FVLR: Insolvenzrisiko Brandrauch
Eigentümer von Industrie- und Gewerbebauten erliegen häufig einem gefährlichen Irrtum: Im Brandfall habe ich ja einen Rauchabzug. Gerade in Bestandsgebäuden handelt es sich dabei a...



Eigentümer von Industrie- und Gewerbebauten erliegen häufig einem gefährlichen Irrtum: „Im Brandfall habe ich ja einen Rauchabzug.“ Gerade in Bestandsgebäuden handelt es sich dabei aber in der Regel um eine Minimallösung, die zwar den geringen Anforderungen des Baurechts genügt, im Ernstfall aber für den Sachschutz oft unzureichend ist. Doch das ahnen die meisten Immobilienbesitzer nicht.
Eine Experteninitiative aus Brandschutz, Fachplanung, Feuerwehr und Versicherungsbranche will beim Thema Rauchabzug für Aufklärung sorgen: Ihre Mitglieder haben das aktuelle Wissen über Sachschäden durch Brandrauch in einer Broschüre des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gebündelt, die im Frühjahr veröffentlicht wird. Warum sich die Versicherungswirtschaft für Rauchabzüge interessiert?
Steigende Sachwerte, stagnierender Rauchschutz
„Der mittlere, zu regulierende Brandschaden im Industriebereich hat sich in den vergangenen zehn Jahren ungefähr versechsfacht“, sagt Thomas Hegger, Geschäftsführer des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR). „Das liegt zum einen an der Wertekonzentration durch teure Maschinen und Anlagen in den Gebäuden. Zum anderen aber an mangelnden Investitionen in geeignete Rauchabzugssysteme.“ Hegger hatte einige weitere Vertreter der Experteninitiative zu einem abschließenden Gedankenaustausch eingeladen. Zwar verfügen viele Unternehmen nicht nur über eine Feuerversicherung für ihre Gebäude und Maschinen. Auch die Betriebsunterbrechung ist häufig für einen festgelegten Zeitraum mitversichert. Selbst langjährige, treue Kunden brauchen irgendwann Nachschub. Doch wenn durch den Brandrauch Spezialmaschinen ausfallen, lassen sich diese meist nicht in wenigen Monaten ersetzen.
Insolvenz durch Lieferverzug
„Wenn sie heute den Markt nicht schnell wieder mit ihren Produkten und Dienstleistungen beliefern können, müssen selbst die zufriedensten Kunden auf andere Anbieter zurückgreifen“, wies Hegger auf das hohe Insolvenzrisiko für die betroffenen Betriebe hin. Was viele Unternehmer nicht wissen: Mehr als 50 Prozent der Schadenshöhe wird im Industriebereich nicht vom Feuer, sondern durch Rauch- und Brandfolgeprodukte verursacht – Tendenz steigend.
Rauchschutz zur Schadensbegrenzung
Deshalb wollen die Experten vermitteln, dass für gewerblich genutzte Gebäude nicht der im Baurecht geforderte Mindeststandard für den Rauchabzug gelten sollte. Denn nur in Gebäuden mit einer leistungsfähigen Rauchabzugsanlage nach aktuellem Standard bildet sich im Ernstfall für längere Zeit eine raucharme Schicht in Bodennähe. Sie vermindert nicht nur das Risiko einer Beschädigung wichtiger Maschinen und Anlagen. Auch die Feuerwehr hat wesentlich bessere Möglichkeiten, den Brand schon in der Anfangsphase unter Kontrolle zu bringen. Vor allem aber können sich Personen noch selbst in Sicherheit bringen, die sich im Gebäude aufhalten – in der Regel bevor die Feuerwehr eintrifft.
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FVLR Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.Ernst-Hilker-Str. 2
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Deutschland
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