Das „Was ist Was“ der Branddetektion - Verbandsübergreifendes Merkblatt schafft Übersicht
Die Unterscheidung von Rauchwarnmeldern, Brandwarnanlagen und Brandmeldeanlagen führt in der Praxis häufig zu Diskussionen und Irritationen. Ein kürzlich überarbeitetes Merkblatt a...
Die Unterscheidung von Rauchwarnmeldern, Brandwarnanlagen und Brandmeldeanlagen führt in der Praxis häufig zu Diskussionen und Irritationen. Ein kürzlich überarbeitetes Merkblatt aus dem ZVEI-Fachverband Sicherheit bietet eine strukturierte Übersicht der Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen von Rauchwarnmeldern (Normenreihe DIN 14676), Brandwarnanlagen (DIN VDE V 0826-2) und Brandmeldeanlagen (Normenreihe DIN 14675 in Verbindung mit DIN VDE 0833-2). Das Merkblatt wird vom BHE (Bundesverband Sicherheitstechnik) mit unterstützt. GIT SICHERHEIT befragte Dr. Sebastian Festag, Vorsitzender des Fachkreises Brandmeldesysteme im ZVEI-Fachverband Sicherheit und Vorstandsmitglied im ZVEI-Fachverband Sicherheit, zu den Einzelheiten.
Herr Dr. Festag, die Unterscheidung und Einsetzbarkeit von Rauchwarnmeldern, Brandwarnanlagen und Brandmeldeanlagen führt in der Praxis häufig zu Diskussionen und Irritationen. Woran liegt das?
Sebastian Festag: Es gibt in der Tat oft Diskussionen zur Frage, was denn nun für welchen Zweck geeignet ist. Grund hierfür sind oftmals fehlende oder nur unzureichend formulierte Anforderungen in Brandschutzkonzepten oder Baugenehmigungen.
Lassen Sie uns mal mit den Gemeinsamkeiten beginnen. Was verbindet die verschiedenen Produkte bzw. Anlagentypen?
Sebastian Festag: Zunächst einmal haben Rauchwarnmelder, Brandwarnanlagen und Brandmeldeanlagen gemeinsam, dass sie dem Brandschutz dienen, indem sie eine frühzeitige automatische Branddetektion und Alarmierung von Personen ermöglichen. Brandmeldeanlagen kommen vor allem in Sonderbauten zum Einsatz. Sie helfen dabei, die Schutzziele bezogen auf den Brandschutz zu erreichen. Nach den Landesbauordnungen sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Außerdem müssen im Falle eines Brandes die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein. Die relevanten Normen für Brandmeldung und Sprachalarmierung (DIN 14675-1 sowie die Normenreihen DIN EN 54 und DIN VDE 0833) werden auch in der künftigen Fassung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) explizit genannt. Die Notwendigkeit für den Einsatz von Rauchwarnmeldern ergibt sich aus den Landesbauordnungen. Die Ausstattungspflicht umfasst in den meisten Bundesländern ausschließlich Schlafräume, Kinderzimmer und Fluchtwege innerhalb von Wohnungen. Es lässt sich mittlerweile der Trend erkennen, dass eine Ausstattung zunehmend in Räumen – auch außerhalb von Wohnungen – gefordert wird, in denen bestimmungsgemäß geschlafen wird. Entsprechende Regelungen finden sich bereits in den Landesbauordnungen von Baden-Württemberg, Sachsen und Hessen. Die Vorgaben für Brandwarnanlagen sind neu und bislang nur in einer Vornorm geregelt; für sie gibt es keine bauordnungsrechtlichen Forderungen. Brandwarnanlagen nach der DIN VDE V 0826-2 sollen Brände ebenso erkennen und die Möglichkeit der Selbstrettung in Gebäuden mit vielen Personen unterstützen. Sie besitzen allerdings keine Aufschaltung zur Feuerwehr und somit auch keine entsprechende Peripherie für die Einsatzkräfte.
Wo kommen diese Unterschiede denn her?
Sebastian Festag: Der Einsatz von anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen orientiert sich stark an Vorgaben, die überwiegend im Bauordnungsrecht verankert sind. Rauchwarnmelder und Brandmeldeanlagen sind hier schon seit Jahrzehnten gesetzlich gefordert. Eine Brandwarnanlage dagegen richtet sich nach der relativ neuen Vornorm DIN VDE V 0826-2. Hierbei handelt es sich um eine vereinfachte Auswahl und Anwendung von Komponenten aus dem Produktspektrum der Normenreihe EN 54 für Anwendungen, für die bislang keine Regelung für die frühzeitige Branddetektion besteht. Die Brandwarnanlage soll es ermöglichen, mit schutzzielorientierten Lösungen die Lücken zu füllen, die durch unzureichend formulierte Anforderungen in Brandschutzkonzepten zum Teil bestehen. Die häufigen Fragen aus dem Markt und die zunehmende Vielfalt an technischen Lösungsmöglichkeiten haben uns im ZVEI bewogen, eine übersichtliche Darstellung der unterschiedlichen Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen von Rauchwarnmeldern, Brandmeldeanlagen und Brandwarnanlage in Form eines überarbeiteten Merkblatts zu geben, das vom BHE mit unterstützt wird.
Gibt es weitere relevante Merkmale von Brandmeldeanlagen und Rauchwarnmeldern?
Sebastian Festag: Die Schutzfunktion von Rauchwarnmeldern besteht darin, Menschen, insbesondere während des Schlafs, vor den Gefahren eines Brandes zu warnen. Die Anwendung von Rauchwarnmeldern ist in der Normenreihe DIN 14676 geregelt, die Bezug auf die harmonisierte Produktnorm DIN EN 14604 nimmt. Rauchwarnmelder geben ein Warnsignal ab, das sich in räumlicher Hinsicht auf die jeweilige Nutzungseinheit bzw. die überwachten Räume beschränkt. Durch eine Funkverbindung wird auch die Vernetzung zwischen Rauchwarnmeldern ermöglicht. Erhöhte Qualitätsmerkmale werden mit dem Q-Label gekennzeichnet. Brandmeldeanlagen erkennen Brände in der Entstehungsphase, alarmieren die Feuerwehr, unterstützen wirksame Löscharbeiten und steuern weitere brandschutztechnische Anlagen und Einrichtungen an. Die Anwendung erfolgt nach der Normenreihe DIN 14675 in Verbindung mit DIN VDE 0833-1 und DIN VDE 0833-2, die Bestandteile entsprechend der Normenreihe DIN EN 54 und sind danach zertifiziert. In Verbindung mit Alarmierungseinrichtungen und -anlagen wird eine schnelle und sichere Selbstrettung des Gebäudes nach einem auf die Gefahrensituation abgestimmten Alarmierungskonzept erreicht und die Fremdrettung durch Einsatzkräfte unterstützt. Sie dienen also auch der Ansteuerung von Sprachalarmanlagen oder weiterer Einrichtungen zur Verhinderung der Brand- und/oder Rauchausbreitung.
Uns erreichen immer wieder Fragen zur Nutzung und Verwendung von Brandwarnanlagen. Können Sie hier ein wenig Klarheit verschaffen?
Sebastian Festag: Gemäß der DIN VDE V 0826-2 liegt der Anwendungsschwerpunkt für Brandwarnanlagen bei Kindertagesstätten, Heimen, Beherbergungsstätten mit bis zu 60 Betten und Bauten mit Sonderregelungen, sofern die Landesbauordnungen hierfür keine anderweitigen Anforderungen zur Branddetektion beinhalten. Zudem muss man sich darüber im Klaren sein, dass das Bauordnungsrecht lediglich Rauchwarnmelder, Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen kennt. Wird bauordnungsrechtlich eine Sachverständigenprüfung verlangt, kann diese bezogen auf die Branddetektion nur für Brandmeldeanlagen durchgeführt werden.
Viele Hersteller von Rauchwarnmeldern bieten heutzutage eine Vernetzung ihrer Produkte an. Können Sie uns den Unterschied zur Vernetzung in einer Brandwarnanlage erläutern?
Sebastian Festag: Rauchwarnmelder können einzeln oder miteinander vernetzt betrieben werden. Bei einer Vernetzung erfolgt eine Warnung durch alle miteinander verbundenen Melder, sobald ein Melder Rauch erkennt. Darüber hinaus lassen sich vernetzte Systeme zentral verwalten und können Alarme z. B. auch an mobile Endgeräte senden. Die Vernetzung kann entweder über Funk oder per Drahtverbindung geregelt sein, wobei heutzutage meist funkvernetzte Lösungen zum Einsatz kommen. Für die Anforderungen dieser Funkvernetzung gibt es heute allerdings keine normativen oder europäischen Vorgaben. Anders verhält es sich bei einer Brandwarnanlage in Verbindung mit einem Funkübertragungsweg. Dieser besteht aus Komponenten nach DIN EN 54-25, die spezielle Anforderungen an die Funktionssicherheit und dessen Nachweis stellt.
Welche künftigen Entwicklungen und Aufgaben sehen Sie im Hinblick auf die Normen zur Branderkennung und Alarmierung?
Sebastian Festag: Es wäre schon wünschenswert, eine europäische Anwendungsnorm für Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen zu haben. Das ist aber ein ambitioniertes Langfristziel. Viel wichtiger und naheliegender ist aber, dass die Vorgaben zur Branderkennung und Alarmierung in Brandschutzkonzepten qualifizierter als bisher beschrieben werden. Die momentane Vielfalt an Normen und normenähnlichen Dokumenten erschwert die Auswahl der richtigen Detektionslösung, weshalb auch eine Aufklärungsarbeit, wie sie das Merkblatt bietet, notwendig ist.