22.06.2020 • TopstoryBrandschutzbvfaKrankenhäuser

Lohnende Investition! Brandschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Nach Statistiken des Bundesverbands Technischer Brandschutz (bvfa) brannte es im vergangenen Jahr in Krankenhäusern im Durchschnitt einmal die Woche. Dabei waren sieben Tote und mehr als 100 Verletzte zu beklagen. Der Sachschaden ging in die Millionen. Bewohner von Pflege- und Seniorenheimen sind doppelt so stark gefährdet. Dort kam es laut bvfa im Jahr 2019 durchschnittlich zu zwei Bränden pro Woche mit insgesamt 14 Toten und 216 Verletzten. Ein Beitrag von Dr. Wolfram Krause, Geschäftsführer bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz.

Zwar ist das oberste Ziel im Brandschutz der Personenschutz, Gefahr für Leib und Leben von Menschen abzuwenden. Doch auch der Sachwertschutz ist von elementarer Bedeutung. Kritisch ist der Ausfall zentraler technischer Infrastruktur, der massive Auswirkungen auf den gesamten Betriebsablauf haben kann.  

Die Ursachen für das überdurchschnittlich hohe Brandrisiko liegen in den spezifischen Besonderheiten von Pflegeheimen und Krankenhäusern. Elektrische Installationen, Wäschelager, Holzmobiliar, Einwegkleidung, Sauerstoffflaschen und leichtentzündliche Desinfektionsmittel bergen viele Zündquellen und fördern eine schnelle Brandausbreitung. Gelagerte Chemikalien wirken nicht nur als Brandbeschleuniger, sondern fördern häufig auch die Rauchentwicklung. Die größte Brandgefahr geht jedoch vom Menschen selbst aus. Viele Patienten und Bewohner stehen unter Medikamenteneinfluss, sind verletzt oder psychisch instabil. Fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftungen gelten deshalb als Brandursache Nr. 1. Weitere häufige Brandursachen sind schadhafte elektrische Geräte sowie Unachtsamkeit bei Renovierungsarbeiten und Sanierungen.

Unverzichtbar: das Brandschutzkonzept
Erschwerend für die Brandschutzplanung in sozialen Einrichtungen ist das Fehlen eines einheitlichen Gesetzesrahmens. Die Krankenhausbauverordnung von 1976 wurde zurückgezogen, gilt aber trotz ihres hohen Alters vielen Baubehörden immer noch als Maßstab. Wertvolle Hinweise für den Brandschutz geben die Richtlinien VdS 2226 für Krankenhäuser und VdS 3402 für Pflegeheime, deren Anwendung allerdings freiwillig ist.

Umso wichtiger ist ein auf die individuellen Belange der jeweiligen Einrichtung abgestimmtes Brandschutzkonzept. Es enthält sämtliche baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes. Ausgehend von einer umfassenden Risikobewertung, basierend auf einer Analyse von Liegenschaft, Gebäude und Nutzung, werden baurechtliche und andere objektbezogene Schutzziele sowie wirksame Maßnahmen zu ihrer Erfüllung benannt. Ebenso sind Abweichungen von den baurechtlichen Vorgaben zu dokumentieren und zu begründen.

Bereits im Brandschutzkonzept ist auch die Wirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahmen zu beachten. Das erforderliche Sicherheitsniveau sollte kosteneffizient sichergestellt werden und der Betrieb des Gebäudes wirtschaftlich ohne Abstriche bei der Sicherheit möglich sein. Bauliche Mängel und Abweichungen von den Bauordnungen lassen sich häufig mit anlagentechnischen Maßnahmen kompensieren und stellen gleichzeitig eine wirtschaftliche Lösung dar.

Schwierige Räumung
Ein wichtiger Bestandteil des Brandschutzkonzeptes ist ein detailliertes Evakuierungskonzept. Viele Patienten sind in ihrer Bewegung eingeschränkt oder gar unfähig, sich ohne fremde Hilfe in Sicherheit zu bringen. Demenzkranke Menschen sind vor allem im Brandfall häufig orientierungslos und bedürfen besonderer Betreuung. Das oftmals knapp bemessene Personal muss im Notfall innerhalb kürzester Zeit zahlreiche Betten aus der Gefahrenzone bewegen, Menschen mit Rollstühlen aushelfen, parallel Besuchern den Weg weisen und sich selbst in Sicherheit bringen – eine komplexe Aufgabe, die ohne die richtigen Brandschutzvorrichtungen nicht zu realisieren ist.

In mehrstöckigen Gebäuden wird im Brandfall im Regelfall die schnelle horizontale Verlegung von Patienten und Bewohnern in sichere Bereiche angestrebt. Das setzt voraus, dass pro Stockwerk mindestens zwei Brand- bzw. Rauchabschnitte realisiert sind. Besteht die Gefahr, dass sich Feuer und Rauch weiträumig ausbreiten, muss auch die vertikale Verlegung in andere Stockwerke im Evakuierungskonzept berücksichtigt werden. Dabei ist im Vergleich zu horizontalen Verlegung wesentlich mehr Zeit und Personal einzuplanen. An den Sammelplätzen in den sicheren Bereichen ist für ausreichend Platz und eine Betreuung der Menschen zu sorgen.

Brandschutz mit technischen Mitteln
Es gibt zahlreiche erprobte Brandschutzlösungen, die die Sicherheit in sozialen Einrichtungen deutlich erhöhen können. In der VdS 2226 werden unter anderem Brandmeldeanlagen, interne Alarmierungseinrichtungen, Entrauchung, Feuerlöscheinrichtungen und automatische Löschanlagen angesprochen. Eine Sprinkleranlage für Patientenzimmer und Flure kann Entstehungsbrände verhindern und das Feuer so lange in Schach halten, bis die Feuerwehr eintrifft. Nach Angaben des bvfa mit Erfolg: Im Jahr 2017 ist bei 81 Prozent der Brandfälle ein Löscherfolg mit ein bis zwei Sprinklern und 13 Prozent mit drei bis fünf Sprinklern erzielt worden.

Um die Gefahr einer versehentlichen Freisetzung von Löschwasser zu minimieren, wird in Trockenanlagen die Rohrleitung erst mit Wasser gefüllt, wenn zusätzlich zu den Sprinklern die Brandmeldeanlage ausgelöst hat. Ebenfalls verbreitet sind Sicherheitsdoppelsprinkler, die Wasser erst freisetzen, wenn zwei Sprinkler ausgeschlagen haben. Zudem können Wassernebel- oder Schaumlöschanlagen zum Einsatz kommen.

Organisatorischer Brandschutz
Von ebenso großer Bedeutung wie bauliche und anlagentechnische Maßnahmen ist der organisatorische Brandschutz. Moderne Brandschutzmaßnahmen können ihre volle Wirkkraft erst erzielen, wenn auch der Mensch konsequent in das Gesamtkonzept eingebunden wird. Damit die Krankenhaus- und Pflegeheimmitarbeiter stets wissen, wie sie sich zu verhalten haben, ist deren regelmäßige Schulung mit praktischen Übungen unabdingbar. Die Fachvereinigung Krankenhaustechnik empfiehlt, Personaltrainings mindestens einmal jährlich durchzuführen und Themen wie Brandverhütung, Evakuierungsmaßnahmen oder die Anwendung von Brandbekämpfungsmitteln (z.B. Feuerlöschern) abzuarbeiten.

Wie das Beispiel Crona-Kliniken in Tübingen zeigt, kann den Beschäftigten dabei ein gewisses Maß an Flexibilität geboten werden: So führt das Krankenhaus zweimal jährlich auf jeder Station eine Räumungsschulung durch, an der die Mitarbeiter mindestens einmal pro Jahr teilnehmen müssen. Hinzu kommen sechs Mal jährlich praktische Feuerlöschübungen im Außenbereich sowie Theorieeinheiten zu Brandvermeidung und Verhalten im Notfall.

Viele Betreiber von Krankenhäusern und Pflegeheimen sehen große Hürden in der Umsetzung von Brandschutzkonzepten und scheuen den damit verbundenen Aufwand. Doch es gibt keinen Zweifel darin, dass sich die Investition in die Sicherheit lohnt.

Business Partner

bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V.

Koellikerstraße 13
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Deutschland

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