Gefahrstoff­arbeitsplätze: Schutz vor Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken

Wo Gefahrstoffe zum Einsatz ­kommen, müssen Mitarbeiter vor deren ätzenden, reizenden oder sogar ­gif­tigen Wirkungen geschützt ­werden. Deshalb gilt es dort, wo unter ­Nutzung sol...

Wo Gefahrstoffe zum Einsatz ­kommen, müssen Mitarbeiter vor deren ätzenden, reizenden oder sogar ­gif­tigen Wirkungen geschützt ­werden. Deshalb gilt es dort, wo unter ­Nutzung solcher Stoffe g­eklebt, ­gereinigt, gemischt, getrennt, ­umgefüllt wird, die Risiken zu ­minimieren. Dafür gibt es spezielle Gefahrstoff­arbeitsplätze, die zu­verlässig vor Stäuben, Dämpfen und Gasen schützen. Die Geräte verhindern, dass der Nutzer mit den in der Luft befindlichen ­Substanzen in Berührung kommt oder sogar ­gesundheitlich durch ­deren Einatmung ­bedroht wird.

Werden Gefahrstoffe aktiv im Arbeitsprozess von den Mitarbeitern genutzt, beispielsweise für Klebe- oder Umfüllarbeiten, können giftige Gase und Partikel in die Luft gelangen. Werden diese eingeatmet, können sie im schlimmsten Fall gesundheitsschädigend auf den Anwender wirken. Deshalb sollten diese Arbeiten an einem Gefahrstoffarbeitsplatz durchgeführt werden. Dessen Aufgabe besteht darin, eine sichere Arbeitsumgebung für den Mitarbeiter zu schaffen.

Pflichten nach Gefahrstoffverordnung
Nach der bundesweit geltenden Gefahrstoffverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten wirksam vor gesundheitsschädlichen Stoffen zu schützen. Wichtig ist es dabei, zu wissen, wann welche Gefahrstoffe in welchen Bereichen eingesetzt werden. Welche gefährdenden Stoffe entstehen beispielsweise durch die Um- und Abfüllung oder Klebearbeiten im Unternehmen oder werden dadurch freigesetzt? Welche Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken sind damit verbunden? Besteht erhöhter Schutzbedarf bei bestimmten Materialien oder für bestimmte Personengruppen? Welche Vorsorge-Maßnahmen sind zu treffen und in welchem Zeitrhythmus sind diese auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen? Diese und weitere detaillierte Anforderungen müssen im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz ermittelt werden. Dabei sind auch die entsprechenden Schutzmaßnahmen festzulegen und deren Einhaltung und Wirksamkeit regelmäßig zu kontrollieren.

Sichere Rückhaltung von Schadstoffen
Technisch wird dieser Schutz durch einen Gefahrstoffarbeitsplatz realisiert, der Schadstoffe unmittelbar dort erfasst, wo sie entstehen oder austreten können. Die gefährlichen Substanzen werden sofort im Gerät vom Menschen weg transportiert, bevor sie zu einer Gefahr werden. Die sichere Rückhaltung der Schadstoffe wird gewährleistet durch die Kombination aus Zu- und Abluft (siehe Grafik). Der Einsatz von Frischluftschleiern verhindert im Frontbereich des Arbeitsplatzes den Ausbruch von Gefahrstoffdämpfen und sorgt so für eine optimale Erfassung der Gase, Dämpfe und Stäube sowie für den direkten Weitertransport an die Prallwand im Rückenbereich des Arbeitsplatzes. Ansaugschlitze sorgen dort dafür, dass die Gefahrstoffe unmittelbar und sicher in das angeschlossene Abluftsystem geleitet werden.

Da die gefährlichen Stoffe durch dieses Verfahren gar nicht erst in den Arbeitsraum eindringen (nachzuweisen durch lufttechnische Prüfung nach DIN EN 14175 Teil 3, Abs. 5.4), sind die Nutzer bestmöglich abgesichert. Auch das Risiko einer explosionsfähigen Atmosphäre, welche beispielsweise bei der Verdampfung entzündbarer Flüssigkeiten wie Reinigungsmittel entsteht, wird von vornherein ausgeschaltet.

Lagerung inklusive
Medienversorgung mit beispielsweise Wasser, Gas oder Druckluft sind in den Arbeitsplätzen ebenso umsetzbar wie unterschiedliche Größen, Materialien von Seitenwänden und Werkstoffbänken sowie Aufstellungsvarianten. Zur gleichzeitigen Lagerung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz können Sicherheitsunterbauschränke leicht integriert werden - auch für die Medienzu- und -abfuhr. Bei der gestalterischen Anpassung eines Gefahrstoffarbeitsplatzes an die jeweiligen betrieblichen Anforderungen gibt es viele Möglichkeiten. Welche die optimale ist, sollte mit einem Experten abgeklärt werden.

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