Kooperation statt Überforderung
Chancen und Risiken beim Einsatz privater Sicherheitsdienstleister: Das war das Thema einer Diskussionsveranstaltung, die Ende Oktober im Haus der Geschichte des Ruhrgebiets in Boc...
Chancen und Risiken beim Einsatz privater Sicherheitsdienstleister: Das war das Thema einer Diskussionsveranstaltung, die Ende Oktober im „Haus der Geschichte des Ruhrgebiets“ in Bochum stattfand. Experten und Gäste aus Politik, Wirtschaft und Behörden debattierten hier auf Einladung der Bonner Akademie für Forschung und Lehre praktischer Politik (BAPP) und von Kötter Security.
Sicherheit ist ein elementares Bedürfnis der Bürger, das für Funktion und Akzeptanz unserer staatlichen Ordnung entscheidende Bedeutung hat“, erklärte BAPP-Präsident und früherer Kanzleramtsminister Prof. Bodo Hombach bei seiner Begrüßung. Konsequentes Vorgehen z. B. gegen Clanstrukturen, wie es sich Polizei und Staatsanwaltschaft speziell im Ruhrgebiet auf die Fahnen geschrieben haben, seien daher nicht allein eine Frage der Durchsetzung von Recht und Gesetz. Es habe auch politische Bedeutung: „Denn die Bevölkerung empfindet es umgekehrt als Staatsversagen, wenn Kriminalität nicht strikt verfolgt und sanktioniert wird.“ Mit Blick auf die Gewährleistung der inneren Sicherheit dürften die Ressourcen speziell der Polizei nicht überschätzt werden. „Denn sonst droht angesichts immer neuer Aufgaben eine Selbstüberforderung, die niemand wollen kann“, so Hombach.
Friedrich P. Kötter, Verwaltungsrat der Kötter Security Gruppe, betonte die Vorteile verstärkter Kooperationen mit Sicherheitsunternehmen: Dass etwa im Objektschutz für wichtige öffentliche Einrichtungen nicht zwangsläufig Kommissare Dienst tun müssen, sei durchaus sinnvoll. Dies könne zur Entlastung der Polizei auch von für diese spezifische Aufgabe ausgebildeten Sicherheitskräften übernommen werden. Die frei werdenden Kapazitäten der Polizei dürfen dann, ihrer hohen Qualifikation entsprechend, anderweitig eingesetzt werden. Dabei sei klar: „Je sensibler das zu schützende Objekt, umso höher müssen die Qualitätsstandards und damit auch der Preis sein“, so der Vizepräsident des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW).
Gerade dies erfordere einen Paradigmenwechsel bei der Ausschreibungspraxis, speziell im öffentlichen Sektor: „Die öffentlichen Stellen müssen Qualitätskriterien viel stärker in den Fokus stellen und auch bereit sein, hochwertige Leistungen monetär wertzuschätzen“, forderte Kötter. Man solle strikt die Prinzipien des „Bestbieterhandbuchs“ anwenden, das vor 20 Jahren vom Europäischen Dachverband des privaten Sicherheitsgewerbes (CoESS) gemeinsam mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund UNI-Europa und finanzieller Unterstützung der EU entwickelt und 2015 aktualisiert worden ist. Trotz wertvoller Hilfestellungen finde das Prinzip so gut wie keine Berücksichtigung.
Public Private Partnership
Auch aus Sicht von Wolfgang Bosbach bietet eine Ausweitung von Public Private Partnership vielfältige Chancen für die innere Sicherheit: „Die Politik wäre gut beraten, öffentliche und private Sicherheit nicht getrennt, sondern gemeinsam zu betrachten und Verengungen zu vermeiden“, erklärte das Mitglied des Kötter-Sicherheitsbeirats in seinem Vortrag. Er begrüßte die von der Bundesregierung für die laufende Legislaturperiode beschlossene eigenständige Gesetzgebung für das Sicherheitsgewerbe und die Zuordnung zum Bundesministerium des Innern (BMI). „Die gesetzliche Neuregelung ist ein wichtiger Baustein für die Weiterentwicklung des Sicherheitsgewerbes“, sagte der ehemalige Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Nach seiner Einschätzung wäre in diesem Kontext „zu begrüßen, wenn die Schaffung höherer Eintrittsbarrieren speziell für künftige Gewerbetreibende, wie sie in der letzten Legislaturperiode eingeleitet wurden, im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt würde. Denn wir müssen verhindern, dass Unternehmer am Markt sind, die weder das notwendige Know-how mitbringen noch die erforderlichen Personal- und Sachmittel nachweisen können, um seriös zu agieren.“
Erhebliche Relevanz der Prävention
Frank Richter, Polizeipräsident von Essen und Mülheim an der Ruhr, hob ebenfalls die vielfältigen Chancen der Zusammenarbeit von staatlichen Sicherheitsbehörden und Sicherheitswirtschaft hervor. „Beispielhaft für die gute Kooperation ist neben gemeinsamen erfolgreichen Einsätzen bei großen Veranstaltungen z. B. auch die Sicherheitspartnerschaft Ruhr. Dort arbeiten Polizei und ausgewählte Dienstleister auf freiwilliger Basis zusammen, um einen zusätzlichen Beitrag zur Steigerung der objektiven und subjektiven Sicherheit zu leisten.“ Dr. Tim Stuchtey, geschäftsführender Direktor des Brandenburgischen Instituts für Gesellschaft und Sicherheit (BIGS) in Potsdam, ergänzte: „Investitionen in vorbeugende Schutzmaßnahmen, für die private Dienstleister ein großes Portfolio bereithalten, sind wichtiger Beitrag zur eigenen Sicherheit, aber auch für die Sicherheit der Allgemeinheit.“