FVSB: Bei Renovierung Einbruchschutz prüfen
Mit dem Start des Frühlings ist nun wieder die ideale Zeit für die Renovierung der eigenen vier Wände. Dabei ist es wichtig, sich neben Dach, Fassade, Tapeten und Böden auch die in...
Mit dem Start des Frühlings ist nun wieder die ideale Zeit für die Renovierung der eigenen vier Wände. Dabei ist es wichtig, sich neben Dach, Fassade, Tapeten und Böden auch die installierte Sicherheitstechnik anzuschauen.
Hier ist zu prüfen, ob nachgerüstet werden muss. Bereits vorhandene Türen können beispielsweise mit einbruchhemmenden Produkten wie selbstverriegelnde Mehrfachverriegelungen und Zusatzschlösser versehen werden. „In vielen Häusern und Wohnungen besteht in Sachen Einbruchschutz ein hoher Nachholbedarf. Daher sollte sich jeder mit dem Thema beschäftigen und in moderne Sicherheitstechnik investieren“, erläutert Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) e.V.
Wer sich ohnehin neue Fenster und Türen anschaffen möchte, sollte darauf achten, dass sie einbruchhemmend sind. Um den möglichen Schutz von Produkten bei einem Einbruchsversuch erkennen zu können, gibt es verschiedene Widerstandsklassen. Nach der Norm DIN EN 1627 werden die Produkte in eine der Widerstandsklassen (engl. Resistance Class, RC) RC 1 N bis RC 6 klassifiziert. Ein einbruchhemmendes Fenster sollte mindestens die Widerstandsklasse RC 2 besitzen, denn ein solches Fenster ist unter anderem mit einer speziellen Pilzkopfverriegelung, mit abschließbaren Fenstergriffen und Sicherheitsverglasung ausgestattet. „Die Investition in den Einbruchschutz lohnt sich! Je länger der Einbrecher durch gesicherte Türen und Fenster benötigt hereinzukommen, desto wahrscheinlicher ist es, dass er aufgibt um nicht entdeckt zu werden“, so der FVSB-Geschäftsführer.
Für diejenigen, die in Sachen Einbruchschutz tätig werden möchten, bietet die KfW-Bankengruppe unter anderem einen Zuschuss für „Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz“. Hierüber erhalten Bürgerinnen und Bürger, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchten, einen Zuschuss in Höhe von 10 bis 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Bei Investitionen von 500 bis 1.000 Euro erhält man so pro Antrag Zuschüsse in Höhe von 100 bis 200 Euro. Übersteigen die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro, fördert die KfW die ersten 1.000 Euro mit 20 Prozent und die restlichen Investitionskosten mit 10 Prozent. Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter beantragen und es muss nicht zurückgezahlt werden. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000 Euro förderfähig. So ist es möglich, je nach Höhe der Investitionskosten, Zuschüsse in Höhe von bis zu 1.600 Euro zu erhalten. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können muss der Antrag jedoch vor dem Umbaubeginn bei der KfW gestellt werden.