Gefahrstofflagerung: Tipps zur Anwendung
Wer mit Gefahrstoffen arbeitet, sollte stets gleich sensibel auf die gefährlichen Eigenschaften der Arbeitsmittel eingestellt sein. „Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehn...
Wer mit Gefahrstoffen arbeitet, sollte stets gleich sensibel auf die gefährlichen Eigenschaften der Arbeitsmittel eingestellt sein. „Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!", beschrieb bereits 1987 das Oberlandesgericht Münster. Denn oft schleicht sich gefährliche Routine in die Arbeitsprozesse.
Das Wissen um die Eigenschaften der einzelnen im Arbeitsprozess verwendeten Substanzen ist unbedingt notwendig, um geeignete Sicherheits- und Schutzmaßnahmen für Gefahrstoffhandling und -lagerung zu ergreifen. Denn nur wer weiß, wie sich die verschiedenen Stoffe in diversen Situationen und miteinander verhalten, kann gefährliche und kostspielige Unfälle vermeiden. Aber damit Betriebe auf dem Stand der Technik bleiben und sich die beschriebene Routine im Alltag nicht einschleicht, sollte generell das vorhandene Wissen regelmäßig aufgefrischt werden und Verantwortliche sich immer wieder informieren. Sicherheitsbeauftragte stehen sogar in der Pflicht, einmal jährlich eine entsprechende Schulungsveranstaltung zu besuchen und nachzuweisen.
Was kann zusammen gelagert werden?
Gesetzlich geregelt ist die Lagerung von Gefahrstoffen in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und weiteren Regeln und Vorschriften. Auf der sicheren Seite ist man bei der Lagerung von Gefahrstoffen immer, wenn man sich an die Regel „Gleiches mit Gleichem" hält. In einem Lagerabschnitt sollten immer ähnliche Gefahrstoffe gelagert werden. Ein solcher Lagerabschnitt kann laut TRGS 510 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) auch ein Sicherheitsschrank für brennbare Flüssigkeiten sein. Für die Klassifizierung von Gefahrstoffen nach deren Eigenschaften kann der Betrieb auf bestehende Ausarbeitungen zur Einteilung zurück greifen. Denn einige Stoffe können in Kombination miteinander gefährlich werden oder Gefahren untereinander noch verstärken. Zum Beispiel sollten Säuren und Laugen unbedingt in separat entlüfteten Kammern aufbewahrt werden, zum Beispiel in sogenannten Säuren-Laugen-Sicherheitsschränken. Denn die Dämpfe dieser beiden Stoffklassen können gefährliche, ungewollte Reaktionen miteinander eingehen.
Mengenschwellen beachten
Bei der Lagerung in Sicherheitsschränken für brennbare Flüssigkeiten nach DIN EN 14470-1 sind bei gewissen Stoffen Mengenschwellen bei der Zusammenlagerung zu beachten. Sind die zu lagernden Chemikalien nicht nur entzündbar sondern auch giftig, dürfen laut TRGS 510 jeweils 200 kg giftige Stoffe zusammen mit je 50 kg als sehr giftig klassifizierten Stoffen gelagert werden. Eine zweite Mengenschwelle besteht bei der Zusammenlagerung verschiedener Gefahrstoffe, die als brandfördernd gekennzeichnet sind. Diese dürfen nur bis zu einer Menge von 200 kg in einer Lagereinheit zusammen kommen.
Metallfrei gegen Korrosion
Für Unternehmen, die nur ab und zu und kleine Mengen an aggressiven Gefahrstoffen nutzen, gibt es seit kurzem eine neue Lösung. Die Sicherheitsschränke nach DIN EN 14470-1 des Herstellers asecos, die normalerweise durch ihre Feuerwiderstandsfähigkeit auf die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten ausgelegt sind, sind nun auch mit metallfreier Ausstattung verfügbar.
Gemäß den Anforderungen der Norm halten auch die metallfreien Lagerebenen stets die maximale Tragfähigkeit ein. Und das bis zum Ende des Test-Brandes von mindestens 90 Minuten. Zusätzlich verlangen die Anforderungen an die Bodenauffangwanne des Schrankes, dass diese auch nach der kompletten Branddauer noch flüssigkeitsdicht bleibt, was bei der Konstruktion der neuen Innenausstattung ebefalls eingehalten wurde. Der Nutzer hat nun die Möglichkeit, neben seinen brennbaren Flüssigkeiten kleinere Mengen an aggressiven Stoffen im selben Schrank zu lagern. Denn Metallteile reagieren schnell mit den Dämpfen einiger Säuren oder Laugen. Die neue Inneneinrichtungsvariante verringert durch die Verwendung von nicht metallischen Werkstoffen, wie zum Beispiel Polypropylen, die Korrosionsgefahr in den Sicherheitsschränken beträchtlich.
Aus wirtschaftlicher Sicht verlängert das die Nutzungsdauer der Schränke. Noch wichtiger ist die Bewahrung der Schutzfunktion, die unter der Korrosion der Schrankteile leiden kann. Dringend beachten muss man dabei wieder das Getrenntlagerungsgebot von Säuren und Laugen: Chemikalien dieser beiden Stoffklassen sollten auch in geringen Mengen und in wenig korrosionsanfälligen Lagerabschnitten nicht zusammen gebracht werden. Bei größeren Mengen aggressiver Gefahrstoffe empfiehlt sich außerdem die separate Lagerung, zum Beispiel in Säuren-Laugen-Sicherheitsschränken. Diese sind speziell für diese Art von Gefahrstoffen konstruiert. „In jedem Fall sollte bei der Lagerung von brennbaren Flüssigkeit aber auch Säuren und Laugen auf eine effiziente Entlüftung Wert gelegt werden", rät Sven Sievers, Bereichsleiter Produktmanagement bei Sicherheitsschrankhersteller asecos. „Diese sollte mindestens einen 30fachen Luftwechsel pro Stunde erfüllen."
Bedarfsanalyse dringend empfohlen
„Vor der Einrichtung des Gefahrstofflagers sollte stets eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden", rät Sievers weiter. „Zum einen um sich zu vergewissern, welche Gefahrstoffe vorhanden sind und zum anderen welchen Mengen zu verwalten sind. Sind diese Sachverhalte bekannt, kann ein passendes Lagerkonzept erstellt werden." Sobald neue Stoffe zum Arbeitsprozess hinzukommen, ist die erneute Überprüfung der Zusammenlagerbarkeit angebracht.
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