Zarges: Was gilt es bei Verpackung und Transport defekter oder beschädigter Lithium-Ionen-Batterien zu beachten?
Lithium-Ionen-Batterien erfahren eine immer größere Verbeitung. Man findet sie heutzutage in vielen technischen Geräten vom allgegenwärtigen Smartphone und dem Handstaubsauger bis hin zum Elektroauto- oder dem Haus-Akku zur autarken Stromversorgung.
Aber auch in der Industrie sind Lithium-Ionen-Batterien in vielen Anwendungsbereichen anzutreffen. Doch wie ist es eigentlich um deren Sicherheit bestellt, wenn sie beschädigt werden? Welche Normen und Regelungen gibt es beispielsweise beim Transport zu beachten? Welche Verpackung ist aus Sicherheitsgründen notwendig? Diesen und weiteren Fragen stellt sich Mareike Bleile, Product Manager Logistics Industry bei Zarges, im Interview mit GIT SICHERHEIT.
GIT SICHERHEIT: Was sind die Besonderheiten bei der Verpackung und beim Transport von defekten bzw. beschädigten Lithium-Ionen-Batterien?
Mareike Bleile: Lithium-Batterien sind im internationalen Transportrecht als Gefahrgut eingestuft. Die konkreten Anforderungen an den Transport sind abhängig von verschiedenen Kriterien, zum Beispiel dem Zustand der Lithium-Batterien und der Nennenergie. Auch ob der Transport über Straße, Luft oder Wasser stattfindet, kann eine Rolle spielen. Dem gilt es Rechnung zu tragen bei der Auswahl der Transportverpackung.
Gibt es eine spezielle Handhabung im Umgang mit defekten oder beschädigten Batterien?
Mareike Bleile: Bei beschädigten oder defekten Lithium-Batterien ist im Gefahrgutrecht zwischen zwei Zuständen zu unterscheiden: ‚defekt‘ und ‚kritisch defekt‘. Die jeweiligen Vorgaben umfassen Anforderungen an die Verpackung, wie auch an die Kennzeichnung und Beförderungspapiere bis hin zum Transportmittel.
Wie kann die Sicherheit der Anwender beim Transport gewährleistet werden?
Mareike Bleile: Um gefährliche Güter und Gegenstände sicher zu transportieren, dürfen nur geprüfte und zugelassene Verpackungen verwendet werden. In einem Klassifizierungssystem wird jedem Gefahrgut eine vierstellige Nummer zugeordnet. Für Lithium-Batterien sind das beispielsweise UN 3090, UN 3091, UN 3480 und UN 3481, die mit einer Nennenergie von mehr als 100 Wattstunden als Gefahrgut der Klasse 9 zu behandeln sind.
Wann gilt eine Batterie als defekt oder beschädigt?
Mareike Bleile: Bei der Beurteilung, ob eine Zelle oder Batterie beschädigt oder defekt ist, muss eine Einschätzung oder Bewertung auf der Grundlage von Sicherheitskriterien des Zellen-, Batterie- oder Produktherstellers oder eines technischen Sachverständigen mit Kenntnis der Sicherheitsmerkmale der Zelle oder der Batterie durchgeführt werden. Eine Einschätzung oder Bewertung kann eine Reihe verschiedener Kriterien umfassen, zum Beispiel akute Gefahr, wie Gas, Brand oder Austreten von Elektrolyten, Anzeichen von physischen Schäden, wie Verformung des Zellen- oder Batteriegehäuses oder Beschädigung der inneren Sicherheitskomponenten.
Wie ist die passende Verpackung klassifiziert?
Mareike Bleile: In Deutschland ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) für die Prüfung, Zulassung und Qualitätssicherung von Verpackungen für den sicheren Transport von Gefahrgut zuständig. Die Behörde arbeitet national und international an der Weiterentwicklung des Gefahrgutrechts und der Normung mit. Die Verpackungsanweisungen P 908 beziehungsweise LP 904 gelten im ADR – einem Europäisches Übereinkommen über den grenzüberschreitenden Transport von Gefahrgut – für defekte Lithium-Batterien und müssen den Prüfanforderungen für die Verpackungsgruppe II entsprechen. Kritisch defekte Lithium-Batterien müssen hingegen die Prüfanforderungen für die Verpackungsgruppe I erfüllen. Für sie gilt die Verpackungsanweisung P 911 / LP 906.
Welche Gefahrgutverpackung von Zarges eignet sich am besten für den Transport von defekten oder beschädigten Batterien?
Mareike Bleile: Zarges bietet ein umfangreiches Portfolio von Gefahrgutverpackungen. Eine Speziallösung für die sichere Lagerung und den Transport von Lithium-Batterien ist die K 470 Akku Safe Universal. Diese Lösung wurde in umfangreichen Brandprüfungen getestet und ist selbst für kritisch defekte Lithium-Batterien zugelassen.
Was sind die Besonderheiten der Gefahrgutverpackung?
Mareike Bleile: Die Gefahrgutverpackung bietet eine Reihe entscheidender Vorteile für die Sicherheit und ist besonders anwenderfreundlich. Die K 470 Akku Safe Universal verfügt über die Zulassung für den Transport kritisch defekter Lithium-Batterien gemäß P 911, SV 376 und Festlegung der BAM. Das heißt, es dringen beispielsweise weder Splitter noch Flammen im Fall eines Thermal Runaways nach außen. Zudem ist die Innenausstattung komplett staubfrei. Darüber hinaus bietet unser Produkt ein kompaktes Außenmaß und lässt sich bedingt durch die Comfort-Verschlüsse schnell und einfach öffnen sowie schließen.
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