Lagerung von Gefahrstoffen: Brandschutztechnik auf dem neuesten Stand
Die Lagerung von Gefahrstoffen unterliegt weltweit einer schwer überschaubaren Zahl an gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und Anforderungen. Allein das Thema Brandschutz ist kom...
Die Lagerung von Gefahrstoffen unterliegt weltweit einer schwer überschaubaren Zahl an gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und Anforderungen. Allein das Thema Brandschutz ist komplex und vielschichtig. Hersteller von Brandschutzlagern investieren viele Ressourcen in Entwicklung und Forschung, um ihre Produkte mit landesüblichen Zertifizierungen oder Zulassungen zu versehen – so sind Kunden bei Bauanträgen und Versicherungsanstalten auf der sicheren Seite. Carsten Heumann, Brandschutzexperte bei Denios, klärt über die wichtigsten Zusammenhänge auf.
GIT SICHERHEIT: Herr Heumann, wie wird ein Gefahrstoffcontainer zum Brandschutzlager?
Carsten Heumann: Brandschutzbauwerke wurden in früheren Zeiten ausschließlich aus Beton und Mauerwerk vor Ort gefertigt. Seit den 90er Jahren sind Systeme auf dem Markt, die als fertige Bauwerke aus Brandschutzmaterialien und aus Stahl gefertigt sind. Diese werkstattgefertigten Bauwerke werden in flexiblen Abmessungen vor Ort aufgestellt. Da Stahl eigentlich keine Brandschutzeigenschaften hat, muss eine intelligente Verarbeitung diese Eigenschaften herstellen. Die dadurch vorgesehenen Eigenschaften müssen zur Bestätigung durch Brandversuche nachgewiesen werden.
Nun gibt es ja die Möglichkeit der Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Wofür benötigt man diese genau?
Carsten Heumann: Die Brandschutzcontainer bestehen aus Wänden und Decken mit Brandschutz sowie einer WHG-Auffangwanne für eventuell austretende Gefahrstoffe. Nach dem Deutschen Baurecht ist die Auffangwanne eines Lagerbauwerks ein sogenanntes ungeregeltes Bauprodukt. Für diese Art Bauprodukt ist zwingend eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung gemäß den technischen Baubestimmungen bzw. Bauregeliste erforderlich. Ohne diese Zulassung darf die Auffangwanne nicht verwendet werden. Das über der Auffangwanne stehende Gebäude wird vom DIBt nach Nachweis der Brandschutzeigenschaften durch Gutachten F 90 beziehungsweise REI 90 zugelassen. Diese beiden Bauartzulassungen bestätigen die Eigenschaften als brandgeschütztes Gefahrstofflager und erleichtern den Kunden-Unternehmen den notwendigen Bauantrag als Sonderbauwerk.
Welche Nachweise sind für eine Genehmigung des DIBt notwendig?
Carsten Heumann: Für eine allgemeine Bauartzulassung muss nachgewiesen werden, dass das Bauwerk durch witterungsbedingte Lasten keinen Schaden nimmt (Wind, Schnee). Weiterhin muss nachgewiesen werden, dass austretende Flüssigkeiten sicher aufgefangen werden. Diese Nachweise erfolgen an Hand einer statischen Berechnung. Da Stahl im Brandfall ab ca. 200°C die Festigkeit verliert, wird die statische Berechnung mit erhöhten Temperaturen zusätzlich ausgeführt und dabei als Rechenmodell überprüft, ob das Gefahrstofflager im Brandfall weiterhin standsicher ist. Dieses Verfahren nennt sich Heißbemessung. Die vorgenannten theoretischen Betrachtungen müssen durch reale Brandversuche nach genormten Vorgaben überprüft werden. Dabei wird eine Seite des Raumsystems in einem Ofen auf ca. 1.200 °C aufgeheizt, die feuerabgewandte Oberfläche darf sich dabei lediglich um 180 Kelvin gegenüber der Raumtemperatur aufheizen.
Genügt es nicht, die einzelnen Komponenten eines Brandschutzlagers zertifizieren zu lassen?
Carsten Heumann: Nein, Einzelzertifikate der verwendeten Bauteile genügen nicht, da die unterschiedlichen Bauteile sich in Ihren Eigenschaften ergänzen müssen und keine Temperaturbrücken entstehen dürfen. Diese Effekte zu verhindern, ist das Know-how des Herstellers.
Denios-Brandschutzsysteme sind auch nach REI 90 zertifiziert. Was bedeutet das genau?
Carsten Heumann: Im Zuge der Angleichung der Normung in Europa sind die Brandschutzeigenschaften unter der Normenreihe EN 13501-1 und -2 überarbeitet worden. Die aus der bisherigen Norm DIN 4102 bekannten Begriffe F 90 oder Feuerbeständig wurden dabei in R (Resistance=Tragfähigkeit) E (étanchéité=Raumabschluss) und I (Isolation=Wärmedämmung) definiert. Die Zahl entspricht der Dauer der Beständigkeit, hier 90 Minuten. REI 90 bedeutet nichts anderes, als dass ein Brandschutzlager in den Punkten Tragfähigkeit, Raumabschluss und Isolation mindestens 90 Minuten standhält. Die REI-Zertifizierungen sind besonders im europäischen Umland maßgeblich. In Frankreich und Spanien ist sogar ein Brandschutz nach REI 120 vorgeschrieben. Basierend auf diesen Anforderungen sind die meisten Denios Brandschutzsysteme ausgelegt und zertifiziert.
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