Videoüberwachung im Museum: Datenschutz und Kameraauswahl
Bei der Installation einer Videoüberwachung wird aus datenschutzrechtlichen Gründen zwischen zwei Verfahren unterschieden. Die Videobeobachtung überträgt ein Live-Bild und gilt quasi als verlängertes Auge des Wachpersonals. Da hier keine Speicherung der Bild-Daten stattfindet, ist der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte als weniger gravierend einzustufen. Anders liegt der Fall bei einer Videoaufzeichnung. Gespeicherte Bilder mit Aufnahmen von Personen sind datenschutzrelevant. Sie dürfen nur so kurz wie möglich gespeichert werden. Für die Installation in einem Museum müssen bereits bei der Einrichtung des Systems die Löschfristen definiert und eingehalten werden.