Cybersecurity für KRITIS-Betreiber: Bundesregierung erhöht die Anforderungen
Kritische Infrastrukturen, oder KRITIS, sind für die Sicherheit von Staat und Gesellschaft essenziell. Daher stehen die Betreiber Kritischer Infrastrukturen in der Pflicht, ihre sensiblen und meist komplexen Systeme optimal und mit oberster Priorität langfristig zu schützen. Diese Intention verfolgt auch der Referentenentwurf für das zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (ITSiG 2.0), den das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 2019 vorgelegt hat. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung der beteiligten Bundesministerien. Wie sehen die Grundzüge des Referentenentwurfs der Bundesregierung aus?