Rauchwarnmelder: Gerätepass und Wartungsheft unterstützen Eigentümer und Vermieter
Immer mehr Bundesländer haben die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben. Wohnungs- und Hauseigentümer stellen sich die Frage, welche ...
Immer mehr Bundesländer haben die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben. Wohnungs- und Hauseigentümer stellen sich die Frage, welche Konsequenzen es haben könnte, der Rauchmelderpflicht nicht nachzukommen. Mittlerweile elf Bundesländer, Nordrhein-Westfahlen schon eingerechnet, haben die so genannte Rauchmelderpflicht in ihren Landes-Bauordnungen verankert. Eigentümer von Wohnungen und Wohnhäusern müssen demnach spätestens bis zum Ende einer festgelegten Übergangfrist Rauchwarnmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Rettungswegen montiert haben.
Bei Neubauten wird der Einbau bereits im Zuge der Bauabnahme protokolliert. Wer aber prüft, ob in bestehenden Wohnungen Rauchwarnmelder eingebaut wurden? Die Antwort ist recht kurz: Niemand.
Weder die Bauordnungen noch eine Durchführungsverordnung sehen die Kontrolle des Einbaus und der regelmäßigen Wartung der Rauchwarnmelder vor.
Welchen Zweck erfüllt aber dann ein Gesetz, wenn dessen Einhaltung nicht überwacht wird?
In vielen Fällen wird ein Gesetz in seinem Wortlaut erst interessant, wenn ein Gericht sich mit einem konkreten Fall beschäftigt. Im Falle eines Brandes mit Personenschaden untersuchen Ermittlungsbehörden routinemäßig die Umstände. Sollten diese feststellen, dass es zu einem Verstoß gegen geltendes Recht gekommen ist, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als die Staatsanwaltschaft darüber zu informieren.
Fehlende oder nicht betriebsbereite Rauchwarnmelder wären da ein solcher Verstoß.
Auch wenn niemand verletzt wird, führt ein Brand in den meisten Fällen zu einem oft nicht unerheblichen Sachschaden. Ob die Hausrat- oder Gebäudeversicherungen bei fehlenden Rauchwarnmeldern zu einer Leistungskürzung berechtigt sind, ist von dem jeweiligen Versicherungsvertrag abhängig und wird vermutlich auch in einigen Fällen gerichtlich geklärt werden müssen.
Hilfreich für den Nachweis ist sicherlich eine ordentliche und lückenlose Dokumentation über den Einbau und die regelmäßige Wartung der Rauchwarnmelder. Als äußerst praktisch hat sich dafür das "Rauchwarnmelder Gerätepass und Wartungsheft" herausgestellt. Eigentümer, Vermieter und Mieter können den Einbau und die Wartung der Rauchwarnmelder für jedes Zimmer eintragen oder vom beauftragten Fachmann eintragen lassen.
Lars Inderthal vom Verbraucherportal "www.rauchmelderpflicht.eu" hat das Heft unter die Lupe genommen. Sein Kommentar: "Alle wichtigen Dokumente, wie zum Beispiel die für die Wartung und Fehlersuche unbedingt erforderlichen Betriebsanleitungen, werden mit dem Heft in einer Schutzhülle sicher verwahrt. Das Heft gibt außerdem Hinweise wo und wie Rauchwarnmelder eingebaut und gewartet werden müssen sowie über das richtige Verhalten im Brandfall. Mit dem Heft kann jeder den Einbau und die Wartung einfach dokumentieren und bei Bedarf nachweisen."
Unabhängig von Gesetzen, Gerichten und Versicherungen gilt als erwiesen, dass Rauchwarnmelder bei einem Brand durch eine frühzeitige Warnung der Bewohner die Möglichkeit verschaffen, Maßnahmen einzuleiten. Das kann das Löschen eines Brandes in der Entstehungsphase sein oder ganz einfach die Flucht. Wer Verantwortung für sich selbst, seine Familie oder seine Mieter übernimmt, fragt nicht nach Vorschriften, wenn es um die Sicherheit geht.