EU-Maschinenverordnung: Methoden zur Risikoeinschätzung Teil 1
Die Europäische Maschinenrichtlinie verlangt, dass für jede Maschine vor dem Inverkehrbringen eine Risikoanalyse durchgeführt werden muss. Durch das Zusammenwachsen von IT und OT sowie die rasante technologische Entwicklung war es notwendig, die bestehende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu überarbeiten. Daraus entstand die neue EU Maschinenverordnung (MVO).
Die neue EU Maschinenverordnung (MVO) wird die Maschinenrichtlinie als rechtliche Grundlage ablösen. Sie enthält zusätzliche Anforderungen an die Risikoanalyse. Welche das im Einzelnen sind und welche Parameter dabei betrachtet werden, beleuchtet der erste Teil des Beitrags „Methoden zur Risikoeinschätzung“.
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