Sicherheit für die mobile Gesellschaft
Rund 200 Millionen Passagiere zählen die 22 internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland jährlich, zusätzlich werden pro Jahr über vier Millionen Tonnen Fracht umgeschlagen. ...
Rund 200 Millionen Passagiere zählen die 22 internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland jährlich, zusätzlich werden pro Jahr über vier Millionen Tonnen Fracht umgeschlagen. Die Airports sind Rückgrat der mobilen Gesellschaft und globalisierten Wirtschaft. Der Flughafensicherheit kommt dabei zentrale Bedeutung zu - und damit auch den privaten Sicherheitsdienstleistern, die auf Basis des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) tätig sind.
Hohe Qualitäts- und Ausbildungsstandards sind das A und O - dies gelte vor allem für anspruchsvolle Segmente wie die Flughafensicherheit, sagt Klaus Wedekind, Geschäftsführer von Kötter Aviation Security und Kötter Airport Security. Seine Auftraggeber kommen beispielsweise von Bundespolizei und Bundesministerium des Innern, Flughafenbetreibern und Luftfahrtunternehmen. Der Bereich Aviation Security übernimmt im Auftrag des Bundesministeriums des Innern (BMI) und der Bundespolizei Fluggast- und Gepäckkontrollen nach §5 LuftSiG an den Airports Düsseldorf, Dresden und Erfurt. Kötter Airport Security ist u.a. am Flughafen Leipzig mit Waren- und Frachtkontrollen nach §§8 und 9 beauftragt.
Ausbildungsprogramm für hohen Standard
Um den hohen Standards zu genügen, setzt das Unternehmen u.a. auf eigene Qualitätsmanagementsysteme. Außerdem gibt es „das eigene Aviation-Ausbildungszentrum, mit dem unsere bisherigen Schulungsaktivitäten in einer modern ausgestatteten Schulungseinrichtung gebündelt und fachlich weiter ausgebaut wurden", so Wedekind.
Auf rund 700 Quadratmetern findet die Ausbildung der Luftsicherheitsassistenten (§5), der Luftsicherheitskontrollkräfte (§8) bzw. der Luftsicherheitskontrollkräfte Fracht (§9) statt. Hinsichtlich der Qualitätssicherung habe sich dabei bewährt, dass das Unternehmen von Beginn an weit über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus ausgebildet hat.
Das bis zu 400 Stunden umfassende Ausbildungsprogramm, das in enger Abstimmung mit der Bundespolizei erstellt und umgesetzt wird, umfasst den gesamten Kontrollablauf inklusive Umgang mit technischen Geräten wie Tor-, Handsonde und Sprengstoffspürgerät. Mit speziellen Trainings sowohl an der GPA als auch mit Hilfe des computergestützten Trainingssystems „OTS 3" werden die Kandidaten auf das Erkennen von gefährlichen und verbotenen Gegenständen vorbereitet.
Hundert-Stunden-Schulung
Seine Kompetenz konnte das Ausbildungszentrum beispielsweise Anfang dieses Jahres unter Beweis stellen, als die Einrichtung zusätzlich zum bisherigen Programm vom Luftfahrtbundesamt (LBA) auch die Zulassung für das „100-Unterrichtsstunden (UST)-Schulungsprogramm" erhalten hatte. Das zugelassene Programm umfasst damit:
- 100 UST gemäß 11.2.3.2 der EU-Verordnung (VO) Nr. 185/2010: Schulung von Personen, die Fracht und Post kontrollieren, durch vier zugelassene Ausbilder.
- 20 Stunden gemäß 11.2.3.2 Zusatzschulung der VO Nr. 185/2010: Weiterqualifizierung zur Luftsicherheitskontrollkraft (Fracht und Post) durch zwei zugelassene Ausbilder.
- Vier Stunden gemäß 11.2.3.9 der VO 185/2010: Schulung für Personen, die Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben, durch vier zugelassene Ausbilder.
- Durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr - 35 UST gemäß 11.2.2 u. 11.2.3.5 der VO 185/2010, § 3 Absatz 1 Luftsicherheitsschulungsverordnung: Schulung von Sicherheitspersonal durch fünf zugelassene Ausbilder.
Diese Anerkennungen seien gerade deshalb von besonderer Bedeutung, weil sie mit erheblichen Anforderungen verbunden sind (zum Beispiel Zertifikatsnachweise für jeweilige Schulungen, Entwicklung von Musterlehrplänen). „Deshalb verfügt auch nur eine eingeschränkte Zahl von Anbietern über solch umfassende LBA-Zulassungen", unterstreicht Klaus Wedekind.
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