Pilz: Dienstleistungsangebot für neue Maschinenrichtline 2006/42/EC

Pilz: Dienstleistungsangebot für neue Maschinenrichtline 2006/42/EC. Die soziale Verantwortung eines Unternehmens beginnt mit einer sicheren Arbeitsumgebung. Diese führt nicht nur ...

Pilz unterstützt beim CE-Kennzeichnungs-Prozess
Pilz unterstützt beim CE-Kennzeichnungs-Prozess

Pilz: Dienstleistungsangebot für neue Maschinenrichtline 2006/42/EC. Die soziale Verantwortung eines Unternehmens beginnt mit einer sicheren Arbeitsumgebung. Diese führt nicht nur zur Verringerung der Risiken für die arbeitenden Menschen, sondern trägt auch nachhaltig zum Erfolg des Unternehmens bei. So sind im Rahmen der Maschinensicherheit die Vorgaben der europäischen Maschinenrichtlinie einzuhalten. Diese gibt nicht nur Rechtssicherheit, sondern hilft auch Kosten bei der Konstruktion zu sparen. Pilz unterstützt auf Basis seines langjährigen Know-how rund um das Thema Sicherheit für Maschinen und Anlagen bei der korrekten Anwendung der unter der Maschinenrichtlinie gelisteten Normen.

In vielen europäischen aber auch außereuropäischen Unternehmen wächst das Bewusstsein im Management, dass Sicherheit als Unternehmenswert an sich gilt. Dies mag insbesondere dadurch motiviert sein, dass mit den aktuellen Richtlinien die Verantwortung für die Sicherheit von Maschinen nicht mehr ohne Weiteres von der Managementebene auf die Entwickler oder Betreiber delegiert werden kann. Sicherheit ist heute ein Management-Thema. Steigerung der Produktivität und Verringerung der Kosten für Versicherungen sind weitere beeinflussende Faktoren.

Neue Maschinenrichtline 2006/42/EC ab dem 29.12.2009

Das Zusammenwachsen der Europäischen Union führte in den letzten zehn Jahren auch im Bereich des Maschinenbaus zu einer vermehrten Harmonisierung von Gesetzen, Regeln und Bestimmungen, die von den Mitgliedsländern in jeweils nationale Gesetze umgesetzt wurden. Das Thema der Maschinensicherheit wird hierbei von der Maschinenrichtlinie geprägt, die heute in der Version von 1998 als Maschinenrichtlinie 98/37/EG zum Einsatz kommt. Sie regelt im Wesentlichen grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen, die Definition dessen was eine Maschine ist und die anwendbaren Bescheinigungsverfahren, CE Kennzeichnung und Konformitätserklärungen, sowie Anforderungen an Prüfstellen. Mit Wirkung zum 29.12.2009 wird die heutige Version durch die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EC abgelöst werden. Dies ist erforderlich, da im Lauf der letzten Jahre deutlich wurde, dass unterschiedliche Interpretationen zu Rechtsunsicherheiten führten. Folgende Themen werden in der neuen Maschinenrichtlinie explizit neu geregelt:

  • Gültigkeitsbereich
    – Was ist eine Maschine?
    – Unvollständige Maschinen
    – Sicherheitsbauteile
    – Stellteile 
  • Konformitätsbewertungsverfahren 
  • Qualitätssystem 

Essentiell für Maschinenbauer und Anwender ist dabei nicht, alle Normen der Maschinenrichtlinie zu kennen, sondern zu wissen, welche Normen jeweils greifen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Frage nach der Relevanz der aktuell über 600 Normen, die alleine zur Maschinenrichtlinie gelistet sind, eine schwierige ist. Dabei ist weniger die Komplexität der Normen das eigentliche Problem, sondern vielmehr der Zugriff auf die Normen, der sehr kostenintensiv und zeitraubend sein kann. In den meisten europäischen Ländern sind Gesetze frei einsehbar. Normen werden im Gegensatz dazu wie Güter verkauft und gehandelt, was den Zugriff erschwert.

Anwendung von Normen spart Kosten

Normen bieten ihren Anwendern in erster Linie Rechtssicherheit, in zweiter Linie helfen sie Kosten zu sparen. Basierend auf der Maschinenrichtlinie, die als europäisches Gesetz für jeden Konstrukteur und Anwender einer Maschine in Europa verbindlich ist, sind Normen als Konstruktionshilfe gedacht. Als sog. harmonisierte Normen, das heißt, durch die EU veröffentlichte Normen, sind sie in der Lage, Gesetze für die Konstruktion beziehungsweise den Konstrukteur und die Nutzer anwendbar zu machen. In der Anwendung können Normen Zertifizierungskosten in Form von Baumusterprüfungen einsparen oder den Prozess der Zertifizierung erleichtern. Käme es zu einem Maschinenunfall, tritt bei Anwendung von harmonisierten Normen der komfortable Fall ein, dass die Beweispflicht sich umkehrt. Es ist dann erst einmal davon auszugehen, dass der Hersteller dem Gesetz genüge getan hat. Wurden keine harmonisierten Normen herangezogen, muss der Hersteller aufwändig nachweisen, dass alles für die Sicherheit der Maschine Erforderliche auch getan wurde. Dies schafft letztlich Rechtssicherheit für Hersteller und Betreiber.

Kosten und Rechtssicherheit als Faktoren sind die eine – positive – Seite. Doch sind Normen, wie das Wort es bereits impliziert, normativ, also vorschreibend? Das ist hier mitnichten der Fall. Normen beziehen sich generell auf etablierte Technologien. Bei innovativen Techniken ist meist nur ein kleiner Teilbereich durch die Normen abgedeckt. Da liegt es nahe, ihren Nutzen für letztere zu hinterfragen. Natürlich können innovative Unternehmen Normen außer Acht lassen, sie sind ja nicht rechtsverbindlich wie Gesetze oder Richtlinien, sondern nur (!) rechtsweisend. Aber das wäre natürlich sehr kurzfristig gedacht. Damit Normen auch für innovative Firmen attraktiv sein können, ist eine intelligente Interpretation sowie die Weiterentwicklung derselben unerlässlich.

Das sieht man auch bei Pilz, dem Technologieführer in der sicheren Automation, aus Ostfildern bei Stuttgart so. Das Unternehmen ist in zahlreichen Normungsgremien engagiert. Normenarbeit ist zwar zunächst mit Aufwand und Kosten verbunden, zahlt sich letztendlich aber immer aus. Denn „gute“ Normen schaffen nicht nur Rechtssicherheit, sondern bewirken letztlich auch vergleichbare und technisch gute Produkte.

Kompetente Unterstützung macht es einfacher

Neben der Weiterentwicklung der Normen stellt Pilz stellt sein Know-how zur Maschinensicherheit auch als Dienstleistungen zur Verfügung. Beispiel CE-Kennzeichnung: Maschinen, die in der EU hergestellt oder erheblich umgebaut sowie in die EU importiert werden, müssen den CE-Kennzeichnungsprozess durchlaufen, wenn sie im europäischen Markt in Betrieb genommen werden sollen. Ein CE-Kennzeichen gibt an, dass eine Maschine die wesentlichen Anforderungen aller relevanten EU-Richtlinien erfüllt. Zusammengefügte Maschinen wie Roboterzellen und Fertigungslinien unterliegen ebenfalls dieser Kennzeichnungspflicht.

Hier kann Pilz als Bevollmächtigter auftreten und die Verantwortung für die Konformitätsverfahren der CE-Kennzeichnung übernehmen. Das Unternehmen unterstützt bei der Planung und Umsetzung der entsprechenden Konformitätsverfahren gemäß der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EC sowohl bei einzelnen Maschinen als auch ganzen Fertigungslinien. Hierfür kümmert sich Pilz um die Aktivitäten und die Prozesse zur Erstellung der erforderlichen Konformitätsstrategien, Sicherheitsdesigns und Dokumente:

  • Zertifizierungs-Projektmanagement 
  • Bestimmung und Anwendung der relevanten Normen und Richtlinien 
  • Gefahren- und Risikoanalyse 
  • Erstellung eines Sicherheitskonzeptes und Sicherheitsdesigns 
  • Bewertung der Konformität und Empfehlungen bezüglich der grundlegenden Sicherheitsund Gesundheitsschutzanforderungen 
  • Durchführung der erforderlichen Prüfungen, Tests und Messungen 
  • Zusammenstellung der gesetzlich erforderlichen Dokumente einschließlich der technischen Konstruktionsakte 
  • Dokumentarchivierung und -verwaltung 

Ergänzt wird das Dienstleistungsprogramm, das mit Sicherheitsberatung und Engineering einen durchgängigen Service bietet, durch ein vielfältiges Seminarangebot, das Anwendern z. B. auch die Umsetzung der neuen Maschinenrichtlinie erläutert. Die Anwendung der gültigen Normen und Richtlinien ist für Hersteller und Betreiber von Maschinen unerlässlich, da nur dadurch die notwendige Rechtsicherheit erwirkt werden kann.

Die Auseinandersetzung mit den Normen bzw. ihrer korrekten Anwendung ist mit Aufwand verbunden, ebenso wie die Anforderung, das entsprechende Wissen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Für viele Unternehmen ist dies nur schwer zu leisten, ohne das Kerngeschäft zu vernachlässigen. Vor diesem Hintergrund bietet es sich an, auf Experten wie Pilz zurückzugreifen und Wissen in Form von Schulungen, geeigneten Produkten oder kompletten Dienstleistungspaketen einzukaufen.

Kontakt

Pilz GmbH & Co. KG, Ostfildern
Tel.: 0711/3409-0
Fax: 0711/3409-133
pilz.gmbh@pilz.de
www.pilz.de

 

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