Rauchabzug für Rettung und Schadensminderung

Im Brandfall ist die größte Gefahr nicht das Feuer, sondern der sich schnell ausbreitende Rauch. Binnen weniger Minuten können sich Personen in dem betroffenen Gebäude nicht mehr o...

Im Brandfall ist die größte Gefahr nicht das Feuer, sondern der sich schnell ausbreitende Rauch. Binnen weniger Minuten können sich Personen in dem betroffenen Gebäude nicht mehr orientieren und den Fluchtweg finden. Der Rauch behindert zudem die Feuerwehr bei der Fremdrettung. Für Flüchtende ist das Atmen innerhalb kurzer Zeit nicht mehr möglich. 80 Prozent der Brandtoten fallen nicht direkt den Flammen zum Opfer, sondern sterben aufgrund der Rauchgase.

Die Gefahr des Brandrauchs gilt es deshalb bestmöglich einzudämmen. Deswegen informiert der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) über qualifizierte Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Dachoberlichtern wie Lichtkuppeln und Lichtbändern. Ohne eine qualifizierte RWA sind mögliche Folgen im Brandfall Personen- und Umweltschäden, ein hoher Sachschaden, langer Stillstand des Betriebs sowie auf langfristige Sicht gegebenenfalls eine Insolvenz und Kundenverlust. Mit einer qualifizierten RWA kommt es in der Regel zu deutlich geringeren Schäden. Die Investitionskosten in das Dach sind durch solche Maßnahmen nur unwesentlich höher; starke finanzielle Verluste, die oft mit einem Brand einhergehen, werden durch die RWA vermindert oder gar verhindert. Außerdem ist ein Mehrwert zu verzeichnen: Das Gebäude wird durch die Dachoberlichter mit Tageslicht versorgt und die Be- sowie Entlüftung vereinfacht.

Projektierung und Berechnung der Rauchabzugsfläche
Bei Bränden in Gebäuden gilt die DIN 18232-2 als die Regel der Technik für die Aufgabe der Rauch- und Wärmefreihaltung von Räumen. Qualifizierte RWA werden nach dieser Norm projektiert. Im Vorfeld sind einige Grundlagen zu beachten. Die raucharme Schicht am Boden sollte mindestens 2,50 m hoch sein. Außerdem sind Lagergüter, Maschinenteile und Bürobereiche im oberen Abschnitt des Raumes zu beachten. Hier können besondere Kriterien für die Rauchschicht gelten, unabhängig von den Anforderungen zur Erlangung der Baugenehmigung.

Zuluft verlangt besondere Beachtung
Die Rauchableitung funktioniert nur, wenn im unteren Bereich des Raumes Luft, die Zuluft, nachströmt. Sie ist unverzichtbar für die Funktion der qualifizierten RWA. Dabei gilt es zu beachten, dass die Zuluft im unteren Bereich und impulsarm in die raucharme Schicht einströmt. Die Zuluftfläche muss 1,5-mal größer sein als die Rauchabzugsfläche des größten Rauchabschnitts im Raum.

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