Kurzschluss im Eigenheim! Interview mit Tassilo Soltkahn
Mindestanforderungen für den Brandschutz bei Einfamilienhäusern sind gering.
Solange Bauherren die erforderlichen Abstände zur Grundstücksgrenze einhalten, müssen keine weiteren besonderen Brandschutzmaßnahmen vorgenommen werden. Für einen sicheren Brandschutz lässt sich der Grundschutz nach der Landesbauordnung jedoch erweitern und von Architekten und Bauunternehmern umsetzen. Ein Gespräch mit Tassilo Soltkahn, Architekt und Vorstand von Soltkahn.
GIT SICHERHEIT: Herr Soltkahn, wie groß ist die Brandgefahr in deutschen Privathaushalten?
Tassilo Soltkahn: Im Vergleich zu vielen anderen Ländern sind die Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz in Deutschland hoch, trotzdem gibt es immer noch jedes Jahr zahlreiche Brände, die Menschenleben kosten, viele Verletzte nach sich ziehen und hohe Sachschäden verursachen. Laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sterben jährlich mehr als 400 Menschen durch Brände – rund 80 Prozent entstehen dabei in Privathaushalten. Brandrisiko Nummer 1 für Wohnungsbrände stellt die Elektrizität dar. Kurzschlüsse, veraltete oder defekte Geräte, Überhitzung sowie überlastete Mehrfachsteckdosen zählen beispielsweise zu den Ursachen für Elektrobrände. Auch offenes Feuer im Haushalt verursacht häufig Brände: Die Flamme einer Kerze kann schon durch einen Windzug auf Textilien wie Gardinen oder Tischdecken übergreifen und sich in wenigen Sekunden zu einem flächendeckenden Wohnungsbrand ausweiten. Und auch unachtsames Verhalten wie Rauchen im Bett oder auf dem Sofa führt schnell dazu, dass sich Textilien entzünden. Viele Feuer entstehen dabei nachts, wenn Bewohner schlafen. Die größte Gefahr ergibt sich jedoch nicht durch die Flamme an sich, sondern durch Rauchgas: Aus einem Schwelbrand entwickelt sich innerhalb von zwei bis vier Minuten giftiger Brandrauch. Deshalb ist es so wichtig, Rauchmelder anzubringen und ihre einwandfreie Funktion regelmäßig zu überprüfen: Diese Geräte retten Leben.
Immerhin gibt es ja seit einiger Zeit bundesweite Rauchmelderpflichten. Würden Sie noch weitere Mindestmaßnahmen empfehlen?
Tassilo Soltkahn: Nach der DIN 14676 müssen nur Schlafzimmer, Kinderzimmer und Rettungswege – also Flure und Durchgangswege – mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch, in allen Räumen mit Elektrogeräten die Warngeräte zu installieren – auch in Küchen. Hier gibt es viele elektrische Geräte, die einen Kurzschluss auslösen können, und es besteht auch die Möglichkeit, dass Bewohner vergessen, eine Pfanne von der heißen Herdplatte zu nehmen sowie die Platte oder den Backofen auszuschalten. Schnell kann es zu einem Fettbrand oder Rauchentwicklung kommen. Doch sollte in diesem Raum kein gewöhnlicher Rauchmelder Verwendung finden, da Wasser- oder Fettdämpfe einen Fehlalarm auslösen können. Um in der Küche für Sicherheit zu sorgen, gibt es Hitzemelder, die durch Thermosensoren nicht die Rauch-, sondern die Temperaturentwicklung messen. Außerdem rate ich, wenn möglich mehr als nur den einen geforderten Fluchtweg aus jedem Geschoss – den über das Treppenhaus – einzuplanen. Treppen können sich nämlich schnell mit Rauchgasen füllen. Im Ober- und Dachgeschoss bieten sich gut erreichbare Balkone und große beziehungsweise bodentiefe Fenster an, die Rettungskräfte gut erreichen. Für Körperbehinderte gilt es barrierefreie Fluchtwege zu planen.
Könnte hier nicht gerade für private Eigenheimbesitzer eine finanzielle und organisatorische Überforderung entstehen?
Tassilo Soltkahn: Rauchmelder sind erschwinglich und warnen in der Regel schnell und zuverlässig Bewohner vor der Gefahr. So lassen sich rasch Flucht- oder teilweise auch erste Löschmaßnahmen vornehmen. Gleichzeitig gilt es, die Bevölkerung noch besser über Brandursachen und deren Verhinderung aufzuklären. Menschliches Fehlverhalten trägt leider zu einem großen Teil dazu bei, dass Brände ausbrechen. Doch nur Personen, denen mögliches Fehlverhalten und potenzielle Gefahrenquellen bekannt sind, nehmen Veränderungen vor. Wer die finanziellen Mittel hat, sollte außerdem direkt beim Hausbau mit dem Architekten beziehungsweise dem Bauingenieur weitere bauliche Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz besprechen.
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