BAuA: Vorregulatorische Prüf- und Vorsorgestrategien im Fokus

Ob im 3D-Druck oder im Fahrzeugbau neue Stoffe und Verbundmaterialien sind auf dem Vormarsch. Die dazu benötigten Stoffe unterliegen auch den Informationsanforderungen der REACH-V...

Ob im 3D-Druck oder im Fahrzeugbau − neue Stoffe und Verbundmaterialien sind auf dem Vormarsch. Die dazu benötigten Stoffe unterliegen auch den Informationsanforderungen der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals), ab dem Jahr 2018 sogar ab einer Verwendungsmenge von einer Jahrestonne. Unternehmen, die innovative Materialien entwickeln, sollten die dazu verwendeten Stoffe also bereits frühzeitig auf mögliche Risiken bei der Herstellung und Verwendung testen. So lassen sich mögliche Zulassungspflichten und eventuelle Fehlinvestitionen vermeiden. Als für den Arbeitsschutz zuständige Bewertungsstelle unter REACH lädt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 7. März 2016 zur Veranstaltung "Innovative Materialien und Arbeitsschutz" ein.

Auf der Informationsveranstaltung werden von Referenten aus Forschung und Industrie vorregulatorische Prüf- und Vorsorgestrategien beschrieben, die bei materialtechnischer Innovation bereits jetzt erfolgreich angewendet werden

Besonders kleine und mittlere Unternehmen, deren Stoffe ab 2018 von der REACH-Registrierungspflicht betroffen sein können, finden hier Anregungen zu geeigneten alternativen Materialien und Vorsorgestrategien. Die Veranstaltung richtet sich jedoch ebenso an größere Industriebetriebe sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die in zukunftsorientierten Branchen tätig sind.

Die Veranstaltung "Innovative Materialien und Arbeitsschutz" findet am 7. März 2016 in der DASA Arbeitswelt Ausstellung Dortmund statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 145 Euro. Sicherheitsfachkräfte erhalten für die Teilnahme zwei VDSI-Punkte Arbeitsschutz. Anmeldung bis 22. Februar 2016 bei Elke Büdeker: Telefon 0231 9071-2322, E-Mail: sek4.6@baua.bund.de

 

Business Partner

Bundesanstalt für Arbeitsschutz

Friedrich-Henkel-Weg
44149 Dortmund
Deutschland

Kontakt zum Business Partner







Meist gelesen

Photo
19.01.2024 • News

Neuer Tarifvertrag für private Sicherheitskräfte in Hamburg

Am 18.01.24 einigten sich die Tarifvertragsparteien BDSW und ver.di für die rund 9.000 privaten Sicherheitskräfte in Hamburg auf einen neuen Tarifvertrag. Dieser hat eine Laufzeit von zwei Jahren und sieht zwei Erhöhungsschritte der Stundengrundlöhne vor.