Vier richtige Schritte - Neue Förderbedingungen stellen nachhaltige Wirksamkeit sicher

Die staatlichen Finanzanreize für ­Einbruchschutz für Bestandsbauten stehen auf Initiative u.a. der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) seit 2014 bei der KfW-Bankengruppe zur Verfügung. Die Mindestanforderungen für einbruchhemmende Sicherheitstechnik wurden zuletzt zum 1. April 2019 angepasst und u.a. auch einbruchhemmende Sicherheitstechnik für Smart-Home-Anwendungen aufgenommen. Die Autorin legt neben ­Informationen zu diesen Neuerungen dar, was auf dem Weg zur ­Förderung beachtet werden sollte.

Eine wirksame Investition in Einbruchschutz setzt die Einhaltung von technischen Mindestanforderungen voraus, die sich in den Förderbedingungen der KfW-Förderprogramme zum Einbruchschutz wiederfinden. Sie richten sich nach normierten Kriterien, die einbruchhemmende Elemente definieren und so den qualitativen Anspruch der finanziellen Förderung von Sicherheitstechnik gewährleisten. Sie dienen als Orientierung, so auch für den smarten Einbruchschutz, für die seit September 2018 die Vornorm DIN VDE V 0826-1 gilt. Die Förderung von Einbruchschutz wird regelmäßig durch die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK), die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in Zusammenarbeit mit ihren Partnern fortgeschrieben und Neuerungen werden aufgenommen. So sind neben der mechanischen nun auch im Bereich der elektronischen Sicherheitstechnik seit 1.4.2019 Smart Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion förderfähig.

Der Weg zur Förderung
Die aktuellen Förderbedingungen finden Sie in unserem neu erschienenen Faltblatt „Einbruchschutz zahlt sich aus“. Darin empfehlen wir vier Schritte zur Förderung für einen wirkungsvollen Einbruchschutz, die auch unter www.kriminalpraevention.de/finanzanreize.html dargestellt sind:

  1. Lassen Sie sich von der Polizei kostenlos beraten! (Kriminal)Polizeiliche Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter www.k-einbruch.de/beratungsstellensuche.
  2. Stellen Sie vor Beginn der Baumaßnahme einen Förderantrag im KfW-Zuschussportal unter www.kfw.de/info-zuschussportal.
  3. Beauftragen Sie nur spezialisierte Fachunternehmen, nachdem Sie die Zusage von der KfW erhalten haben! Fachunternehmen finden Sie beispielsweise in den Adressennachweisen von Errichterunternehmen der Landeskriminalämter – Infos hierzu erhalten Sie in der (Kriminal)Polizeilichen Beratungsstelle.
  4. Lassen Sie sich vom Fachunternehmen den fachgerechten Einbau schriftlich mit der Fachunternehmerbestätigung bescheinigen! Zur Auszahlung Ihres Zuschusses legen Sie der KfW nur die Rechnungen eines Fachunternehmens über die durchgeführten Maßnahmen vor und bestätigen im KfW-Zuschussportal die ordnungsgemäße Durchführung Ihres Vorhabens. Die Fachunternehmerbestätigung dient zu Ihrer eigenen Sicherheit!

Anforderungen an Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendungen
Smart Home-Anwendungen können miteinander vernetzt werden und machen automatisierte Abläufe möglich. Sicherheitstechnisch relevante Smart Home-Anwendungen z. B. mit einer Einbruchmeldefunktion bieten eine gute Ergänzung zur mechanischen Sicherung und müssen normierte Anforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung in Häusern und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung erfüllen. Diese Anforderungen sind seit September 2018 in der DIN VDE V 0826-1 „Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung“ festgeschrieben. Sie wurde in dem zuständigen Arbeitskreis der DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE) unter Mitarbeit des DFK erarbeitet.

Sie dient den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den Herstellern, Fachbetrieben und polizeilichen Beratern als Orientierung.

  • Hervorzuheben ist die Rückwirkungsfreiheit: Beim Anschluss oder bei der Integrierung zusätzlicher, anlagenfremder Smart Home-Geräte, die nicht die Anforderungen aus der DIN VDE V 0826-1 erfüllen – z. B. die der Unterhaltung dienen – muss darauf geachtet werden, dass diese keine Störungen verursachen können.
  • Bei der Scharf- und Unscharfschaltung muss die Zwangsläufigkeit eingehalten werden. Das bedeutet, dass der Nutzer bzw. Nutzerin die Anlage zwangsläufig unscharf, also ausschalten muss, bevor das Objekt betreten werden kann.

Der „Leitfaden zu sicherheitstechnischen Anwendungen im Smart Home“ fasst die DIN VDE V 0826-1 kundenorientiert zusammen. Er steht auf der DFK-Website unter www.kriminalpraevention.de/publikationen.html als Download zur Verfügung.
Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion, die die Anforderungen der DIN VDE V 0826-1 erfüllen, sind üblicherweise VdS-zertifiziert. Die VdS Schadenverhütung GmbH hat die entsprechenden förderfähigen Produkte in ihren Verzeichnissen bereits mit „KfW“ gekennzeichnet (https://vds.de/de/verzeichnisse/pgwa/?no_cache=1 – z. B. „Zentralen GWA“). Die Anpassung der Zertifikate erfolgt nach und nach. Sie werden dann zusätzlich mit dem Verwendungszweck „DIN VDE V 0826-1“ versehen.

Förderung von Einbruchschutz auch für den Neubau
Die sinkenden Fallzahlen zum Wohnungseinbruch (2018: 97.504) und die gleichzeitig seit Jahren steigenden Versuchszahlen (2018: 45,4  %) zeigen, dass der Einbruchschutz wirkt: Über ein Drittel der Täter scheitern an der eingebauten Einbruchhemmung.

Steigender Wohnungsbedarf, das Defizit an Sicherheitstechnik in Deutschland sowie die weiterhin hohen Fallzahlen zum Wohnungseinbruch machen deutlich, wie wichtig die Weiterentwicklung der finanziellen Förderung ist. Etwa 70 % der Haushalte verfügen immer noch über keine spezielle Sicherheitstechnik (vgl. KFN-Forschungsbericht Nr.124, S. 65). Die staatlichen Finanzanreize für Einbruchschutzmaßnahmen tragen dazu bei, diese Unterversorgung an Einbruchschutz zu decken und Tatgelegenheiten zu minimieren. Mit ihrer Wohnraumoffensive will die Bundesregierung jährlich 375.000 neue Wohnungen und Eigenheime schaffen. Da bislang nur der Einbau von Sicherheitstechnik für Bestandsbauten förderfähig ist, schafft jeder Neubau ohne Sicherheitstechnik neue Tatgelegenheiten und weiteren Förderbedarf. Dieser Förderspirale kann nur auf politische Initiative hin etwas entgegengesetzt werden. Die Voraussetzungen hat das DFK unter Beteiligung der Projektleitung Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (PL PK) in dem Konzept zur Weiterentwicklung der bestehenden Programme für Neubauten geschaffen, dem die Innenministerkonferenz (IMK) bereits im September 2017 zugestimmt hatte. Das DFK setzt die Gespräche mit den politisch verantwortlichen Akteuren weiter fort, um die Umsetzung des Konzeptes zu erreichen. Wir verfolgen in einem weiteren Schritt das langfristige Ziel, Sicherheitstechnik als Weg aus der Förderung als Empfehlung baurechtlich zu verankern.

Fazit
Einbruchschutz ist eine kontinuierliche Aufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, für die die Politik eine zentrale Verantwortung trägt. Mindestanforderungen an Sicherheitstechnik, wie aktuell die DIN VDE V 0826-1 für Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendungen, gewährleisten den Qualitätsanspruch für den Einbruchschutz. Sie helfen, die Spreu vom Weizen zu trennen und unterstützen das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürgern nachhaltig. Neben dem neuen Faltblatt „Einbruchschutz zahlt sich aus“ stehen Ihnen weitere Informationen und Materialien auf der Website des DFK unter www.kriminalpraevention.de/publikationen.html zur Verfügung. Informationen zur Förderung finden Sie unter www.kriminalpraevention.de/finanzanreize.html.

Tipp:
Vortrag „Wie smarte Sicherheitstechnik vor Einbruch schützen kann“, den die Autorin gemeinsam mit Norbert Schaaf, dem Vorstandsvorsitzenden des Bundesverbandes Sicherheitstechnik (BHE), auf dem 25. Deutschen Präventionstag (DPT, 28.-29.09.2020) im Kongress Palais Kassel halten wird.

 

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