06.03.2017 • TopstoryBDSWIP-VideokameraSecuritas

Securitas: Plädoyer für mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Videoüberwachung im öffentlichen Raum hat auch wenn eine Abschreckungswirkung auf potenzielle Täter von Kritikern angezweifelt wird einen dreifachen Effekt: höheres Sicherheitsge...

Videoüberwachung im öffentlichen Raum hat – auch wenn eine Abschreck­ungswirkung auf potenzielle Täter von Kritikern angezweifelt wird – einen dreifachen Effekt: höheres Sicherheitsgefühl, mögliche erweiterte Öffentlichkeitsfahndung und bessere Tataufklärung. Zu Recht fordert der Bundesminister des Innern eine verstärkte Videoüberwachung durch Hausrechtsinhaber an öffentlich begehbaren Plätzen. Das gilt insbesondere, weil sich islamistische Terroristen „weiche Ziele“ suchen und die am leichtesten in öffentlich zugänglichen Räumen finden. Ein Beitrag von Manfred Buhl, CEO Securitas Deutschland, Vizepräsident des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft, BDSW.

Die rechtliche Zulässigkeit der Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume einschließlich öffentlich zugänglicher Hausrechtsbereiche ist im deutschen Recht sehr zersplittert: Es kommt darauf an, wer die Videoüberwachung anordnet und durchführt und zu welchem Zweck dies geschieht. Die Regelung im Bundespolizeigesetz und in den Polizeigesetzen der Länder ist unterschiedlich, sowohl hinsichtlich der Zulässigkeit als auch der zulässigen Speicherdauer. Hier ist dringend eine Vereinheitlichung erforderlich. In Hausrechtsbereichen ist das BDSG Regelungsmaterie. Für die Rechtskontrolle zuständig sind die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer. Die sollen nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 1. Dezember 2016 die Sicherheitsbelange in Abwägung mit den schutzwürdigen Interessen Betroffener – das sind alle, die in das Sichtfeld von Videokameras geraten – stärker berücksichtigen. Nach diesem Gesetzentwurf soll der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit von Personen, die sich an öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen, insbesondere Sport-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten, Einkaufszentren oder Parkplätzen, oder Einrichtungen und Fahrzeugen des Öffentlichen Personenverkehrs aufhalten, in besonderem Maße berücksichtigt werden. Damit würde der Gesetzgeber einem von vielen Bürgern artikulierten Sicherheitsbedürfnis folgen. Nach dem ARD-Deutschlandtrend sind derzeit 82 Prozent der Bevölkerung für eine Ausweitung der Videoüberwachung öffentlicher Plätze..

Nach diesem Gesetzentwurf soll der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit bei der Videoüberwachung in Einkaufszentren, Sportstätten, auf Parkplätzen sowie im ÖPV als besonders wichtiges Interesse gelten. Dieses Abwägungskriterium sollte für alle öffentlich begehbaren Räume gelten. Damit folgt der Gesetzgeber dem von der großen Mehrheit der Bürger artikulierten Sicherheitsbedürfnis. Nach dem ARD-Deutschlandtrend sind derzeit 82 Prozent für eine Ausweitung der Videoüberwachung öffentlicher Plätze.

Verstärkung der Videoüberwachung im Verkehrsbereich
Insbesondere Betreiber des Öffentlichen Verkehrs haben Erweiterungen der Videoüberwachung angekündigt. Derzeit sind bereits mehr als 700 Bahnhöfe und mehr als die Hälfte der Nahverkehrszüge mit insgesamt rund 32.000 Kameras ausgestattet. Und die Deutsche Bahn will nach eigenen Angaben bis 2020 weitere 85 Millionen Euro in neue Videoüberwachungsanlagen investieren. Um Fahndungen nach Kfz im grenzüberschreitenden Verkehr schneller und einfacher durchführen zu können, fordert der Bundesinnenminister die Entwicklung von Lesesystemen für die Kfz-Kennzeichen.

Kameratechnik im öffentlichen Raum
Welche Videotechnik dabei zum Einsatz kommt, ist abhängig vom Überwachungszweck als auch von den Umgebungsbedingungen. Durch geeignete Kameratechnologien können schon heute Echtzeiteinblicke hilfreiche Informationen liefern, beispielsweise bei der Aufklärung krimineller Aktivitäten, die dank hochwertiger Bilder den Zeitaufwand bei der Täter-Ermittlung reduzieren. Selbst in schwierigsten Umgebungen und unter extremsten Bedingungen können IP-Kameras qualitativ hochwertige Bilder liefern. Hier einige Praxisbeispiele:

  • Mobile, vibrationsbeständige und manipulationssichere IP-Kameras, die in Transportmitteln, wie Bussen und Bahnen zum Einsatz kommen. Sie sind besonders robust und produzieren eine hochauflösende Videoaufzeichnung, die eine gerichtsverwertbare Täteridentifizierung unterstützt.
  • Für die Absicherung von Stadien und zum Überblicken von Menschenmengen und Warteschlangen eignen sich PTZ-Dome-Kameras. Mit bis zu 360 Grad Rundumblick, hoher Auflösung, Tag-/Nacht-Funktionalität und mehrfach optischem Zoom decken sie eine sehr große Überwachungsfläche ab. Sicherheitskräfte können bei Bedarf via Joystick die Kameras neigen, schwenken oder zoomen, um auffällige Situationen und Personen in hoher Detailschärfe zu verfolgen. Zuvor festgelegte automatisierte Kamera-Touren können bei Bedarf aktiviert werden.
  • Aktuell eröffnet die Multifocal-Sensor-Technik neue Überwachungs- und Auswertedimensionen. Im Gegensatz zu PTZ-Kameras arbeiten sie mit mehreren Objektiven, so dass eine gleichbleibend hohe Auflösung nah und fern erzielt wird. Die permanente Speicherung des Gesamt-Livebildes ermöglicht es, selbst im Nachgang auf alle Zoom- oder Analysefunktionen zurückzugreifen. Es gibt auch bereits Videosysteme, die die optische Sensortechnologie mit der für Videoüberwachung in der Dunkelheit geeignete Thermaltechnologie kombinieren.

Videoanalysetechnik
Zusätzlich ermöglicht der Einsatz von Videoanalysesoftware neben der Entlastung des Sicherheitspersonals auch eine Reduzierung von Datenmengen und verbessert so die Effektivität des Videoüberwachungssystems. Typische Anwendungen sind unter anderem das automatische Erkennen von sicherheitsrelevanten Objekten oder Ereignissen in Videobildern. In Echtzeit erlauben sie Objekterkennung, -verfolgung, -klassifizierung und -identifizierung sowie Objekt- und Szeneninterpretation. Die „Enhanced Video-Technologie“ kombiniert intelligente Videoanalytik mit einer voll automatisierten Videoüberwachung. Nur sicherheitsrelevante Informationen werden aus der Datenmenge herausgefiltert. Das Sicherheitspersonal erhält nur die wesentlichen Informationen auf Basis einer umfangreichen Videodatenanalyse (zum Beispiel Identifizierung von verdächtigen Personen oder Ereignissen, Erkennung von Sabotage- und Spionageversuchen).

Gesichtserkennung
Zur besseren Videoüberwachung öffentlicher Räume gehört auch die Forderung des Bundesinnenministers, die biometrische Bildauswertung durch Gesichtserkennung „entschieden voranzubringen“. Hier war ein vom BKA in den Jahren 2005 bis 2007 durchgeführtes Forschungsprojekt der Nutzung der „Gesichtserkennung als Fahndungshilfsmittel“ zu dem Ergebnis gekommen, dass zwar Innenbereiche mit konstanten Lichtverhältnissen hohe Erkennungsleistungen erwarten lassen, wechselnde Lichtverhältnisse dagegen die Erkennungsleistungen signifikant absenken, so dass ein erfolgreicher Einsatz biometrischer Gesichtserkennungssysteme im Außenbereich für Fahndungszwecke wenig erfolgversprechend erschien.

Erfolgreiche Erkennungen waren bei der 2D-Gesichtserkennung nur mit Frontalaufnahmen des Gesichts zu erreichen, die sich insbesondere bei Vereinzelungssystemen der Zutrittskontrolle ergeben können. Das BKA hat einen Ansatz zu Verbesserungen durch die 3D-Gesichtserkennung gesehen und darauf hingewiesen, dass ein europäisches Projekt zur Entwicklung eines 3D-Gesichbtserkennungsalgorithmus durchgeführt wird. Obwohl die Zielrichtung dieses Projekts die Verifikation bei Personaldokumenten ist, wird man die Ergebnisse auch für Identifikationsanwendungen nutzen können. Der Bundesinnenminister will mit Videoüberwachung erfasste Gesichter automatisch mit Datenbanken abgleichen. Ob § 27 BPolG eine solche Kombination von Videoüberwachung und Fahndung zulässt, ist umstritten. Das Bundesinnenministerium, die Bundespolizei und das BKA wollen die Videoanalysetechnik nach dem neuesten Entwicklungsstand an einem Pilotbahnhof testen.

Interesse der Sicherheitswirtschaft
Der BDSW begrüßt die Pläne von Bundesminister Thomas de Maizière insbesondere im Hinblick auf die angespannte Sicherheitslage und wird die Entwicklung der angekündigten Ausweitung der Videoüberwachungsmöglichkeit öffentlicher Räume mit hohem Interesse verfolgen, zumal Sicherheitsunternehmen nicht nur in öffentlich zugänglichen Hausrechtsbereichen für Sicherheit sorgen, sondern auch Großveranstaltungen auf Straßen und Plätzen schützen.

Securitas zum Beispiel bietet im Rahmen ganzheitlicher Sicherheitslösungen Videoüberwachungssysteme an, die entsprechend den Kundenwünschen, dem Überwachungszweck und den Umgebungsbedingungen die geeignetsten Kameratypen mit intelligenter Detektions- und Bildanalyse-Software umfassen. Durch die Verknüpfung von Video- und Audiotechnik ist im Alarmfall eine sofortige Einwirkung auf den Ereignisbereich und die Ansprache von Opfern und Tatverdächtigen möglich. Schon jetzt werden im Security Operation Center der Securitas in Berlin selektierte Aufnahmen von etwa 2.500 Kameras ausgewertet. Die Zahl wird künftig weiter ansteigen. Aus den Daten der Einsatzzentrale kann man ablesen, dass Videoüberwachung eine abschreckende Wirkung hat, insbesondere gegenüber Einbrechern und Vandalisten. Und die Intervention wird durch die Videoauswertung in Echtzeit wesentlich beschleunigt. Soweit Securitas öffentlich begehbare Hausrechtsbereiche sichert, wird die beabsichtigte Normierung der Sicherheit als „besonders wichtiges Interesse“ im Prozess der Abwägung mit berechtigten Interessen von Betroffenen mit den Kunden und deren Datenschutzbeauftragten thematisiert werden.

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