21.02.2024 • TopstoryDrohnenWerkschutzFeuerwehr

Drohnen für den Brandschutz, Werkschutz und Wartungsarbeiten

Die Werkfeuerwehr des Chemieunternehmens Röhm baut ihr Drohnensegment aus. Sie nutzt die Drohnen bereits für den Brand- und Werkschutz – jetzt unterstützen die fliegenden Helfer auch Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Um diese an den Standorten Worms und Weiterstadt einsetzen zu können, hat Röhm die Firma Droniq beauftragt, den sicheren Drohnenbetrieb vorzubereiten und hierfür eine – inzwischen vorliegende – Betriebszulassung in der speziellen Kategorie zu beantragen.

Thomas Langelott (links), Drohnenbeauftragter bei Röhm, und Thorsten Edling...
Thomas Langelott (links), Drohnenbeauftragter bei Röhm, und Thorsten Edling (rechts), Leiter Werksicherheit des Unternehmens. © Röhm GmbH

Industriedrohnen sind größer und schwerer als die Drohnen, die man aus dem Freizeitsegment üblicherweise kennt. Sie haben eine höhere Tragfähigkeit und können dadurch mehr Sensoren, Kameras oder Nutzlasten verwenden bzw. mit sich führen. Die Werkfeuerwehr von Röhm nutzt die Möglichkeiten solcher Geräte und hat ihr Einsatzspektrum kräftig erweitert. Neben der Lageerkundung im Rahmen von Feuerwehreinsätzen werden sie unter anderem zur Dokumentation von Bauprojekten eingesetzt. Dazu kommen Dach- und Rohrleitungsinspektionen, Kamin- und Industriefackelbefliegungen sowie georeferenzierte Vermessungen. Für die Anwendungen nutzt Röhm künftig eine DJI M30T. Sie wiegt knapp vier Kilogramm.


Betriebsgenehmigung für „spezielle Kategorie“

In der sogenannten speziellen Kategorie müssen Drohnenbetreiber eine Betriebsgenehmigung beantragen. Je nach Bundesland ist hierfür die jeweilige Landesluftfahrtbehörde oder das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zuständig. Für die Betriebsgenehmigung müssen die Betreiber mehrere Nachweise erbringen. Zu diesen zählt neben einer umfangreichen Betriebsbeschreibung eine Risikobewertung des geplanten Drohnenflugs. Die Bewertung umfasst Aspekte wie die Luftraumbeschaffenheit, die Flughöhe, die Umgebung und die potenziellen Risiken für betroffene Personen am Boden.

Im Fall von Röhm hat Droniq den gesamten Beantragungsprozess koordiniert. In enger Abstimmung mit der Werkfeuerwehr als Drohnenbetreiber wurden hierzu alle notwendigen Unterlagen erstellt.

„Immer mehr Unternehmen wissen, wie sie Drohnen effizient nutzen können“, sagt Droniq-CEO Jan-Eric Putze. „Die Beantragung der Flüge ist für viele Unternehmen aber komplex und aufwendig, denn hierfür braucht es Luftfahrtwissen. Wir nehmen den Unternehmen diese Arbeit ab. Wir kümmern uns um den gesamten Genehmigungsprozess sowie um die Integration der Drohne in den Betrieb und stellen so sicher, dass die Drohne schnellstmöglich dahin kommt, wo sie hingehört: in die Luft.“


Gute Erfahrungen

„Röhm hat bereits 2016 damit begonnen, Drohnen in die bestehenden Arbeitsabläufe zu integrieren“, sagt Thorsten Edling, Leiter Werksicherheit bei Röhm. „Gerade bei der Werkfeuerwehr haben wir damit sehr gute Erfahrungen gemacht, weshalb wir dieses Segment ausbauen. Mit Droniq haben wir einen Partner, der uns mit Blick auf das passende Equipment als auch bei dem Einholen der relevanten Betriebsgenehmigung unterstützt.“

Die Betriebsgenehmigung gilt für das gesamte Werksgelände der Röhm Standorte Worms und Weiterstadt. Sie ermöglicht zunächst ausschließlich die Durchführung von Drohnenflügen innerhalb der Sichtweite des Piloten (VLOS). Parallel mit der Einführung des genehmigten Drohnenbetriebs erarbeiten Röhm und Droniq die Beantragung einer Genehmigung für die Durchführung von Flügen außerhalb der Sichtweite des Fernpiloten (BVLOS).

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