Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsbauten
Die Übergangsfrist für die Ausstattung von Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern endet in Bayern am 31. Dezember 2017 ab diesem Tag müssen alle Privatwohnungen in diesem an der Einw...
Die Übergangsfrist für die Ausstattung von Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern endet in Bayern am 31. Dezember 2017 – ab diesem Tag müssen alle Privatwohnungen in diesem an der Einwohnerzahl gemessen zweitgrößten Bundesland mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Dies ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur flächendeckenden bundesweiten Rauchwarnmelderpflicht und zum optimalen Schutz aller Menschen vor den lebensbedrohlichen Gefahren eines Wohnungsbrands.
Die bundesweit flächendeckende Verpflichtung zur Ausstattung aller Privatwohnungen – ob Neu- oder auch Altbauten – mit Rauchwarnmeldern ist auf der Zielgeraden. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchwarnmelderpflicht bereits seit Anfang dieses Jahres, als sie auch in Berlin als letztem Bundesland zum Greifen kam, flächendeckend. Und auch die für Bestandsbauten geltenden Übergangsfristen sind in elf der 16 Bundesländer bereits abgelaufen. Der 31. Dezember 2016, an dem die Übergangsfrist im Saarland und im mit 17,9 Millionen Einwohnern bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen endete, bedeutete in diesem Prozess einen wichtigen Meilenstein.
Ende dieses Jahres nun läuft die Übergangsfrist für die Ausrüstung von Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern auch in Bayern ab, dem flächenmäßig größten Bundesland, das mit 12,8 Millionen hinsichtlich der Einwohnerzahl an zweiter Stelle steht – auch dies wieder ein Riesenschritt in Richtung flächendeckender Rauchwarnmelderpflicht.
Nachweisbare Erfolge der Pflicht
„In Deutschland sterben jährlich mehr als 400 Menschen an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent sind nicht Opfer der Flammen, sie ersticken vielmehr an giftigen Rauchgasen. Rauchmelder hätten diese Menschen warnen und damit zu ihrer Rettung beitragen können“, betont Christian Rudolph, Hekatron-Gesamtvertriebsleiter Deutschland und Vorstand des Forums Brandprävention, dessen Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ sich seit dem Jahr 2000 für die flächendeckende Verbreitung von Rauchwarnmeldern engagiert.
In ihren Anfängen argumentierte die Kampagne aufgrund der damals aktuellen Brandschadensstatistik noch mit mehr als 600 Brandtoten pro Jahr. Dass sie jetzt, ausgehend von aktuellen Statistiken, 400 Brandtote pro Jahr und damit eine deutlich reduzierte Zahl nennt, ist sicherlich auch ein Erfolg der Einführung der Rauchwarnmelderpflicht, auch wenn entsprechende Entwicklungen statistisch bisher nur für einzelne Bundesländer belegt sind. So zeigt die von Dr.-Ing. Sebastian Festag, Leiter Marktentwicklung bei Hekatron, 2013 veröffentlichte „Sulzburger Studie zur Einführungspflicht von Rauchwarnmeldern“, dass die Brandopferzahlen in den Bundesländern nach Einführung der Rauchwarnmelderpflicht sinken und dass die Rauchwarnmelderpflicht auch einen Beitrag dazu leistet.
In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen sind bereits jetzt statistisch signifikante Unterschiede zwischen den Zeiträumen vor und nach der Einführung einer Rauchwarnmelderpflicht zu erkennen, die zeigen, dass das Brandopferrisiko gesunken ist, wie in der Studie weiter ausgeführt wird.
Auch wenn sich nicht vorhersagen lässt, wie sich das Ablaufen der Übergangsfrist für die Ausstattung von Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern in Bayern Ende 2017 auswirkt, geben die Ergebnisse der Studie Anlass zu Optimismus. „Wir vom Landesfeuerwehrverband Bayern setzen uns bereits seit Langem für die Rauchwarnmelderpflicht hier in Bayern ein und haben sicher einen guten Anteil daran, dass sie politisch durchgedrückt werden konnte“, erläutert Jürgen Weiß, Referent für die Facharbeit bei dem Verband. „Wenn wir die entsprechenden Statistiken für unser Bundesland betrachten, schwankt die Zahl der jährlich zu beklagenden Brandtoten in etwa zwischen 60 und 80. Von der vollständigen Umsetzung der Rauchwarnmelderpflicht erhoffen wir uns, dass wir es schaffen, diesen Wert auf deutlich unter 50 zu senken. Dabei spielt gerade auch die Ausrüstung des Bestands – der großen Anzahl solcher Gebäude entsprechend – eine wichtige Rolle. Ich nehme an, dass wir Auswirkungen auf die Statistik dann bereits im Laufe der Jahre 2018/2019 beobachten können.“
Gezielte Öffentlichkeitsarbeit
Jetzt in der Endphase vor Ablaufen der Übergangsfrist geht es dem Landesfeuerwehrverband Bayern noch einmal verstärkt darum, die Öffentlichkeit gezielt zu informieren. „Unter anderem wollen wir zusammen mit dem Landesinnungsverband für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk eine Pressemitteilung herausgeben, um die Menschen dazu zu motivieren, mit der Ausrüstung ihrer Bestandsbauten nicht bis zum Ende der Frist zu warten“, führt Jürgen Weiß aus. Zum einen könnte es, wenn jeder die Nachrüstung bis Ende 2017 aufschiebt, zu Lieferengpässen und zu Kapazitätsproblemen bei den Handwerkern kommen. Und zum anderen kann jeder Rauchwarnmelder, der früher installiert wurde, auch schon früher im Ernstfall Leben retten.
Schulungszentrum startet Bayern-Offensive
Auch das Kundenschulungszentrum von Hekatron hat eine Bayern-Offensive gestartet, um die Facherrichter, Planer, Dienstleister und Wohnungsverwaltungen fit für die auf sie zukommenden Herausforderungen zu machen. „Wir verzeichnen aus Bayern im Moment eine ausgesprochen starke Nachfrage nach unseren Rauchwarnmelderseminaren“, betont Thomas Wittek, Leiter des Kundenschulungszentrums. „Dementsprechend haben wir an verschiedenen Veranstaltungsorten in diesem Bundesland schon rund 100 bayernspezifische Seminare fest geplant. Außerdem können an unseren Seminaren Interessierte zur Vorabinformation ebenso wie bereits ausgebildete „Q“-Fachkräfte zur Auffrischung ihrer Fachkenntnisse unsere kostenlosen Rauchwarnmelder-Webinare nutzen. Alle diese Schulungsangebote sind auf unseren Internetseiten sofort buchbar.“ Zudem bietet Hekatron Fachvorträge an, in denen die Versicherungs- und Rechtsexperten des Unternehmens ausführlich auf alle Themen rund um die Einbaufrist für Rauchwarnmelder bis Ende 2017 und auch auf Fragen zu Pflichten, Kosten oder Haftpflicht eingehen.
Rauchwarnmelderpflicht in NRW greift
Ebenso wie aktuell in Bayern ließ sich im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen ein verstärktes Interesse am Thema Rauchwarnmelder beobachten. „Kurz vor dem Auslaufen der Übergangsfrist für Bestandsbauten hatten wir besonders viele Anfragen zur Rauchwarnmelderpflicht“, berichtet Thomas Deckers, beim Verband der Feuerwehren NRW Ansprechpartner für Einsatzmaßnahmen. „Wenn wir die Zeit seit Einführung der Rauchwarnmelderpflicht bei uns betrachten, lässt sich feststellen, dass wir jetzt häufiger zu Einsätzen gerufen werden, bei denen ein Rauchwarnmelder zunächst entweder die Wohnungsbesitzer selbst oder die Nachbarn alarmiert hatte. Auch in der Presse wird immer häufiger über Fälle berichtet, in denen Menschen aufgrund eines Rauchwarnmelderalarms ihre Wohnung rechtzeitig verlassen konnten. Aus diesen Beobachtungen kann man schließen, dass sich der Anteil der mit Rauchwarnmeldern ausgestatteten Wohnungen deutlich erhöht hat, die Rauchwarnmelderpflicht also ein Erfolg ist.“
Rechtliche Konsequenzen bei Missachtung der Pflicht
Nicht nur die verschiedenen Feuerwehrverbände, auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) engagiert sich seit Jahren für die Rauchwarnmelderpflicht und beteiligt sich auch an der Kampagne „Rauchmelder retten Leben“. Wie der Verband betont, muss jeder, der eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung abschließt, alle bestehenden gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen und damit auch die Rauchwarnmelderpflicht beachten.
Der GDV weist gleichzeitig darauf hin, dass ein für die Installation und den Betrieb Verantwortlicher trotzdem nicht den Versicherungsschutz riskiert, wenn ihm bei der Verwendung eines solchen Melders ein Fehler unterläuft. „Ein fehlender oder unsachgemäß betriebener Rauchmelder müsste die Ursache für den Schaden bzw. die Schadenhöhe sein“, erklärt Dr. Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung. „Ein solcher Zusammenhang kann aber in der Regel nicht hergestellt werden.“
Das liegt auch daran, dass der Schutz vor Sachschäden beim Einsatz von Rauchwarnmeldern eher zweitrangig ist – in erster Linie kommt es darauf an, dass diese Melder Menschenleben retten können. Und genau in diesem Bereich kann es auch zu strafrechtlichen Konsequenzen und Schadenersatzforderungen führen, wenn die Rauchwarnmelderpflicht missachtet wird. In Bayern, wie in den meisten anderen Bundesländern auch, sind die Eigentümer für den Einbau, die Mieter dagegen für die regelmäßige Wartung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft verantwortlich, es sei denn, der Eigentümer übernimmt auch diese Verpflichtung selbst.
Zwar finden staatliche Kontrollen nicht statt – kommen allerdings bei einem Brand in einem Wohnhaus ohne ausreichende Ausstattung mit Rauchwarnmeldern Menschen zu Schaden, so kann ein Gericht dies als Verletzung der Sorgfaltspflicht und damit einhergehende Fahrlässigkeit bewerten und entsprechend strafrechtlich ahnden. Zudem könnte ein geschädigter Mieter in solchen Fällen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen.
Gesetz muss Eigenmotivation unterstützen
Bei allen Diskussionen über die Rauchwarnmelderpflicht sollte man nicht vergessen, dass genau betrachtet natürlich eigentlich nicht die gesetzlichen Verpflichtungen, sondern die Rauchwarnmelder selbst lebensrettend wirken – sie sind es schließlich, die im Brandfall die Betroffenen alarmieren, so dass diese sich und ihre Schutzbefohlenen retten können. Aber die gesetzliche Verankerung hat dennoch positive Seiten, wie Dr.-Ing. Sebastian Festag ausführt: „Der Anteil der Personen, die sich über dieses Thema Gedanken machen und sich auch aus eigener Motivation heraus schützen, liegt in Deutschland nur bei fünf bis sieben Prozent, wie Umfragen aus dem Jahr 2006 zeigen. Aktuelle Erfahrungen und Statistiken belegen, dass die Rauchwarnmelderpflicht in die richtige Richtung wirkt. Abgesehen von Zahlenwerten, liegt der Vorteil der Diskussionen um die Rauchwarnmelderpflicht darin, dass in der Bevölkerung eine Sensibilität gegenüber der Gefahr durch Brände entsteht. Das ist wichtig. Schließlich haben wir einen Risikoschwerpunkt im Privatbereich zu verzeichnen.“
Ein Nebenaspekt der zunehmenden Verbreitung von Rauchwarnmeldern ist, dass in der Öffentlichkeit zunehmend die Belastung der Feuerwehren durch Falschalarme von Rauchwarnmeldern diskutiert wird. „Wissenschaftlich abgesicherte Abschätzungen zur tatsächlichen Größenordnung der Fälle, in denen die Feuerwehren ausgelöst durch Rauchwarnmelder zu Einsätzen gerufen werden, beim Eintreffen vor Ort aber keine Anzeichen für einen Brand erkennen können, existieren zurzeit nicht“, erläutert Dr.-Ing. Sebastian Festag. „Wir Sicherheitsforscher arbeiten daran, Näheres über die Größenordnung und die Hintergründe zu erfahren, um an den richtigen Stellen geeignete Gegenstrategien entwickeln zu können. Von Brandmeldeanlagen wissen wir, dass zumindest dort unter den Falschalarmen Täuschungsalarme einen Schwerpunkt darstellen. Dabei funktioniert die Technik bestimmungsgemäß, allerdings täuschen unter anderem chemisch-physikalische Emissionen einen Brand vor. Täuschungsalarme werden anders bewältigt als technische Defekte, die ohnehin eher selten sind. Das Potenzial, Falschalarme durch einen angemessenen Umgang zu reduzieren, ist vermutlich auch bei Rauchwarnmeldern groß. Genaueres werden unsere zu diesem Thema laufenden Untersuchungen zeigen.“
Um nicht nur pro forma der Rauchwarnmelderpflicht Genüge zu tun, ist es in jedem Fall die richtige Entscheidung, bei der Installation auf durch das Q-Label ausgewiesene Qualitätsprodukte zu setzen, die wie die Rauchwarnmelder des Systems Genius Plus mit einer Zehnjahresbatterie ausgestattet sind und über permanente Selbstüberwachung, Verschmutzungsprognose und zehn Jahre Gerätegarantie verfügen – nur solche Produkte können im Ernstfall wirklich Leben retten.