzt werden. Welche gefährdenden Stoffe entstehen beispielsweise durch die Um- und Abfüllung oder Klebearbeiten im Unternehmen oder werden dadurch freigesetzt? Welche Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken sind damit verbunden? Besteht erhöhter Schutzbedarf bei bestimmten Materialien oder für bestimmte Personengruppen? Welche Vorsorge-Maßnahmen sind zu treffen und in welchem Zeitrhythmus sind diese auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen? Diese und weitere detaillierte Anforderungen müssen im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz ermittelt werden. Dabei sind auch die entsprechenden Schutzmaßnahmen festzulegen und deren Einhaltung und Wirksamkeit regelmäßig zu kontrollieren.
Sichere Rückhaltung von Schadstoffen
Technisch wird dieser Schutz durch einen Gefahrstoffarbeitsplatz realisiert, der Schadstoffe unmittelbar dort erfasst, wo sie entstehen oder austreten können. Die gefährlichen Substanzen werden sofort im Gerät vom Menschen weg transportiert, bevor sie zu einer Gefahr werden. Die sichere Rückhaltung der Schadstoffe wird gewährleistet durch die Kombination aus Zu- und Abluft (siehe Grafik). Der Einsatz von Frischluftschleiern verhindert im Frontbereich des Arbeitsplatzes den Ausbruch von Gefahrstoffdämpfen und sorgt so für eine optimale Erfassung der Gase, Dämpfe und Stäube sowie für den direkten Weitertransport an die Prallwand im Rückenbereich des Arbeitsplatzes. Ansaugschlitze sorgen dort dafür, dass die Gefahrstoffe unmittelbar und sicher in das angeschlossene Abluftsystem geleitet werden.
Da die gefährlichen Stoffe durch dieses Verfahren gar nicht erst in den Arbeitsraum eindringen (nachzuweisen durch lufttechnische Prüfung nach DIN EN 14175 Teil 3, Abs. 5.4), sind die Nutzer bestmöglich abgesichert. Auch das Risiko einer explosionsfähigen Atmosphäre, welche beispielsweise bei der Verdampfung entzündbarer Flüssigkeiten wie Reinigungsmittel entsteht, wird von vornherein ausgeschaltet.
Lagerung inklusive
Medienversorgung mit beispielsweise Wasser, Gas oder Druckluft sind in den Arbeitsplätzen ebenso umsetzbar wie unterschiedliche Größen, Materialien von Seitenwänden und Werkstoffbänken sowie Aufstellungsvarianten. Zur gleichzeitigen Lagerung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz können Sicherheitsunterbauschränke leicht integriert werden - auch für die Medienzu- und -abfuhr. Bei der gestalterischen Anpassung eines Gefahrstoffarbeitsplatzes an die jeweiligen betrieblichen Anforderungen gibt es viele Möglichkeiten. Welche die optimale ist, sollte mit einem Experten abgeklärt werden.
Meist gelesen

VDMA-Einheitsblatt 24994: Lithium-Ionen-Batterien im Fokus
VDMA 24994 Anforderungen und Prüfverfahren für Lithium-Ionen-Schränke im Interview mit Priorit erläutert

VIP-Interview: Andreas Maack, Chief Security Officer bei Volkswagen
GIT SICHERHEIT im Interview mit Andreas Maack, Leiter Konzern Sicherheit & Resilienz und Chief Security Officer der Volkswagen AG.

KRITIS unter Druck – Sicherheitssysteme als Stabilisator im politischen Vakuum
Sicherheit für kritische Infrastrukturen ist dringlich – doch gesetzliche Rahmenbedingungen lassen auf sich warten.

Euro Defence Expo und NATO JAPCC parallel zur Security Essen 2026
Vom 22. bis 25. September 2026 wird die Euro Defence Expo (Eudex) ihre Premiere in der Messe Essen begehen – gleichzeitig mit der jährlichen Konferenz des NATO Joint Air Power Competence Centre sowie der Security Essen.

VDMA-Einheitsblatt 24994: Erster einheitlicher Prüfstandard für die Zertifizierung von Lager-/Ladeschränken für Lithium-Ionen-Akkus
Mit dem VDMA-Einheitsblatt 24994 gibt es seit August vergangenen Jahres erstmals eine Grundlage für einen einheitlichen Prüfstandard im Bereich von Lager- bzw. Ladeschränken und -einrichtungen für Lithium-Ionen-Akkus.