Brandschutzplanung: Errichter und Sachverständige sorgen für geprüfte Sicherheit
Mindestanforderungen an den vorbeugenden Brandschutz schreiben das Bauordnungsrecht, das Feuerwehrrecht und verschiedene Verordnungen, Richtlinien und Normen vor – dazu kommen Handlungsempfehlungen. Ergänzend sind oftmals weitere Ansprüche zu erfüllen, die der Sachversicherer zur Auflage macht und hinsichtlich der brandschutztechnischen Ausstattung oder des Anlagen- und Umgebungsschutzes stellt. Es empfiehlt sich daher, Experten zu Rate zu ziehen.